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Meldungen aus den Jahren 2003 bis
2010 |
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29.12.2010 |
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Schertz Bergmann setzt erneut Titel-Gegendarstellung für Günther
Jauch durch
Die Kanzlei Schertz Bergmann setzte erfolgreich eine Titel-Gegendarstellung
gegen die Zeitschrift 'WOCHE HEUTE' durch. Die Zeitschrift, die im zum Bauer
Verlag gehörenden Pabel-Moewig Verlag erscheint, druckte in ihrer aktuellen
Ausgabe zudem einen richtigstellenden Zusatz 'Herr Jauch hat Recht', mit dem
ergänzend durch den Verlag die Unwahrheit der Berichterstattung eingeräumt
wird.
Lesen Sie hierzu einen Bericht im Internetdienst
Meedia. Die Gegendarstellung finden Sie
hier.
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27.12.2010 |
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Kammergericht: Die Veröffentlichung eines gepixelten Fotos eines
Angeklagten ist auch dann zulässig, wenn diese nicht dem Wortlaut einer
Verpixelungsanordnung des Strafrichters entspricht
Aus Anlass einer Berichterstattung über den sogenannten "Koma-Wirt"-Prozess
wurde in einer Zeitung eine verpixelte Aufnahme des Angeklagten im
Gerichtssaal gezeigt. Der Betroffene setzte in erster Instanz vor dem
Landgericht Berlin Unterlassungsansprüche durch mit der Begründung, eine
zuvor erlassene Verpixelungsanordnung des Vorsitzenden Richters der
Strafkammer sei nicht eingehalten worden. Eine hinreichende Anonymisierung
sei daher nicht gewährleistet. Gegen diese Entscheidung führte die Kanzlei
Schertz Bergmann Rechtsanwälte für den Berliner Verlag das
Berufungsverfahren. Das Kammergericht folgte der Berufung. Der zuständige
Senat stellte mit Urteil vom 17.09.2010 (9 U 178/09) fest, dass die vorzunehmende Abwägung zwischen dem
Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des
Antragstellers, anonym zu bleiben und nicht abgebildet zu werden, zu Gunsten
des Berliner Verlages ausfalle. Die umfassenden Entscheidungsgründe finden
Sie hier.
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27.12.2010 |
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte gewinnen für den rbb:
Prominenten-Anwalt und Strafverteidiger darf im Bild gezeigt werden
In einem Fernsehbeitrag zum sogenannten "Koma-Wirt"-Prozess veröffentlichte
der rbb u. a. auch Bildnisse des Strafverteidigers des Angeklagten, die im
Verlaufe des Strafverfahrens im Gerichtsflur angefertigt wurden. Der Anwalt
machte gegen die Veröffentlichung Unterlassungsansprüche geltend, u. a. mit
der Begründung, die Aufnahmen seien unter Verstoß gegen
Akkreditierungsauflagen des Hausrechtsinhabers entstanden. Das Landgericht
Berlin folgte dem Unterlassungsbegehren. Schertz Bergmann Rechtsanwälte
führten hiergegen das Berufungsverfahren für den rbb. Das Kammergericht hob
sodann mit Urteil vom 14.10.2010 (10 U 79/09) das Verbot auf und stellte fest, dass der Antragstellers sich nicht
darauf berufen könne, anonym zu bleiben und in den Medien überhaupt nicht
abgebildet zu werden. Er sei ein prominenter Anwalt, der aufgrund seiner
beruflichen Tätigkeit immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit und in
Verbindung mit Ereignissen der Zeitgeschichte stehe. Dies beträfe, so das
Kammergericht, insbesondere die Vertretung in Aufsehen erregenden
Strafprozessen sowie in Pressesachen. Vor diesem Hintergrund war die konkret
angegriffene Veröffentlichung der Bildnisse rechtmäßig. Die Urteilsgründe
des Kammergerichts finden Sie hier.
