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Meldungen aus den Jahren 2003 bis 2010

     

29.12.2010

 

Schertz Bergmann setzt erneut Titel-Gegendarstellung für Günther Jauch durch

Die Kanzlei Schertz Bergmann setzte erfolgreich eine Titel-Gegendarstellung gegen die Zeitschrift 'WOCHE HEUTE' durch. Die Zeitschrift, die im zum Bauer Verlag gehörenden Pabel-Moewig Verlag erscheint, druckte in ihrer aktuellen Ausgabe zudem einen richtigstellenden Zusatz 'Herr Jauch hat Recht', mit dem ergänzend durch den Verlag die Unwahrheit der Berichterstattung eingeräumt wird. Lesen Sie hierzu einen Bericht im Internetdienst Meedia. Die Gegendarstellung finden Sie hier.


 

27.12.2010

 

Kammergericht: Die Veröffentlichung eines gepixelten Fotos eines Angeklagten ist auch dann zulässig, wenn diese nicht dem Wortlaut einer Verpixelungsanordnung des Strafrichters entspricht

Aus Anlass einer Berichterstattung über den sogenannten "Koma-Wirt"-Prozess wurde in einer Zeitung eine verpixelte Aufnahme des Angeklagten im Gerichtssaal gezeigt. Der Betroffene setzte in erster Instanz vor dem Landgericht Berlin Unterlassungsansprüche durch mit der Begründung, eine zuvor erlassene Verpixelungsanordnung des Vorsitzenden Richters der Strafkammer sei nicht eingehalten worden. Eine hinreichende Anonymisierung sei daher nicht gewährleistet. Gegen diese Entscheidung führte die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte für den Berliner Verlag das Berufungsverfahren. Das Kammergericht folgte der Berufung. Der zuständige Senat stellte mit Urteil vom 17.09.2010 (9 U 178/09) fest, dass die vorzunehmende Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Antragstellers, anonym zu bleiben und nicht abgebildet zu werden, zu Gunsten des Berliner Verlages ausfalle. Die umfassenden Entscheidungsgründe finden Sie hier.


 

27.12.2010

 

Schertz Bergmann Rechtsanwälte gewinnen für den rbb: Prominenten-Anwalt und Strafverteidiger darf im Bild gezeigt werden

In einem Fernsehbeitrag zum sogenannten "Koma-Wirt"-Prozess veröffentlichte der rbb u. a. auch Bildnisse des Strafverteidigers des Angeklagten, die im Verlaufe des Strafverfahrens im Gerichtsflur angefertigt wurden. Der Anwalt machte gegen die Veröffentlichung Unterlassungsansprüche geltend, u. a. mit der Begründung, die Aufnahmen seien unter Verstoß gegen Akkreditierungsauflagen des Hausrechtsinhabers entstanden. Das Landgericht Berlin folgte dem Unterlassungsbegehren. Schertz Bergmann Rechtsanwälte führten hiergegen das Berufungsverfahren für den rbb. Das Kammergericht hob sodann mit Urteil vom 14.10.2010 (10 U 79/09) das Verbot auf und stellte fest, dass der Antragstellers sich nicht darauf berufen könne, anonym zu bleiben und in den Medien überhaupt nicht abgebildet zu werden. Er sei ein prominenter Anwalt, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit und in Verbindung mit Ereignissen der Zeitgeschichte stehe. Dies beträfe, so das Kammergericht, insbesondere die Vertretung in Aufsehen erregenden Strafprozessen sowie in Pressesachen. Vor diesem Hintergrund war die konkret angegriffene Veröffentlichung der Bildnisse rechtmäßig. Die Urteilsgründe des Kammergerichts finden Sie hier.


 

14.12.2010

 

Vergleich vor dem Oberlandesgericht Köln: Sido zahlt wegen Beleidigung von Alessandra Meyer-Wölden 10.000 Euro an gemeinnützige Organisation

In dem Verfahren von Alessandra Pocher, vertreten durch die Kanzlei Schertz Bergmann, gegen den Sänger Paul Würdig (Sido) wegen der auf der Comet-Verleihung 2009 gegenüber Frau Pocher erfolgten Beleidigung, haben sich die Parteien auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln (Az. 15 U 132/) geeinigt: Sido zahlt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an eine von Frau Pocher zu bestimmende gemeinnützige Organisation einen Betrag von 10.000 Euro. Das Gericht sprach von einer "erheblichen Beleidigung", die einen "immateriellen Schadensersatzanspruch begründen könnte". Damit widersetzte sich das Oberlandesgericht den Ausführungen des Landgerichts Köln (28 O 857/09), das den Geldentschädigungsanspruch noch abgelehnt hatte.


 

07.12.2010

 

Presserechtliche Information Collien Fernandes / Christian Ulmen

Wir vertreten Collien Fernandes und Christian Ulmen in ihren presserechtlichen Angelegenheiten.

Der Kölner Express zitiert Christian Ulmen am 4. Dezember 2010 wie folgt:

     "Christian Ulmen: So glücklich macht mich Collien"

sowie weiterhin

     "Ich war lange nicht mehr so glücklich, noch nie"

sowie

     "Wir genießen es, frisch verliebt zu sein. Mal sehen, wie lange das anhält."

Hierzu ist festzustellen, dass unser Mandant diese Äußerung weder gegenüber dem Express noch sonst wie getätigt hat.

Weiterhin behauptet der Express, Collien Fernandes habe sich wie folgt geäußert:

     "Seit ich mit ihm zusammen bin, lache ich nur noch. Das ist wichtig in unserer Beziehung."

Diese Äußerungen hat Frau Fernandes nicht getätigt.

Schließlich zitiert der Express aus der Rede von Christian Ulmen aus Anlass der Verleihung der 1LIVE Krone für seine Darstellung als Uwe Wöllner:

     "Mit meiner Freundin fühlt sich das gut an, als hätte ich meine eigene Prostituierte…"

Hierzu ist festzustellen, dass Herr Ulmen diese Rede in der Kostümierung und als Kunstfigur Uwe Wöllner gehalten hat und sich diese Aussage offensichtlich allein auf die fiktive Lebensgefährtin von Uwe Wöllner bezieht, die auch Gegenstand des gleichnamigen Buches ist.

Wir bitten daher von einer Übernahme dieser Zitate bzw. einer Falschberichterstattung in Bezug auf die Zitate Abstand zu nehmen.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte



 

01.12.2010

 

Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann zur BGH-Entscheidung im Fall Perlentaucher:

Perlentaucher sieht sein Geschäftsmodell durch das BGH-Urteil vom 01.12.2010 nicht gefährdet

Als Rechtsanwälte des Online-Magazins "Perlentaucher" geben wir Folgendes bekannt:

Mit gleichlautenden Urteilen vom 01.12.2010 (I ZR 12/08 sowie  I ZR 13/08) hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und zur weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück verwiesen.

In den parallel geführten Rechtsstreitigkeiten ging es um die Frage, ob die Lizenzierung der sogenannten "Perlentaucher-Notizen" an Internet-Book-Shops wie "buecher.de" zulässig ist. Bei den "Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen ("abstracts") verschiedener Feuilleton-Artikel der wichtigsten deutschsprachigen Tageszeitungen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese Form der Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen. Das Landgericht Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Klagen der Verlage zurückgewiesen.

Soweit zur Begründung der gleichlautenden Urteile des BGH bislang nur eine Pressemitteilung des BGH vorliegt, kann hieraus gefolgert werden, dass das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" grundsätzlich nicht mehr in Frage steht. So teilt der BGH mit, dass es urheberrechtlich zulässig sei, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten. Allerdings müsse für jede Zusammenfassung im Einzelnen konkret geprüft werden, ob der "abstract" in sprachlicher Hinsicht ausreichend Abstand zur Originalrezension halte, um für diesen Fall zustimmungsfrei verwertet werden zu dürfen. Ob dieser Abstand im Hinblick auf die streitgegenständlichen abstracts gewahrt sei, müsse nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut und unter Zugrundelegung der bislang noch nicht näher benannten Kriterien überprüfen. Damit steht fest, dass der Versuch der Verlage, das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" aus rechtlichen Gründen zu Fall zu bringen, gescheitert ist. Ob ungeachtet dessen einzelne Rezensionen den erforderlichen Abstand im Einzelfall nicht wahren, bleibt zu überprüfen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Presseportal news-aktuell, die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier. Außerdem berichtet JUVE Nachrichten über den Fall.


