Miriam Schlossarczyk studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Medienrecht sowie an der Lunds Universitet in Schweden. An der University of Westminster in London erwarb sie einen Master of Laws (LL.M.) im Bereich Entertainment Law.
Nach Abschluss des ersten Staatsexamens arbeitete Miriam Schlossarczyk als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei White & Case in Hamburg im Team IP/IT. Im Rahmen ihres Referendariats am Oberlandesgerichts Celle absolvierte sie Stationen unter anderem bei CMS Hasche Sigle in Hamburg in der Praxisgruppe Technology, Media & Telecommunication und bei der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Ihre Wahlstation absolvierte sie in der Medienrechtskanzlei IRLE MOSER Rechtsanwälte in Berlin, wo sie 2024 ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bereich Presse- und Äußerungsrecht begann.
Seit 2026 ist Miriam Schlossarczyk als Rechtsanwältin bei Schertz Bergmann tätig. Schwerpunktmäßig berät und vertritt sie Personen des öffentlichen Lebens, nationale und internationale Unternehmen sowie Institutionen in den Bereichen Presse-, Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht und Reputationsschutz. Sie berät Mandantinnen und Mandanten außerdem im Social Media Recht.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Miriam Schlossarczyk als Speakerin tätig und hält Vorträge zu medienrechtlichen Themen. Sie publiziert zudem regelmäßig wissenschaftliche Beiträge in verschiedenen juristischen Fachmedien.
Seit 2025 ist sie außerdem Leiterin der anwaltlichen Arbeitsgemeinschaft am Oberlandesgericht Celle und unterrichtet Referendarinnen und Referendare im anwaltlichen Berufsrecht.