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14.12.2010 |
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Vergleich vor dem Oberlandesgericht Köln: Sido zahlt wegen
Beleidigung von Alessandra Meyer-Wölden 10.000 Euro an gemeinnützige
Organisation
In dem Verfahren von Alessandra Pocher, vertreten durch die Kanzlei
Schertz Bergmann, gegen den Sänger Paul Würdig (Sido) wegen der auf der
Comet-Verleihung 2009 gegenüber Frau Pocher erfolgten Beleidigung, haben
sich die Parteien auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln (Az. 15 U 132/)
geeinigt: Sido zahlt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an eine von Frau
Pocher zu bestimmende gemeinnützige Organisation einen Betrag von 10.000
Euro. Das Gericht sprach von einer "erheblichen Beleidigung", die einen
"immateriellen Schadensersatzanspruch begründen könnte". Damit widersetzte
sich das Oberlandesgericht den Ausführungen des Landgerichts Köln (28 O
857/09), das den Geldentschädigungsanspruch noch abgelehnt hatte.
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07.12.2010 |
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Presserechtliche Information
Collien Fernandes / Christian Ulmen
Wir vertreten Collien Fernandes und Christian Ulmen in ihren
presserechtlichen Angelegenheiten.
Der Kölner Express zitiert Christian Ulmen am 4. Dezember 2010 wie
folgt:
"Christian Ulmen: So glücklich macht mich Collien"
sowie weiterhin
"Ich war lange nicht mehr so glücklich, noch nie"
sowie
"Wir genießen es, frisch verliebt zu sein. Mal sehen, wie lange das
anhält."
Hierzu ist festzustellen, dass unser Mandant diese Äußerung weder
gegenüber dem Express noch sonst wie getätigt hat.
Weiterhin behauptet der Express, Collien Fernandes habe sich wie folgt
geäußert:
"Seit ich mit ihm zusammen bin, lache ich nur noch. Das ist wichtig
in unserer Beziehung."
Diese Äußerungen hat Frau Fernandes nicht getätigt.
Schließlich zitiert der Express aus der Rede von Christian Ulmen aus
Anlass der Verleihung der 1LIVE Krone für seine Darstellung als Uwe
Wöllner:
"Mit meiner Freundin fühlt sich das gut an, als hätte ich meine
eigene Prostituierte…"
Hierzu ist festzustellen, dass Herr Ulmen diese Rede in der Kostümierung
und als Kunstfigur Uwe Wöllner gehalten hat und sich diese Aussage
offensichtlich allein auf die fiktive Lebensgefährtin von Uwe Wöllner
bezieht, die auch Gegenstand des gleichnamigen Buches ist.
Wir bitten daher von einer Übernahme dieser Zitate bzw. einer
Falschberichterstattung in Bezug auf die Zitate Abstand zu nehmen.
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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01.12.2010 |
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Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann zur BGH-Entscheidung im
Fall Perlentaucher:
Perlentaucher sieht sein Geschäftsmodell durch das BGH-Urteil vom
01.12.2010 nicht gefährdet
Als Rechtsanwälte des Online-Magazins "Perlentaucher" geben wir
Folgendes bekannt:
Mit gleichlautenden Urteilen vom 01.12.2010 (I ZR 12/08 sowie I ZR
13/08) hat der Bundesgerichtshof
zwei Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und zur
weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück
verwiesen.
In den parallel geführten Rechtsstreitigkeiten ging es um die Frage, ob
die Lizenzierung der sogenannten "Perlentaucher-Notizen" an
Internet-Book-Shops wie "buecher.de" zulässig ist. Bei den
"Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen ("abstracts")
verschiedener Feuilleton-Artikel der wichtigsten deutschsprachigen
Tageszeitungen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die
"Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese Form der Verbreitung der
"Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer
Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht berufen. Das Landgericht Frankfurt am Main sowie das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Klagen der Verlage
zurückgewiesen.
Soweit zur Begründung der gleichlautenden Urteile des BGH bislang nur
eine Pressemitteilung des BGH vorliegt, kann hieraus gefolgert werden,
dass das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" grundsätzlich nicht mehr in
Frage steht. So teilt der BGH mit, dass es urheberrechtlich zulässig
sei, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen
und diese Zusammenfassung zu verwerten. Allerdings müsse für jede
Zusammenfassung im Einzelnen konkret geprüft werden, ob der "abstract"
in sprachlicher Hinsicht ausreichend Abstand zur Originalrezension
halte, um für diesen Fall zustimmungsfrei verwertet werden zu dürfen. Ob
dieser Abstand im Hinblick auf die streitgegenständlichen abstracts
gewahrt sei, müsse nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut
und unter Zugrundelegung der bislang noch nicht näher benannten
Kriterien überprüfen. Damit steht fest, dass der Versuch der Verlage,
das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" aus rechtlichen Gründen zu Fall
zu bringen, gescheitert ist. Ob ungeachtet dessen einzelne Rezensionen
den erforderlichen Abstand im Einzelfall nicht wahren, bleibt zu
überprüfen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im
Presseportal news-aktuell, die Pressemitteilung des BGH finden Sie
hier. Außerdem berichtet
JUVE Nachrichten über den Fall.
