Die Kanzlei


Die Kanzlei Schertz Bergmann wurde im Januar 2005 von den Rechtsanwälten Prof. Dr. Christian Schertz und Simon Bergmann gegründet. Beide waren zuvor Partner der Anwaltssozietät Hertin, Berlin. Die Kanzlei hat ihren Schwerpunkt auf den Gebieten des Presse-, Urheber- und Medienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes.

Sie betreut unter anderem zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens wie z. B. Künstler, Unternehmer, Sportler und Politiker in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten.  Darüber hinaus vertritt die Kanzlei regelmäßig Privatpersonen, die unerlaubt Gegenstand von Medien-Berichterstattung geworden sind. Hinzu kommt die ständige anwaltliche Vertretung zahlreicher Tageszeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten, Buchverlage, Agenturen sowie mehrerer großer deutscher Film- und  Fernsehproduzenten.

Die Kanzlei berät auch im gesamten Bereich des so genannten Entertainment-Law. Dazu gehören vor allem die Gestaltung und Verhandlung umfangreicher Künstler- und Werbeverträge. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Expertise im Wettbewerbs- und Markenrecht, Sportrecht, sowie im Arbeits-, insbesondere im Medienarbeitsrecht.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte sind im internationalen Nachschlagewerk "The Legal 500 Series" angegeben mit "provides flawless advice" für den Bereich "Media: press and publishing". Prof. Dr. Schertz zählt hier zu den "leading individuals". Zum deutschen Eintrag hier.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte werden hier als "für Medien geschätzte Kanzlei" geführt. Siehe auch "Presse und Verlage" und "Sportrecht". Die Kanzlei wird auch im Ranking "Medien: Vertrags- und Urheberrecht" geführt. Prof. Dr. Schertz zählt zu den führenden Namen in der Geschädigtenvertretung.

In der Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte des Nomos Verlages "Kanzleien in Deutschland" werden Schertz Bergmann Rechtsanwälte als "Spitzenadresse für den gesamten Bereich des Entertainment-Laws" geführt und der Erfolg mit der Vertretung sowohl von Prominenten, als auch von Verlagen hervorgehoben.


 

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