 

26.11.2010

 

"Aus dem Leben eines Sportrechtsanwalts"

Simon Bergmann schreibt im Bonner Rechtsjournal über seine Tätigkeit als Sportrechtsanwalt (Bergmann, "Aus dem Leben eines Sportrechtsanwalts", Bonner Rechtsjournal, Ausgabe 02/2010). Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.


 

25.11.2010

 

MainzerMedienDisput - Fritz Pleitgen und Peter Limburg im Kreuzverhör von Dr. Christian Schertz zum Thema "Ermittlungen in eigener Sache: Medien vor dem Kadi"

Aus Anlass des MainzerMedienDisputs im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz moderiert Dr. Christian Schertz um 10.30 Uhr Panel 1 zum Thema ‚Ermittlungen in eigener Sache: Medien vor dem Kadi’ Das Kreuzverhör von Fritz Pleitgen (ehemaliger Intendant des WDR) und Peter Limburg (Pro7Sat1 Media AG Senior Vice President Nachrichten). Das Programm finden Sie hier, Details hier.


 

18.11.2010

 

"Privat war gestern - Wie Medien und Internet unsere Werte zerstören"
Ullstein-Buchverlage kündigen für Frühjahr 2011 Neuerscheinung eines Buches von Schertz/Höch an

Die Ullstein-Buchverlage kündigen in ihrer gerade erschienen Vorschau der Neuerscheinungen für das Frühjahr 2011das von Christian Schertz und Dominik Höch verfasste Buch "Privat war gestern - Wie Medien und Internet unsere Werte zerstören" an. Die Ankündigung finden Sie hier.


 

16.11.2010

 

Landgericht Berlin: Die Wiedergabe von Kinderbildern der Tochter von Ulrike Meinhoff auf der Homepage von Jutta Ditfurth ist unzulässig

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 16.11.2010 entschieden, dass die Antragstellerin als Tochter von Ulrike Meinhof die Verbreitung eines Kinderbildes von ihr im Rahmen der Wiedergabe eines Beitrages über ihren Vater auf der Website von Jutta Ditfurth nicht hinnehmen muss, da dem Familienfoto keine zeitgeschichtliche Bedeutung zukomme. Weder gehe es in dem Beitrag um die Aufarbeitung des Lebens von Ulrike Meinhof, noch habe sich die von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretene Antragstellerin zu den Vorwürfen gegen ihren Vater geäußert. Für das Gericht sei daher kein Grund ersichtlich, welches öffentliche Interesse an der Veröffentlichung des Kinderfotos befriedigt werden solle. Damit wurde eine von der Kanzlei Schertz Bergmann für die Antragstellerin erwirkte einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt. Das vollständige - noch nicht rechtskräftige - Urteil finden sie hier.


 

04.11.2010

 

Landgericht Augsburg: Aussagen Dr. Theo Zwanzigers zur Amtspflichtverletzung Amerells rechtmäßig

Das Landgericht Augsburg wies durch Beschluss vom 4.11.2010 (Az. 021 O 3909/10) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Manfred Amerell zurück, der dem Präsidenten des DFB die Aussage untersagen wollte, Manfred Amerell habe über Jahre seine Amtspflichten verletzt. Das Landgericht Augsburg folgte den Argumenten der Kanzlei Schertz Bergmann, die Dr. Theo Zwanziger in diesem Verfahren vertrat. Insbesondere stelle der Antrag einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar, da sich der Antragsteller selbst in mehreren Erklärungen eines pflichtwidrigen Handelns beschuldigt habe. Die Pressemeldung des DFB finden Sie hier.


 

02.11.2010

 

Schertz Bergmann legt für Museum Schloss Moyland Berufung vor dem OLG Düsseldorf ein

Mit Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 wurde der Stiftung Museum Schloss Moyland von der VG Bild-Kunst untersagt, 19 bisher unveröffentlichte Fotos des Fotografen Manfred Tischer von einem Beuys-Happening aus dem Jahr 1964 auszustellen. Die streitgegenständlichen Fotos des Fotografen Manfred Tischer zeigen Joseph Beuys bei einer gemeinsamen Aktion mit den Künstlern Bazon Brock und Wolf Vostell, die im Jahr 1964 live in der ZDF-Sendung "Die Drehscheibe" ausgestrahlt wurde. Die Fotos sind das einzige Dokumentationsmaterial zum Happening, da die Sendung seinerzeit nicht aufgezeichnet wurde. Die VG Bild-Kunst, die die Rechte für die Beuys-Erbin Eva Beuys geltend macht, sieht in der Ausstellung dieser 19 Fotos eine unzulässige Bearbeitung der ursprünglichen Aktion von Beuys und begründet dies insbesondere damit, dass durch die Fotografien eine Transformation der dynamischen Aktion ins Statische erfolge. Dieser Auffassung ist das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz des Hauptsacheverfahrens gefolgt. Aus Sicht des Museums ist diese Rechtsauffassung nicht haltbar, weshalb nunmehr Berufung vor dem OLG Düsseldorf eingereicht wurde. Die Beantwortung der streitgegenständlichen Rechtsfragen hat für viele Bereiche der Fotodokumentation entscheidende Bedeutung. Würde sich die Auffassung der VG Bild-Kunst durchsetzen, könnten Fotodokumentationen von Theaterstücken, Musikaufführung, Performances, Happenings, etc. stets vom Urheber mit dem Argument der unzulässigen Bearbeitung untersagt werden. Der Fall wird in nationalen wie auch in internationalen Medien besprochen, bspw. im "Art Newspaper".


 

02.11.2010

 

Landgericht Berlin: Die namentliche Nennung von Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren in einer Presseberichterstattung ist unzulässig

Das Landgericht Berlin hat jüngst in zwei Urteilen vom 02.11.2010 die identifizierende Berichterstattung im Zusammenhang mit einem von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren gegen zwei GmbH-Geschäftsführer als unzulässig gewertet. Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Kanzlei Schertz Bergmann, die die GmbH-Geschäftsführer gegen eine Tageszeitung vertrat. Die Tatsache, dass die GmbH- Geschäftsführer nur in Branchenkreisen und somit nicht einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind und sich zudem der Tatverdacht nicht weiter erhärtet habe, mache eine Namensnennung in diesem Verfahrensstadium unzulässig, da dadurch eine unheilbare Rufschädigung drohe, so das Gericht. Insbesondere seien auch die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten worden. Die vollständige Entscheidung sehen sie hier.


 

01.11.2010

 

Neuauflage von Brendel/Brendel/Schertz/Schreiber "Richtig recherchieren" erscheint bei Frankfurter Allgemeine Buch

Bei Frankfurter Allgemeine Buch erscheint die komplett überarbeitete und aktualisierte Auflage des Standardwerkes "Richtig recherchieren - Wie Profis Informationen suchen und besorgen Ein Handbuch für Journalisten und Öffentlichkeitsarbeiter" der Autoren Matthias Brendel, Frank Brendel, Henrik Schreiber und Christian Schertz. Christian Schertz steuert in dem Buch das ebenso vollständig überarbeitete Kapitel "Rechtliche Aspekte der Recherche" bei. Das Buch finden Sie hier.


