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HELGE REICH

LL.M. (VUW)

Helge Reich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nach dem 1. Staatsexamen besuchte er in Neuseeland für ein Jahr die Victoria University of Wellington und schloss dort ein Masterstudium mit „Master of Laws“ (LL.M.) ab. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg und Berlin. Dort war er u.a. in der Rechtsabteilung eines großen deutschen Zeitschriftenverlages, einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, der Pressekammer des Landgerichts Hamburg und einer auf Urheber- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei tätig.

Seit 2006 ist Helge Reich in der Kanzlei Schertz Bergmann tätig, dort vorwiegend im Bereich des Presse- und Äußerungsrechts. Er ist weiter spezialisiert auf Auskunftsansprüche und ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Seit 2010 ist Helge Reich Partner der Kanzlei. Er berät renommierte Unternehmen, Ministerien, Verbände, Vereine und Einzelpersonen.

Rechtsanwalt Helge Reich wird aktuell, wie schon seit Jahren, im internationalen Nachschlagewerk „The Legal 500“ als einer der „führenden Namen“ im Bereich „Medien: Presse und Verlagsrecht“ geführt. Bereits in einer der Vorauflagen wurde er als „sehr reaktionsschnell und erfahren“ bezeichnet und seine „große Fachkenntnis und gute Beziehungen zu den einschlägigen Gerichtsständen“ hervorgehoben. Weiter wird auf sein „hohes Renommee am Markt“ verwiesen und als Referenz zitiert: ‘Wir arbeiten ausschließlich mit Helge Reich zusammen. Er ist qualitativ hervorragend, sehr engagiert und stets gut erreichbar für uns.’

Handelsblatt und der Verlag „Best Lawers“

Helge Reich wird aktuell, wie schon seit Jahren, im internationalen Nachschlagewerk „Legal 500“ als einer der „führenden Partner“ im Bereich „Medien: Presse und Verlagsrecht“ geführt. Mandanten beschreiben ihn dort wie folgt: „pragmatisch, super Fachkenntnisse und immer erreichbar, wenn es brennt“

Helge Reich wird vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Fachverlag Best Lawyers gleich in zwei Kategorien als einer der „Besten Anwälte“ geführt, sowohl für den Bereich „Medien und Entertainment“ als auch im Medien- und Urheberrecht.