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Schertz Bergmann
Rechtsanwälte

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KOMPETENZEN

Sie betreut unter anderem zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Künstler, Unternehmer, Sportler und Politiker in sämtlichen medienrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere vertritt die Kanzlei regelmäßig Personen, Unternehmen und Körperschaften, die unerlaubt Gegenstand von Medienberichterstattung geworden sind oder bezüglich derer eine unerlaubte Medienberichterstattung droht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier die Beratung und Begleitung von Unternehmen in sog. medialen Krisen mit dem Ziel, jeglichen Reputationsschaden zu vermeiden. Die Kanzlei berät erfolgreich umfassend im gesamten Bereich der Litigation PR, Reputation und Krisenkommunikation und gilt in diesem Zusammenhang als führend in Deutschland.

Die Kanzlei berät auch im gesamten Bereich des so genannten Entertainment-Law. Dazu gehören vor allem die Gestaltung und Verhandlung umfangreicher Künstler- und Werbeverträge. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Expertise im Wettbewerbs- und Marken- und Sportrecht.

AUSZEICHNUNGEN /
ERWÄHNUNGEN IN BÜCHERN

Das internationale Nachschlagewerk „Legal 500“ führt Schertz Bergmann Rechtsanwälte im ersten von vier Rankings der Kanzleien für den Bereich „Medien Presse Verlage“, in dem vier Kanzleien genannt werden, als „führende Kanzlei für Presse- und Äußerungsrecht“. Über die Kanzlei heißt es dort: „Betroffene, darunter Einzelpersonen sowie Großkonzerne, finden bei Schertz Bergmann Rechtsanwälte eine Praxisgruppe, die sich auf die Vertretung von Mandanten bei Klagen im Zusammenhang mit falscher und Verdachtsberichterstattung fokussiert.

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Namenspartner Christian Schertz und Simon Bergmann sind für ihre profunde Erfahrung in presse- und persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten gefragt. Helge Reich berät zu Fragen des Urheber- und Wettbewerbsrecht, während Anna Sophie Heuchemer auf pressenrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Strafverfahren spezialisiert ist.“ Prof. Dr. Christian Schertz wird bei Legal 500 zudem als Teil der „Hall of fame“ der Anwälte „an der Spitze ihres Berufsstands, die aufgrund ihres langjährigen Engagements in marktführender Arbeit von Wettbewerbern und Mandanten gleichermaßen geschätzt und anerkannt werden“ gelistet. Helge Reich wird bei Legal 500 als „führender Partner“ gelistet und damit ausgezeichnet als Teil der „stärksten Partner*innen ihres Praxisbereichs, die eine führende Rolle in signifikanten Mandaten einnehmen und weitreichende Anerkennung unter Wettbewerbern und Mandanten genießen.“ Dr. Anna Sophie Heuchemer wird zu den „Partnerinnen der nächsten Generation“ gezählt.

Schertz Bergmann wird im neusten JUVE-Handbuch 2024/2025 zu den „Platzhirschen der Betroffenenberater“ für den Bereich Presse- und Äußerungsrecht gezählt. JUVE schreibt, dass die Kanzlei „für ihre Mandanten da [ist], wenn es darum geht, (drohende) mediale Krisen durchsetzungsstark abzuwehren“ und sich daneben im „präventiven Reputationsmanagement“ einen Namen gemacht hat. Sowohl Prof. Dr. Christian Schertz als auch Simon Bergmann seien „im Markt enorm präsent“.

Neben Professor Dr. Christian Schertz wird auch Helge Reich zudem von JUWE in dem gesonderten Ranking der führenden Namen für die Vertretung geschädigter Unternehmen gelistet.

Der US-amerikanische Fachverlag Best Lawyers hat für das Handelsblatt durch Befragung von Kolleginnen und Kollegen die „Besten Anwälte des Jahres 2025“ ermittelt. Schertz Bergmann ist in diesem Ranking prominent vertreten: Prof. Dr. Christian Schertz wurde als „Anwalt das Jahres“ im Medien- und Urheberrecht und damit als einer der „besonders herausragenden Juristen“ auf seinem Fachgebiet ausgezeichnet. Helge Reich wird zudem gleich in zwei Kategorien als einer der „Besten Anwälte“ geführt, sowohl für den Bereich „Medien und Entertainment“ als auch im Medien- und Urheberrecht.