 

01.11.2010

 

Kammergericht zur Erstattung der Kosten für eine Schutzschrift

Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 01.11.2010, Az.: 2 W 131/10, entschieden, dass die Kosten einer Schutzschrift der Antragsteller zu tragen hat, unabhängig davon, ob das Gericht ihren Inhalt bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte für ihre Mandantin, die Verlag Der Tagesspiegel GmbH, in einem zu erwartenden Verfügungsverfahren eine Schutzschrift hinterlegt. Entscheidend sei vielmehr, so das Kammergericht, ob die durch die Einreichung der Schutzschrift ausgelösten Kosten zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung zur Rechtsverteidigung objektiv erforderlich erschienen. Die vollständige Entscheidung sehen Sie hier.


 

01.11.2010

 

OLG Hamburg: Die außergerichtliche Geltendmachung von presserechtlichen Unterlassungsansprüchen rechtfertigt eine 1,5 Geschäftsgebühr

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich jüngst in einem Urteil vom 6.7.2010 (7 U 6/10) zur der häufig diskutierten Frage geäußert, in welcher Höhe eine Geschäftsgebühr für eine vorgerichtliche Unterlassungsaufforderung in presserechtlichen Angelegenheiten gerechtfertigt ist. Der für Pressesachen zuständige 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg weist in der Entscheidung darauf hin, dass es sich bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 RVG um einen Rahmengebühr im Sinne von § 14 RVG handelt, wobei der bestehende Rahmen dahingehend konkretisiert wird, dass eine mehr als 1,3 Geschäftsgebühr nur verlangt werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich und schwierig war. Dies sieht der Senat nunmehr grundsätzlich bei presserechtlichen Ansprüchen als gegeben an. Das Gericht begründet dies damit, dass eine Tätigkeit jedenfalls dann als schwierig anzusehen ist, wenn ihre Bearbeitung Spezialkenntnisse erfordert, die bei dem durchschnittlichen Rechtsanwalt nicht vorauszusetzen sind. So verhält es sich bei der Geltendmachung von presserechtlichen Unterlassungsansprüchen, da diese eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit voraussetzen, die Ansprüche weitgehend nicht gesetzlich festgelegt sind und ihre Geltendmachung in formeller und rechtlicher Hinsicht spezieller Kenntnisse bedarf. Das vollständige Urteil finden Sie hier.

Die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte war an dem Verfahren nicht beteiligt.


 

21.10.2010

 

Landgericht Berlin ändert seine Rechtsprechung und folgt dem BGH im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen

Mit Urteil vom 03.08.2010 hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass es sich bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen gebührenrechtlich um unterschiedliche Angelegenheiten im Sinne des § 15 RVG handele. Würden diese Ansprüche vom Betroffenen einer Presseberichterstattung anwaltlich geltend gemacht, sei der Verletzer verpflichtet, die drei Rechtsanwaltsgebühren getrennt nach den unterschiedlichen Angelegenheiten zu erstatten. Dieser Rechtsprechung hat sich nun die Pressekammer des Landgerichts Berlin angeschlossen. Mit zweitinstanzlichem Urteil vom 19.10.2010 (Az.: 27 S 4/10) wurden der von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegenüber der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (als Verantwortliche der Internetseiten fr-online.de) die entsprechenden Gebührenerstattungsansprüche zugesprochen.


 

18.10.2010

 

Daimler setzt gegen "FOCUS" durch Schertz Bergmann erfolgreich halbseitige Korrektur einer Berichterstattung vom 23.08.2010 durch

Der "FOCUS" veröffentlichte am 18.10.2010 eine halbseitige Korrektur zu einer Berichterstattung über Daimler vom 23.08.2010, in welchem er erhebliche Teile der Ursprungsberichterstattung richtigstellen musste. Daimler wurde hier von Schertz Bergmann vertreten. Die Korrektur finden Sie hier.


 

13.10.2010

 

Klage des Heinrich Bauer Verlages auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Verzichtsaufforderungsschreiben abgewiesen

Das Amtsgericht Potsdam hat eine Klage auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für ein Verzichtsaufforderungsschreiben wegen gleichzeitig bestehender Titel aus einem Verfügungs- und einem Hauptsacheverfahren entgegen früherer Rechtsprechung abgewiesen (AG Potsdam, Az.: 20 C 46/10 vom 13.10.2010). Geklagt hatte ein Verlag, der den durch die Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Beklagten aufgefordert hatte, auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung zu verzichten. Das Amtsgericht hält in der Entscheidung fest, dass dem Kläger kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag zustehe. Das Schreiben sei nicht im Interesse des Beklagten gewesen. So hätte die Klägerin auch Widerspruch einlegen können, ohne dass eine weitere Gebühr entstanden wäre. Das vollständige Urteil finden Sie hier.


 

11.10.2010

 

SPIEGEL-Blattkritik

Auf Einladung der Chefredaktion des SPIEGEL nahm Christian Schertz heute als Gast an der Redaktionskonferenz des SPIEGEL teil und machte die Blattkritik zum aktuellen Heft.


 

06.10.2010

 

Schertz Bergmann gewinnt für den bekannten Eisschnelllauftrainer Joachim Franke gegen das ZDF - Kein Agenturprivileg bei Meldungen über Berichte anderer Medien

Mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.09.2010 (Az.: 27 O 442/10) wurde dem ZDF untersagt, die nachstehende Meldung im Internet zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten


"Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen BKA-Ermittler auch bei Pechsteins langjährigem Trainer Joachim Franke gewesen sein, der die Olympiasiegerin von 1991-2007 betreute."


Vorstehende Meldung ging auf eine Agenturmeldung der dpa zurück. Die aufgestellte Behauptung war falsch, da tatsächlich bei Joachim Franke nie BKA-Ermittler erschienen waren. Das ZDF berief sich jedoch im Hinblick auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf das sog. Agenturprivileg und argumentierte damit, ohne eigene Nachrecherchen auf die Richtigkeit der von der Nachrichtenagentur dpa herausgegebenen Meldung habe vertrauen dürfen. Dieser Auffassung ist das Landgericht Berlin mit seinem Urteil entgegengetreten. Zwar könnten sich die Medien im Rahmen des journalistischen Tagesgeschäfts auf das sog. Agenturprivileg berufen und die Meldungen der als seriös anerkannten Nachrichtenagenturen in der Regel ohne weitere Nachrecherche verwerten; diese Privilegierung finde jedoch ihre Grenzen dort, wo für den übernehmenden Journalisten Veranlassung zu konkreten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit der Meldung bestehe. Letzteres sei insbesondere dann der Fall, wenn wie in der streitgegenständlichen Meldung als einzige Quelle eine andere Zeitung genannt werde, hier die Süddeutsche Zeitung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 

04.10.2010

 

ARD-Sendung "Beckmann"

In der Sendung "Beckmann" sprechen Nadja Benaissa und als ihr Anwalt Christian Schertz u.a. über die Berichterstattung zu ihrem Fall. Mehr Informationen zur Sendung finden Sie hier.


 

29.09.2010

 

Prominente müssen Berichterstattungen über private nachbarschaftliche Auseinandersetzungen nicht hinnehmen

Das Landgericht Berlin hat in einem nunmehr rechtskräftigen Urteil entschieden, dass auch prominente Persönlichkeiten Berichterstattungen über private nachbarschaftliche Auseinandersetzungen nicht hinnehmen müssen (LG Berlin, Urteil vom 12.8.10, 27 O 320/10). Der dortige Beklagte hatte über ein Bauvorhaben eines Prominenten berichtet. Im Zuge von Umbaumaßnahmen an einem erworbenen Haus des Klägers hatte dessen Nachbar baurechtliche Verfahren gegen den Prominenten eingeleitet. Hierüber berichtete der Beklagte in einer großen Deutschen Tageszeitung. Die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte hat den Prominenten sodann erfolgreich gegen den Verfasser vertreten. Das Landgericht stellte dabei zutreffend fest, dass die Baupläne des Klägers und die damit einhergehenden nachbarschaftlichen Streitigkeiten der Privatsphäre zuzuordnen sind. Solle kritisch über Handeln von Behörden berichtet werden, so rechtfertigt auch dies keine Identifizierung des Klägers. Es liegt auch keine Öffnung der Privatsphäre vor, wenn der Kläger sich in vorangegangenen Interviews ganz allgemein und substanzlos hinsichtlich seines Lebensstils eingelassen haben sollte. Der durch den Nachbarn angestoßene Verwaltungsrechtstreit rechtfertigt ebenso wenig eine Berichterstattung. Die Thematik greift trotz dessen in die Privatsphäre des Klägers ein, da seine privaten Wohnbedingungen betroffen sind. Daran ändert auch ein wegen des Bauvorhabens geführter Prozess vor dem Verwaltungsgericht nichts, zumal der Kläger nur reflexartig als Beigeladener des Verwaltungsrechtstreits beteiligt war.

