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Professor Dr. Christian Schertz

Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und München, Referendariat in Berlin und New York. 1991 bis 1993 in der Rechtsabteilung und in der Intendanz von RIAS Berlin. Sodann wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin.

Promotion im Jahr 1996 zu Fragen der kommerziellen Auswertung von Persönlichkeitsrechten (Merchandising). 1995 bis 1999 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der HU Berlin für Presse- und Medienrecht. Von 2000 bis 2011 Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule für Film und Fernsehen in Potsdam Babelsberg sowie 2004 und 2006 auch Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 2008 ist Dr. Schertz Lehrbeauftragter für Medienrecht am Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Medienrecht der Technischen Universität Dresden. Mit Wirkung vom 01.03.2011 bestellte die Technische Universität Dresden Herrn Dr. Schertz zum Honorarprofessor für Persönlichkeits-, Presse- und Medienrecht an der Juristischen Fakultät. Wintersemester 2012/2013 bis Wintersemester 2016/2017 Lehrbeauftragter für strategische Rechtskommunikation an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. 2018 Gastreferent an der Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg. Seit dem  Sommersemester 2020 ist Christian Schertz zudem Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für den Bereich Presse- und Medienrecht. Mit Wirkung vom 01.06.2022 bestellte die Universität Potsdam Herrn Prof. Dr. Schertz zum Honorarprofessor an der juristischen Fakultät Potsdam. Er ist seit Jahren regelmäßiger Dozent an der deutschen Richterakademie in Wustrau und Trier.

2020 wurde Prof. Dr. Christian Schertz zudem gemeinsam mit Prof. Dr. Marcus Schladebach von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam Mitherausgeber der neuen bei Duncker & Humblot aufgelegten Schriftenreihe "Studien zum Medienrecht".

Ab 1994 Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Presse-, Urheber- und Medienrechts in Hamburg in der Kanzlei Senfft, Kersten, Voss-Andrae & Schwenn, von 1997 bis Ende 2004 bei der Anwaltssozietät Hertin, Berlin (1999 bis 2004 als Partner). 2005 gründete er gemeinsam mit Simon Bergmann die eigene Kanzlei Schertz Bergmann.

Er betreut zahlreiche Unternehmen, Verlage und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die gesamte Bandbreite des Entertainment-Law, etwa die Verhandlung umfangreicher Künstler-, Werbe- und Verlagsverträge.

Dr. Schertz ist weiterhin Herausgeber, Autor und Co-Autor zahlreicher Fachbücher auf dem Gebiet des Medienrechts und veröffentlicht regelmäßig hierzu auch Aufsätze in einschlägigen Fachzeitschriften (ZUM, NJW, AfP, GRUR). Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).

Er war bis 2010 stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Urheber- und Medienrecht bei der Rechtsanwaltskammer in Berlin, ist ehrenamtliches Mitglied des gemeinsamen Justizprüfungsamtes des Landes Berlin und Brandenburg (GJPA) sowie Mitglied des Freundeskreises der Deutschen Filmakademie. und der Produzentenallianz.

 

Prof. Dr. Schertz ist aktuell, wie schon seit Jahren, im internationalen Nachschlagewerk "The Legal 500" als einer der "führenden Namen" im Bereich "Medien: Presse und Verlagsrecht" in Deutschland geführt.

JUVE Handbuch "Wirtschafts Kanzleien 2019/2020" führt Prof. Dr. Christian Schertz in der Rubrik "Führende Namen in der Vertretung geschädigter Unternehmen" als einen von sieben Anwälten in Deutschland.


 

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