
Foto: Peter Adamik
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Prof. Dr. Christian Schertz
Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und München,
Referendariat in Berlin und New York. 1991 bis 1993 in der Rechtsabteilung
und in der Intendanz von RIAS Berlin. Sodann wissenschaftlicher
Mitarbeiter im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
an der
Humboldt-Universität Berlin.
Promotion im Jahr 1996 zu Fragen der kommerziellen Auswertung von
Persönlichkeitsrechten (Merchandising). 1995 bis 1999 Lehrbeauftragter
an der Juristischen Fakultät der HU Berlin für Presse- und Medienrecht.
Von 2000 bis 2011 Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule für
Film und Fernsehen in Potsdam Babelsberg sowie 2004
und 2006 auch
Lehrbeauftragter für Medienrecht an der
Freien Universität Berlin.
Seit 2008 ist Dr. Schertz zudem Lehrbeauftragter für Medienrecht am
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Medienrecht
der Technischen Universität Dresden sowie auswärtiges wissenschaftliches
Mitglied der
Forschungsstelle Neue Medien des Instituts.
Mit Wirkung vom 1.3.2011 bestellte die Technische Universität Dresden
Herrn Dr. Schertz zum
Honorarprofessor für Persönlichkeits-, Presse- und
Medienrecht an der Juristischen Fakultät.
Ab 1994 Rechtsanwalt
auf dem Gebiet des Presse-, Urheber- und Medienrechts in Hamburg in der Kanzlei Senfft, Kersten, Voss-Andrae & Schwenn,
von 1997 bis Ende 2004 bei der Anwaltssozietät Hertin, Berlin (1999 bis
2004 als Partner). 2005 gründete er gemeinsam mit Simon Bergmann die
eigene Kanzlei Schertz Bergmann.
Er betreut zahlreiche Unternehmen,
Verlage und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Bereich des Presse- und
Persönlichkeitsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die gesamte
Bandbreite des Entertainment-Law, etwa die Verhandlung umfangreicher Künstler-,
Werbe- und Verlagsverträge.
Dr. Schertz ist weiterhin Herausgeber, Autor und
Co-Autor zahlreicher Fachbücher auf dem Gebiet des Medienrechts und
veröffentlicht regelmäßig hierzu auch Aufsätze in einschlägigen
Fachzeitschriften (ZUM, AfP, GRUR). Er ist Mitglied und Referent des Deutschen Medienrechtstages
(DMRT) und der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und
Urheberrecht (GRUR).
Er war bis 2010 stellvertretender Vorsitzender des
Fachanwaltsausschusses für
Urheber- und Medienrecht bei der Rechtsanwaltskammer in Berlin, ist
ehrenamtliches Mitglied des gemeinsamen Justizprüfungsamtes des Landes
Berlin und Brandenburg (GJPA) sowie Mitglied des
Freundeskreises der Deutschen Filmakademie.
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Dr. Schertz
ist im internationalen
Nachschlagewerk "The LEGAL 500 series" als "absolutely
superb" und "very well connected" für den Bereich
"press and entertainment law" genannt. |
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JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2004/2005 nennt Dr. Schertz in der Rubrik
"Führende Namen" sowohl für den Bereich Presse/Verlage als auch für den Bereich
Musikrecht. |
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