Damit wird der Argumentation eine Absage erteilt, dass eine Berichterstattung alsbald dann zulässig werden kann, wenn dies zum Gegenstand öffentlicher Gerichtsverfahren wird. Vielmehr sind Prominente auch dann vor Berichterstattung aus dem Privaten geschützt, wenn Privates – zumal ohne eigene Veranlassung – zum Gegenstand von Gerichtsverfahren wird. Das vollständige Urteil finden Sie hier.


 

02.09.2010

 

rbb-Fernsehsendung "Im Palais" mit Dieter Moor

In der Fernsehsendung "Im Palais" wird zu der Frage "Hochgejubelt oder platt gemacht - Der Preis der Prominenz?" über das Verhältnis von Medien und Prominenten diskutiert. Teilnehmer der von Dieter Moor moderierten Diskussion sind u.a. Jakob Augstein und Christian Schertz. Mehr Informationen und die Sendung finden Sie hier.


 

01.09.2010

 

"Die Casting-Gesellschaft"

Das Buch ‚Die Casting-Gesellschaft - Die Sucht nach Aufmerksamkeit und das Tribunal der Medien’ von Pörksen/Krischke erscheint im Verlag Herbert von Halem, Köln mit dem Beitrag: ‚Christian Schertz Eine Frage der Ehre’, Interview mit Antje Hartwig und Philipp Jauch. Näheres finden Sie hier.


 

27.08.2010

 

SWR-Fernsehsendung "Nachtcafé" zum Thema "Prominente Paare"

Als Gast in der Talksendung "Nachtcafé" diskutiert Christian Schertz mit Wieland Backes und dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus über prominente Paare in der Öffentlichkeit. Mehr Informationen finden Sie hier, die Sendungen sehen Sie hier.


 

01.08.2010

 

Christian Schertz zu Gast bei Anne Will (ARD)

Bei Anne Will diskutiert Christian Schertz u.a. mit Alice Schwarzer und Gisela Friedrichsen zum Thema "Der Fall Kachelmann – Justiz-Alltag oder Promi-Pranger?" über die Rolle der Staatsanwaltschaft und der Medien bei der öffentlichen Meinungsbildung sowie über die Preisgabe des Privatlebens Prominenter in der Berichterstattung über einen öffentlich gewordenen Kriminalfall. Mehr zur Sendung finden Sie hier.


 

22.07.2010

 

Interview mir Deutschlandradio Kultur

In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur kritisiert Christian Schertz die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in den Fällen Dominik Brunner und Jörg Kachelmann und beschreibt diese als reine PR-Politik. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

25.06.2010

 

SWR-Fernsehsendung "Nachtcafé" zum Thema "Gesellschaftsspiel Klatsch" (Wiederholung vom 30.01.2009)

Christian Schertz war am 30.01.2009 Gast in der Fernsehsendung "Nachtcafé" des SWR-Fernsehens zum Thema "Gesellschaftsspiel Klatsch" und diskutierte u.a. mit dem Moderator Wieland Backes und Peter Lewandowsky, Chefredakteur der GALA, über die gewollte und ungewollte Darstellung des Privatlebens Prominenter in der Öffentlichkeit. Der SWR strahlte diese Sendung erneut am 25.06.2010 aus. Mehr Informationen zur Sendung finden Sie hier, die Sendung sehen Sie hier.

 

10.06.2010

 

Diskussionsrunde auf SWR 2 zwischen Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt, Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung und Christian Schertz zum Thema der Pressearbeit von Staatsanwaltschaften "Wie Staatsanwälte mit Prominenten umgehen"

In einer Diskussionsrunde des SWR 2 zum Thema "Abgeführt und vorgeführt? Wie Staatsanwälte mit Prominenten umgehen" diskutiert Christian Schertz mit Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt des Landes Baden-Württemberg und Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung zu der Problematik der medialen Vorverurteilung durch zu frühes an die Öffentlichkeit treten der Staatsanwaltschaft. Artikel und Sendung finden Sie hier.


 

09.06.2010

 

"Promis am Pranger"

Die taz berichtet über die Diskussion zwischen Generalstaatsanwalt Pflieger und Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz im Bundesverfassungsgericht zum Thema Pressearbeit der Staatsanwaltschaften. Den Artikel finden Sie hier.


 

03.06.2010

 

Interview des WDR mit Christian Schertz zum Thema "Hobbyreporter im Gerichtssaal?"

Christian Schertz über Laien als Prozessberichterstatter. Lesen Sie das Interview hier.


 

22.05.2010

 

Interview mit Christian Schertz auf dem neuen juristischen Online-Portal "Legal Tribune Online"

Das vollständige Interview finden Sie hier.


 

08.05.2010

 

Schertz Bergmann setzt Titel-Gegendarstellung für Günther Jauch gegen "die aktuelle" durch

Die Kanzlei Schertz Bergmann setzte erfolgreich eine Titelgegendarstellung gegen die Zeitschrift "die aktuelle" durch. Die Gegendarstellung finden Sie hier.


 

05.05.2010

 

Schertz Bergmann nimmt für Claudia Pechstein erfolgreich BKA und Staatsanwaltschaft München auf Unterlassung in Anspruch

Am 04. und 05.03.2010 wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) München I insgesamt 21 Hausdurchsuchungen, u. a. auf der Geschäftsstelle der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG, durchgeführt. Die Hausdurchsuchungen gingen auf Strafanzeigen gegen unbekannt zurück, die von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA und der DESG nach Erlass des CAS-Urteils gegen Claudia Pechstein wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet worden waren. Mit einer Presseerklärung vom 05.03.2010 kommentierten das BKA und die StA München I die Hausdurchsuchungen in einer gemeinsamen Presseerklärung. Dort hieß es u. a.

"Die Anzeigen stehen im Zusammenhang mit dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS (Court of Arbitration for Sport) vom 25.11.2009 gegen eine prominente Eisschnellläuferin. In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei."

Per einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 22.04.2010 und per einstweiliger Anordnung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29.04.2010 wurde der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern untersagt, die Presseerklärung in der ursprünglich veröffentlichten Form weiter zu verbreiten. Die Verwaltungsgerichte sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der Formulierung "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei" um eine falsche Tatsachenbehauptung handele. In den Gründen des CAS-Urteils vom 25.11.2009 finde sich eine solche Einschätzung nicht wieder. Die falsche Tatsachenbehauptung sei in hohem Maße ehrverletzend und geeignet, Frau Pechstein in ihrer Wertschätzung durch die Öffentlichkeit herabzumindern und Vorverurteilungen zu provozieren, führt das Verwaltungsgericht Wiesbaden aus. Die Öffentlichkeit - so das Gericht weiter - schlussfolgere aus der fälschlich suggerierten Einschaltung von Ärzten eine vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise, was wiederum alternative Ursachen für die festgestellten Blutwerte aus Sicht der Öffentlichkeit ausschließe.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie zu diesem Thema auch einen Artikel im Nachrichtenmagazin Focus.


