Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und München, Referendariat in Berlin und New York. 1991 bis 1993 in der Rechtsabteilung und in der Intendanz von RIAS Berlin. Sodann wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin.
Promotion im Jahr 1996 zu Fragen der kommerziellen Auswertung von Persönlichkeitsrechten (Merchandising). 1995 bis 1999 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der HU Berlin für Presse- und Medienrecht. Von 2000 bis 2011 Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule für Film und Fernsehen in Potsdam Babelsberg sowie 2004 und 2006 auch Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 2008 ist Dr. Schertz Lehrbeauftragter für Medienrecht am Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Medienrecht der Technischen Universität Dresden. Mit Wirkung vom 01.03.2011 bestellte die Technische Universität Dresden Herrn Dr. Schertz zum Honorarprofessor für Persönlichkeits-, Presse- und Medienrecht an der Juristischen Fakultät. Wintersemester 2012/2013 bis Wintersemester 2016/2017 Lehrbeauftragter für strategische Rechtskommunikation an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.