 

13.04.2010

 

Presserechtliche Information zur Trennung von Janine und Jack White

Aus Anlass von heutigen Zeitungsberichten teilen wir Ihnen im Namen unserer Mandantin Janine White folgendes mit:

Tatsächlich haben sich Janine und Jack White getrennt. Unsere Mandantin wird sich aber auch aus Gründen des Schutzes der gemeinsamen Kinder zu weiteren Details ihrer Trennung nicht äußern. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die heutige Berichterstattung einer Tageszeitung über eine angedeutete neue Beziehung unserer Mandantin jeglicher Grundlage entbehrt.

Wir bitten den Privatsphärenschutz unserer Mandantin vollumfänglich zu respektieren.

Wir sind beauftragt gegen jede Form rechtswidriger Wort- und/oder Bildberichterstattung presserechtliche Schritte einzuleiten.

Diese Meldung finden Sie auch im Presseportal newsaktuell.


 

12.04.2010

 

Presseerklärung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte zum Urteil des Landgerichts Augsburg im Verfahren Amerell gegen Zwanziger:

Anwälte Zwanzigers kündigen Berufung an - Entscheidung des Landgerichts Augsburg Angriff auf die Meinungsfreiheit

Als Rechtsanwälte vom Präsidenten des DFB Dr. Theo Zwanziger im Verfahren vor dem Landgericht Augsburg kündigen wir bereits jetzt nach Anhörung der Urteilsgründe Berufung gegen die Entscheidung an. Das Landgericht verkennt nach unserer Auffassung den Umstand, dass es sich bei der Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Die Meinungsäußerungsfreiheit muss auch für Herrn Dr. Zwanziger gelten, der im Rahmen seiner Funktion Bewertungen vornehmen darf und muss. Herr Dr. Zwanziger hatte regelmäßig im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit darauf hingewiesen, dass er mit seiner Äußerung keinen direkten Vergleich zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Katholischen Kirche und denen, die gegenüber Herrn Amerell erhoben werden, vornehmen wollte. Vielmehr hatte Herr Dr. Zwanziger mit seiner Äußerung allein den Mut von Herrn Kempter bewertet, ein System aufzudecken, was nicht gewollte Abhängigkeiten im bisherigen Schiedsrichtersystem aufwies. Nur in diesem Zusammenhang erklärte er, dass es in anderen Organisationen längere Zeit dauere, bis Beteiligte den Mut finden, Missstände aufzudecken, egal welchen Inhalt sie haben.

Wir haben daher auch Herrn Dr. Zwanziger definitiv empfohlen, einen Vergleich abzulehnen, der zur Folge gehabt hätte, die Äußerung, die für uns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht mehr zu verbreiten. Wir sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens daher auch insoweit optimistisch entgegen, als wir davon ausgehen, dass das zuständige Oberlandesgericht die allein richtige rechtliche Bewertung der in Streit stehenden Aussage vornehmen wird und das Urteil aufhebt. In dieser Form ist das Urteil ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und darf keinen Bestand haben.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Dr. Christian Schertz

Diese Meldung finden Sie auch in den News auf dfb.de und im Presseportal newsaktuell.


 

27.03.2010

 

Interview mit dem radio eins Medienmagazin

In einem Interview mit dem radioeins Medienmagazin des rbb nahm Christian Schertz zur medialen Seite des Falles Kachelmann Stellung.


 

09.03.2010

 

Forschungsstelle Neue Medien der TU-Dresden veröffentlicht Tagungsband mit Beiträgen von Schertz und Reich

Tagungsband zum Symposium zum Persönlichkeitsrecht vom 25.4.2008 der Forschungsstelle Neue Medien der Juristischen Fakultät Dresden erscheint mit Beitrag von Christian Schertz und Helge Reich. Mehr dazu hier, den Flyer finden Sie hier.


 

03.03.2010

 

Interview Christian Schertz mit NDR-Medienmagazin ZAPP zum Thema "Versteckte Kamera"

Das vollständige Interview finden Sie hier.


 

01.03.2010

 

Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage erscheint bei C.H. Beck

Anfang März erschien die 2. Auflage des von Prof. Loewenheim herausgegebenen Handbuchs des Urheberrechts. Dr. Bernhard von Becker steuerte hier die Kapitel "Rückruf wegen Nichtausübung", "Vergütung von Nutzungsrechten" und "Vertragliche Ansprüche" bei, Dr. Schertz die Kapitel "Recht am eigenen Bild" und "Merchandisingverträge". Die Bewerbung des Buches finden Sie hier.


 

26.02.2010

 

Schertz Bergmann setzt erfolgreich für den Nationalspieler Lukas Podolski Titel-Gegendarstellung sowie ganzseitige Gegendarstellung im "EXPRESS" vom 26.02.2010 durch

Die beiden Gegendarstellungen finden Sie hier.
Hierüber berichtete auch die Süddeutsche Zeitung.


 

26.02.2010

 

"Neue Qualität von Verrohung"

Medienanwalt Schertz zur "BUNTE"-Recherche im Privatleben von Politikern - Interview mit dem Tagesspiegel. Das vollständige Interview finden Sie hier.


 

01.09.2009

 

Simon Bergmann vertritt Claudia Pechstein im Dopingverfahren gegen die ISU

Die bekannte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wurde von einem Schiedsgericht der International Skating Union (ISU) wegen angeblichen Dopings für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre erfolgte ohne positive Doping-Probe und allein aufgrund angeblich auffälliger Blutwerte. Das Verfahren ist ein sportrechtlicher Präzedenzfall, da erstmals seit Überarbeitung des WADA-Codes vom 01.01.2009 die Werte aus einem Langzeit-Blutprofil zur Grundlage des Anklagevorwurfs gemacht wurden. Gegen das Urteil des Sportschiedsgerichts der ISU wurde Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) eingelegt. Mit einer Entscheidung des CAS ist gegen Ende November 2009 zu rechnen. Im Verfahren lässt sich Claudia Pechstein von Rechtsanwalt Simon Bergmann vertreten.



 

29.05.2009

 

Artikel in der Süddeutschen Zeitung "Intimsphäre vs. Pressefreiheit Ab in die Notaufnahme" von Hans-Jürgen Jakobs

Hans-Jürgen Jakobs schreibt in der Süddeutschen Zeitung zum Thema "Private Schicksale beherrschen die Schlagzeilen – doch das kann teuer werden. Über die unheimliche Nähe von Medienanwälten, Presse und Prominenz." und berichtet hier auch über die Tätigkeit der Kanzlei Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie hier.



 

12.05.2009

 

Interview mit ‚Anwaltsblatt Karriere’

In einem Interview im aktuellen Heft ‚Anwaltsblatt Karriere’ äußert sich Christian Schertz über die Tätigkeit und die Ausrichtung der Kanzlei Schertz Bergmann.

Das Interview finden Sie hier.


 

11.03.2009

 

BGH fällt Grundsatzentscheidung zur Nutzung von Bildnissen Prominenter auf Titelseiten von Zeitschriften

Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2009 in einem Urteil festgestellt, dass die Nutzung des Bildnisses von Günther Jauch auf der Titelseite eines Rätselheftes, welches keinen entsprechenden redaktionellen Beitrag über Herrn Jauch enthielt, rechtswidrig ist. Auch die Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?’ wie spannend Quiz sein kann" genüge nicht. Der Informationsgehalt der Bildunterschrift sei im vorliegenden Fall derart gering, dass sie sich darauf beschränke, einen Anlass für die Abbildung des Klägers zu schaffen, um dessen Werbe- und Imagewert für das Rätselheft des beklagten Verlages auszunutzen.

Diese Entscheidung kann sicherlich als Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Abgrenzung von werblicher und redaktioneller Nutzung von Bildnissen von Personen der Zeitgeschichte angesehen werden. Erstmals erkannte der BGH in einer Entscheidung, dass die Nutzung eines Fotos von Prominenten auf der Titelseite einer Zeitschrift aufgrund des vorrangig werblichen Charakters rechtswidrig sein kann. Dieses Verfahren wurde auf Seiten des Klägers durch die Kanzlei Schertz Bergmann betreut. Die entsprechende Pressemeldung des BGH finden Sie hier.



 

05.03.2009

 

Bundesverfassungsgericht deutet Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1 GG an

In einem Beschluss vom 5. März 2009 (Az.: 1 BvR 127/09) hatte das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, die von der Kanzlei Schertz Bergmann eingelegt wurde. Es ging um eine Lizenzgebühr wegen unerlaubter Werbung mit dem Bildnis einer Prominenten. In seiner Entscheidung deutete das Bundesverfassungsgericht erstmals in seiner Rechtssprechung einen Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1 GG an. Wörtlich heißt es in der Entscheidung:

‚… erörtert die Beschwerdeführerin mit beachtlichen Argumenten eine Eröffnung des Schutzbereiches der Eigentumsgarantie. Unter deren Schutz fallen im Bereich des Privatrechts alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (…) Zu diesen vermögenswerten Rechten könnten auch die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…) zählen, dessen ideelle Bestandteile durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt werden (…)’

Diese Aussage kann als Grundsatzentscheidung bewertet werden, da ein grundrechtlicher Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts bisher von der Rechtsprechung, insbesondere vom BGH, abgelehnt wurde. So entschied der BGH noch in der Entscheidung "War das Ernst? Oder August?" dass die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie auch des Namensrechts, nur einfach rechtlich geschützt sind, demgegenüber die Meinungsfreiheit aber Grundrechtsschutz genieße. Diese Auffassung des BGH dürfte durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt sein.



 

17.02.2009

 

Weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Schutz der Privatsphäre in von der Kanzlei Schertz Bergmann betreuten Verfahren

Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 Fotos der Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen mit ihrem Lebensgefährten in Paris für rechtswidrig erachtet. Dieses Verfahren wurde von der Kanzlei Schertz Bergmann in den ersten beiden Instanzen für die Klägerin betrieben. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass private Lebensvorgänge auch dann Teil der geschützten Privatsphäre sind, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs finden sie hier.

Bereits am 1. Juli 2008 konnte die Kanzlei Schertz Bergmann ebenfalls für die Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen eine Entscheidung beim Bundesgerichtshof erwirken, die Fotos der Moderatorin beim Einkaufen auf einem Wochenmarkt auf Mallorca untersagte. Der Bundesgerichtshof stellt hier fest, dass das beanstandete Bild die Klägerin in einer völlig belanglosen Situation zeige. Der Nachrichtenwert dieser Berichterstattung habe keinerlei Orientierungswirkung im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. Die diesbezügliche Pressemeldung des Bundesgerichtshofs finden Sie hier.

Damit liegen zwei weitere Entscheidungen des BGH vor, die die geänderte Rechtslage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigen.


 

06.10.2008

 

Der Götting/Schertz/Seitz "Handbuch des Persönlichkeitsrechts" erscheint bei C.H. Beck

Am heutigen Tag erscheint das von Prof. Dr. Götting, Dr. Schertz und Prof. Dr. Seitz herausgegebene Werk. Zahlreiche renommierte Autoren haben die Beiträge zu dem als Standardwerk gedachten Buch geliefert. Die weiteren Informationen sowie die offizielle Bewerbung des Beck Verlages finden sie hier. Die Bestellung kann hier erfolgen.


 

12.07.2008

 

Caroline und kein Ende - Gastbeitrag im Tagesspiegel

"Caroline und kein Ende - Die jüngsten Urteile zu Paparazzifotos machen die Arbeit von Journalisten und Juristen keineswegs einfacher" Gastbeitrag von Christian Schertz für die Medienseite des Sonntags-Tagesspiegels. Den Artikel finden Sie hier.


 

26.06.2008

 

Berliner Medien-Kanzlei Schertz Bergmann baut ihr Anwaltsteam erheblich aus.

Bereits im August stößt als Partner Rechtsanwalt Torsten Reinprecht dazu, der auf Medienarbeitsrecht spezialisiert ist. Rechtsanwalt Reinprecht (43) war zuletzt Partner in der Kanzlei Rosenthal & Reinprecht und betreute zahlreiche arbeitsrechtliche Medienmandate, insbesondere Fernseh- und Rundfunksender und mehrere Verlage. Durch das Eintreten von Torsten Reinprecht in die Kanzlei Schertz Bergmann soll der full-service-Gedanke im Medienbereich ausgebaut werden, so dass auch sämtliche medienarbeitsrechtlichen Fragen mit abgedeckt sind, und zwar sowohl bei der Beratung von Verlagen und Rundfunkunternehmen als auch bei der Verhandlung umfangreicher Künstlerverträge.

Zum September wird weiterhin Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke das presserechtliche Team verstärken. Rechtsanwältin Kleinke (40) arbeitet seit 1996 in den Schwerpunkten Presse-, Urheber-, Verlags- und Wettbewerbsrecht für die Medienkanzlei Prof. Dr. Johannes Weberling. Mit Dr. Yvonne Kleinke soll zunehmender Beratungs- und Vertretungsbedarf insbesondere im Presse- und Äußerungsrecht weiter auf hohem Niveau bedient werden.

Weiterhin konnte die Kanzlei Schertz Bergmann den Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Becker (44), der als Justitiar für den Verlag C. H. Beck tätig ist und Autor mannigfaltiger Veröffentlichungen im Bereich des Presse-, Verlags- und Urheberrechts für das Team gewinnen. Herr Dr. von Becker wird in Zukunft ein Münchener Büro für die Kanzlei Schertz Bergmann betreiben, aber weiterhin auch als Justitiar für den Verlag C. H. Beck tätig sein. Er wird der Kanzlei in Zukunft in den genannten Rechtsgebieten beratend zur Verfügung stehen.

Ab 1. August 2008 wird Frau Kerstin Schmitt (33), die bisher wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Horst-Peter Götting am Institut für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht an der technischen Universität Dresden war, als direkte Assistentin von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz und Anwältin das Team verstärken. Frau Schmitt steht unmittelbar vor dem Abschluss ihrer Promotion im Persönlichkeitsrecht und betreute als wissenschaftliche Assistentin den LL.M.-Studiengang bei der Universität Dresden "International Studies and Intellectual Property Law".

Weiterhin wurde bereits im Mai 2008 Herr Rechtsanwalt Kai Oliver Thon (35) als Associate verpflichtet, der direkt das Dezernat von Rechtsanwalt Bergmann in den Bereichen Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht verstärkt.


 

26.06.2008

 

JUVE meldet Kanzleierweiterung Schertz Bergmann

"Medienrecht: Schertz erweitert in Berlin und startet in München". Lesen Sie die komplette Meldung hier.


 

12.06.2008

 

Interview mit ZEIT LEBEN

Interview mit Dr. Christian Schertz ‚Die öffentlichen Opfer - Warum werden Opfer in den Medien häufig zu Medienopfern? Der Anwalt Christian Schertz über die Gratwanderung zwischen Anteilnahme und Ausbeutung.’ Den Text des Interviews finden Sie hier.


 

16.04.2008

 

Einigung mit Droemer Knaur im Fall ‚Feuerherz’

Der Buchverlag Droemer Knaur gab im Rahmen eines geschlossenen Vergleichs eine Presseerklärung ab, in welcher er sich bei einer von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Betroffenen wegen einer Darstellung im Buch entschuldigte und bestimmte Aussagen widerrief. Mehr zum Thema finden Sie beim Medienmagazin ZAPP, die Presserklärung von Droemer Knaur finden Sie hier.


 

07.02.2008

 

Zeitschrift "Werben & Verkaufen": Post vom Anwalt

Die Zeitschrift "Werben & Verkaufen" Nr. 6 berichtet auf den Seiten 82/83 über presserechtliche Vertretung durch Anwälte, u.a. auch über die Kanzlei Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie hier.


 

14.01.2008

 

Kritik zu „Rufmord und Medienopfer“ im Deutschlandfunk

Im Deutschlandfunk rezensiert Brigitte Baetz den Sammelband „Rufmord und Medienopfer“ von Christian Schertz und Thomas Schuler. Die Rezension finden Sie hier.


 

 

 

14.12.2007

 

Interview mit Internetmedienmagazin ViSdP

Das über das Internet abrufbare Medienmagazin V.i.S.d.P. berichtet in seiner Ausgabe Nr. 60 über das von Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz mit herausgegebene neue Buch "Rufmord und Medienopfer" und veröffentlicht dazu ein Interview mit Christian Schertz.


 

11.12.2007

 

Beitrag von Christian Schertz auf bildblog.de

Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz war am 11.12.2007 "BILDblogger für einen Tag" bei der Internetseite www.bildblog.de. Seine Blattkritik zu der aktuellen Ausgabe der BILD-Zeitung finden Sie zum Nachlesen hier. Die Seite BILDblog hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit ihren "Notizen über eine große deutsche Boulevardzeitung" die Inhalte der BILD kritisch zu hinterfragen.


 

11.12.2007

 

Perlentaucher gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung auch in II. Instanz erfolgreich

Das Online-Magazin Perlentaucher hat sich im Rechtsstreit mit der FAZ und der Süddeutschen Zeitung über die Zulässigkeit der Zusammenfassung von Feuilleton-Artikeln auch in II. Instanz durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies nunmehr die Berufungen der Zeitungen gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt zurück. Die Kanzlei Schertz Bergmann hat den Perlentaucher sowohl in I. als auch in II. Instanz vertreten. Bei den im Streit stehenden "Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen verschiedener Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen Tageszeitungen. Die Zeitungen hatten gegen die lizensierte Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen. Dem folgten die Richter des OLG Frankfurt nicht. Sie ließen aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Pressemitteilung des Gerichts zu dem Verfahren finden Sie hier. Mehr Informationen über das Urteil I. Instanz finden Sie zusätzlich hier.


 

28.11.2007

 

Bundesverwaltungsgericht verurteilt Geheimdienst zur Auskunft gegenüber Journalisten

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. November 2007 in einer Grundsatzentscheidung den Bundesnachrichtendienst (BND) verurteilt, einem Journalisten Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten über ihn beim BND vorhanden sind. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte das nun erfolgreich abgeschlossene Verfahren für den Journalisten der Berliner Zeitung betreut. Der Journalist war vom BND über Jahre überwacht worden, ohne dass er erfahren hatte, welche Daten dabei über ihn gewonnen wurden. Daher hatte er auf Auskunft gegenüber der Behörde geklagt. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Das Urteil stärkt nicht nur die Pressefreiheit, sondern insgesamt die Rechte der Bürger gegenüber den Geheimdiensten. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Entscheidung.


 

22.06.2007

 

Kanzler-Fotograf Konrad Rufus Müller gewinnt Prozess wegen Entstellung eines Portraits von Gerhard Schröder

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein von der Kanzlei Schertz Bergmann für den Fotografen Konrad Rufus Müller betriebenes Verfahren. Es geht um die Frage der Entstellung von Portraitfotografie. Hintergrund war eine Veränderung einer Kanzlerfotografie für ein Werbeplakat im Bundestagswahlkampf. Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg sprach Konrad Rufus Müller hier eine immaterielle Geldentschädigung in Höhe von 25.000 Euro zu. Zum Artikel der Süddeutschen Zeitung.


 

19.06.2007

 

Bundesgerichtshof stärkt den Schutz der Privatsphäre und verbietet Fotos in "erkennbar privaten Situationen"

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2007 festgestellt, dass die Lebensgefährtin eines bundesweit bekannten Künstlers es nicht dulden muss, dass Fotos von ihr in Begleitung ihres Lebensgefährten bei einem privaten Spaziergang in Rom verbreitet werden. Damit konnte die Kanzlei Schertz Bergmann, die bereits die I. und II. Instanz des Verfahrens erfolgreich für die Betroffene betreut hatte, ein weiteres Grundsatzurteil nach der sog. Caroline-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland durchsetzen. Der Bundesgerichtshof hob ausweislich der Pressemitteilung des BGH darauf ab, dass sich die abgebildete Person in einer "erkennbar privaten Situation" befunden habe und die Veröffentlichung der Fotos unzulässig sei, weil weder ein "Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse noch eine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis" zu entnehmen sei. Lesen Sie die BGH-Entscheidung hier.

Auch der "Titelschutzanzeiger" berichtet in seiner Ausgabe vom 26. Juni 2007 über den Fall. Sie können den Bericht hier nachlesen.

 

10.04.2007

 

Interview in der Berliner Zeitung

Interview mit Dr. Christian Schertz in der Berliner Zeitung auf der Medienseite "Stars im Jogginganzug – Medienanwalt Christian Schertz über Promis, Paparazzi und Pressefreiheit". Zum Interview.

 

 

 

23.11.2006

 

Perlentaucher gewinnt gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung

Mit Urteil vom 23.11.2006 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Klage der Frankfurter Allgemeine Zeitung und der Süddeutschen Zeitung gegen „Perlentaucher“, der von der Kanzlei Schertz Bergmann vertreten wurde, vollumfänglich zurückgewiesen. Zur Meldung.

 

26.10.2006

 

Artikel in der "Zeit"

In der "Zeit" Nr. 44 erschien ein Artikel mit dem Titel „Die Beute wehrt sich“ über Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Boulevardpresse und neuen Berechnungsmethoden des Schadensersatzes für die Betroffenen. Lesen Sie den Artikel hier.


 

23.-25.08.2006

 

Sommerlehrgang Medienrecht intensiv -
Forum Institut für Management

In der Zeit vom 23. bis 25. August 2006 führt Forum Institut für Management mit den Referenten Professor Dr. Oliver Castendyk vom Erich Pommer Institut, Professor Dr. Thomas Hoeren von der Westfälischen Wilhelms-Universität München und Dr. Christian Schertz von den Rechtsanwälten Schertz Bergmann den oben bezeichneten 3-Tages-Intensivlehrgang zum aktuellen Medienrecht durch. Weiter Informationen hier.


 

13.09.2006

 

Interview in "Der Tagesspiegel"

Interview mit Dr. Christian Schertz in "Der Tagesspiegel" auf der Medienseite: "Jeder beobachtet jeden". Lesen Sie das Interview hier.


 

13.08.2006

 

Gespräch mit Dr. Christian Schertz in "International Herald Tribune" über die faktische und rechtliche Situation zu Paparazzifotos in Deutschland.

International Herald Tribune veröffentlichte am 13. August 2006 den Artikel "Readers are the new paparazzi" über ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zur aktuellen Entwicklung im deutschen Pressemarkt, Fotos von "Leserreportern" zu veröffentlichen und beleuchtet die Rechtslage in Deutschland.


 

11.07.2006

 

Erfolg für Kanzlei Schertz Bergmann beim OLG Karlsruhe

Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat für den bekannten Schauspieler Heiner Lauterbach und dessen Ehefrau beim Oberlandesgericht Karlsruhe erfolgreich mehrere Verfahren auf Abdruck von Gegendarstellungen abgeschlossen. Dabei konnte u. a. eine umfangreiche Gegendarstellung auf der Titelseite durchgesetzt werden. Die komplette Meldung finden Sie hier.


 

01.07.2006

 

Bericht über Kanzlei Schertz Bergmann im JUVE Rechtsmarkt

Das Branchen-Magazin JUVE Rechtsmarkt berichtet in der aktuellen Ausgabe Juli 2006 über die Kanzlei Schertz Bergmann. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.


 

02.05.2006

 

Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2006 zum Schutz der Privatsphäre

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 2. Mai 2006 festgestellt, dass die Verbreitung von Luftaufnahmen von Anwesen Prominenter unzulässig ist. Damit konnte die Kanzlei Schertz Bergmann für die von ihr in diesem Verfahren vertretene Prominente ein Grundsatzurteil vom höchsten deutschen Gericht durchsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass die bloße Abbildung von privaten Angelegenheiten auch bei einem bestehenden starken Informationsinteresse der Öffentlichkeit allein zur Befriedigung der Neugier in Zukunft Eingriffe in die Privatsphäre nicht mehr rechtfertigt und von der Pressefreiheit nicht gedeckt ist. Lesen Sie dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1 BvR 452/04.


 

21.04.2006

 

Seminar "Ausgewählte Probleme des Medienrechts"

Am 21. April 2006 begann das von Dr. Christian Schertz an der Freien Universität Berlin veranstaltete Hauptseminar "Ausgewählte Probleme des Medienrechts (Probleme des Rechts der Wort- und Bildberichterstattung)". Weitere Informationen hier.


 

15.04.2006

 

Interview in der taz (Literataz): "Gefahr für kritische Biografien?"

Rechtsanwalt Christian Schertz zum Klageboom bei Sachbüchern und den juristischen Spielräumen der Prominenten. Lesen Sie das Gespräch auf taz.de nach.


 

12.01.2006

 

Institut für Medienpolitik gegründet:

Unter der Leitung von Dr. Lutz Hachmeister wurde in Berlin das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik gegründet. Es soll ein hochrangiges Forum für die Medienbranche, die Kommunikationsbranche und die handelnde Politik sein. Dr. Christian Schertz wurde in das Kuratorium des Institutes für Medien- und Kommunikationspolitik berufen. Weitere Mitglieder sind unter anderem Giovanni di Lorenzo, Martin Hoffmann, Wolf Bauer und Stefan Aust.


 

 

 

13.12.2005

 

Rechtsanwalt Bergmann verhandelt erfolgreich Vertragsverlängerung von Sebastian Deisler mit dem FC Bayern München

Am 13.12.2005 konnten in München die seit einigen Wochen geführten Verhandlungen über die Verlängerung des zum Ende der Saison 2005 / 2006 auslaufenden Profi-Vertrages von Sebastian Deisler mit dem FC Bayern München erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Rechtsanwalt Simon Bergmann, der die Verhandlungen für Sebastian Deisler führte, vermeldete eine Vertragsverlängerung für drei Spielzeiten, also bis zum Ende der Saison 2008 / 2009. Ausschlaggebend für die Entscheidung Deislers waren die hervorragenden sportlichen Perspektiven und das professionelle Management des FC Bayern. Lesen Sie mehr bei Spiegel Online.


 

30.11.2005

 

Die ARD stellt auf der ARD-Sitzung das neue ARD-Jahrbuch unter dem Stichwort "Daseinsvorsorge für die Demokratie / ARD-Jahrbuch 05 dokumentiert Leistungen des öffentlich-rechtlichen Senderverbunds" vor.

Gemeinsam mit dem Referenten im ARD-Büro Dr. Philipp Beyer erstellte Dr. Christian Schertz hierzu den Beitrag "Im Konkurrenzkampf die Würde des Einzelnen achten - Der Schutz der Persönlichkeit und die Medien".

Die Presseerklärung der ARD zum neuen Jahrbuch finden Sie hier,
den kompletten Artikel können Sie hier als PDF lesen.


 

01.11.2005

 

Titelgeschichte im aktuellen Heft V.i.S.d.P.- Magazin für Medienmacher, "Achtung Ärger – Deutschlands gefährlichste Medienanwälte"

Die aktuelle Ausgabe des Magazins für Medienmacher V.i.S.d.P. beschäftigt sich als Titelgeschichte unter der Überschrift "Achtung Ärger – Deutschlands gefährlichste Medienanwälte" u.a. mit der Kanzlei Schertz Bergmann.

Lesen Sie den kompletten Artikel hier als PDF.

 

     

27.09.2005

 

Festschriftverleihung an Rechtsanwältin Renate Damm in Hamburg

Aus Anlass des 70. Geburtstages wurde der Rechtsanwältin Renate Damm in Hamburg die bei Nomos erschienene Festschrift für Renate Damm verliehen. Rechtsanwalt Dr. Schertz hat hierzu den Beitrag "Der neue § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" beigesteuert.

 

04.07.2005

 

"Handbuch des Persönlichkeitsrechts"

Dr. Christian Schertz wird Mitherausgeber des im nächsten Jahr erscheinenden "Handbuch des Persönlichkeitsrechts", das der Verlag C.H. Beck, München herausgibt. Weitere Mitherausgeber sind Prof. Dr. Horst-Peter Götting von der TU Dresden und Dr. Walter Seitz, Vorsitzender Richter am OLG München a.D..

 

15.06.2005

 

"Zum Abschuss freigegeben"

Stellungnahme von Dr. Christian Schertz im aktuellen ZEIT-Dossier:
http://www.zeit.de/2005/24/Medienopfer


 

10.05.2005

 

Neuer Leitfaden "Presserecht in der Praxis"

Die Journalistenvereinigung "Netzwerk Recherche" hat einen neuen Leitfaden zum Presserecht unter dem Titel "Presserecht in der Praxis" herausgegeben. Das Werk basiert auf den Vorträgen einer Veranstaltung des Netzwerks im Januar 2005. Dr. Christian Schertz hat für dem Band den Beitrag "Informationsrechte des Journalisten gegenüber Behörden" beigesteuert.
Hier finden Sie weitere Informationen zu der Dokumentation


 

10.05.2005

 

'Tagesspiegel'-Justiziarin geht zu Schertz Bergmann

Die bisherige Justiziarin der Berliner Verlagsgruppe "Der Tagesspiegel", Caroline von Klitzing (33), wird zum 1. Juli 2005 Rechtsanwältin in der Kanzlei Schertz Bergmann. Über den Neuzugang finden Sie mehr Informationen in der JUVE Datenbank und in der Zeitschrift "Der Titelschutzanzeiger".



 

07.04.2005  

Dr. Christian Schertz bei den "Berliner Journalisten"

Am 7. März 2005 war Dr. Christian Schertz Teilnehmer einer Podiumsdiskussion des Vereins "Berliner Journalisten" und des Deutschen Presserates zum Thema "Prominentenanwälte contra Pressefreiheit?". Über diese Veranstaltung berichten u.a. die Rheinische Post, das Presse Portal news aktuell und NJW-aktuell.

 

19.02.2005  

Beitrag des Deutschlandfunks

In einem Beitrag mit dem Titel "Die Selbstkontrolle der Medien" über die wachsende Macht der Medien äußert sich Christian Schertz zur Rolle des Presserats. Eine Abschrift des Beitrags finden Sie hier.

 

04.01.2005   Neue Medienrechtskanzlei in Berlin
Der Titelschutz Anzeiger, Nr. 702, 4. Januar 2005, Seite 1

Lesen Sie den gesamten Artikel hier



 

 

 

07.10.2004   Schertz verlässt Hertin
Zusammen mit Sportrechtler Bergmann setzt er auf Boutiquenkonzept
JUVE Rechtsmarkt, Nr. 11, 2004, Seite 31


Lesen Sie den gesamten Artikel hier



 
02.09.2004  

Interview mit DIE ZEIT:
"Die haben das Urteil nicht gelesen"
Dr. Christian Schertz gab der Wochenzeitung „Die Zeit“ in deren Ausgabe Nr. 37 vom 02.09.2004 ein Interview zu den Folgen der „Caroline-von-Monaco-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).


 

01.04.2004  
"Wie Sie das Persönlichkeitsrecht für Ihre Organisation nutzen"

Dr. Christian Schertz beantwortet diese Frage für das Fachmagazin "pressesprecher".

Lesen Sie Frage und Antwort hier als PDF (2,5 MB)

 

 

 

26.06.2003   Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR):
"Eine Verrohung auf beiden Seiten"
Über das Verhältnis von Prominenten und Presse sprach Dr. Christian Schertz mit der Frankfurter Rundschau. Das komplette Interview finden Sie hier


 

 

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