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26.11.2010 |
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"Aus dem Leben eines Sportrechtsanwalts"
Simon Bergmann schreibt im Bonner Rechtsjournal über seine Tätigkeit
als Sportrechtsanwalt (Bergmann, "Aus dem Leben eines
Sportrechtsanwalts", Bonner Rechtsjournal, Ausgabe 02/2010). Den
vollständigen Beitrag finden Sie
hier.
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25.11.2010 |
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MainzerMedienDisput - Fritz Pleitgen und Peter Limburg im Kreuzverhör
von Dr. Christian Schertz zum Thema "Ermittlungen in eigener Sache:
Medien vor dem Kadi"
Aus Anlass des MainzerMedienDisputs im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz
moderiert Dr. Christian Schertz um 10.30 Uhr Panel 1 zum Thema
‚Ermittlungen in eigener Sache: Medien vor dem Kadi’ Das Kreuzverhör von
Fritz Pleitgen (ehemaliger Intendant des WDR) und Peter Limburg
(Pro7Sat1 Media AG Senior Vice President Nachrichten). Das Programm
finden Sie hier,
Details hier.
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18.11.2010 |
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"Privat war gestern - Wie Medien und Internet unsere Werte zerstören"
Ullstein-Buchverlage kündigen für Frühjahr 2011 Neuerscheinung eines
Buches von Schertz/Höch an
Die Ullstein-Buchverlage kündigen in ihrer gerade erschienen
Vorschau der Neuerscheinungen für das Frühjahr 2011das von Christian
Schertz und Dominik Höch verfasste Buch "Privat war gestern - Wie Medien
und Internet unsere Werte zerstören" an. Die Ankündigung finden Sie
hier.
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16.11.2010 |
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Landgericht Berlin: Die Wiedergabe von Kinderbildern der Tochter von
Ulrike Meinhoff auf der Homepage von Jutta Ditfurth ist unzulässig
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 16.11.2010 entschieden, dass
die Antragstellerin als Tochter von Ulrike Meinhof die Verbreitung eines
Kinderbildes von ihr im Rahmen der Wiedergabe eines Beitrages über ihren
Vater auf der Website von Jutta Ditfurth nicht hinnehmen muss, da dem
Familienfoto keine zeitgeschichtliche Bedeutung zukomme. Weder gehe es
in dem Beitrag um die Aufarbeitung des Lebens von Ulrike Meinhof, noch
habe sich die von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretene
Antragstellerin zu den Vorwürfen gegen ihren Vater geäußert. Für das
Gericht sei daher kein Grund ersichtlich, welches öffentliche Interesse
an der Veröffentlichung des Kinderfotos befriedigt werden solle. Damit
wurde eine von der Kanzlei Schertz Bergmann für die Antragstellerin
erwirkte einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt. Das vollständige
- noch nicht rechtskräftige - Urteil finden sie
hier.
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04.11.2010 |
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Landgericht Augsburg: Aussagen Dr. Theo Zwanzigers zur
Amtspflichtverletzung Amerells rechtmäßig
Das Landgericht Augsburg wies durch Beschluss vom 4.11.2010 (Az. 021
O 3909/10) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von
Manfred Amerell zurück, der dem Präsidenten des DFB die Aussage
untersagen wollte, Manfred Amerell habe über Jahre seine Amtspflichten
verletzt. Das Landgericht Augsburg folgte den Argumenten der Kanzlei
Schertz Bergmann, die Dr. Theo Zwanziger in diesem Verfahren vertrat.
Insbesondere stelle der Antrag einen Verstoß gegen den Grundsatz von
Treu und Glauben dar, da sich der Antragsteller selbst in mehreren
Erklärungen eines pflichtwidrigen Handelns beschuldigt habe. Die
Pressemeldung des DFB finden Sie
hier.
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02.11.2010 |
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Schertz Bergmann legt für Museum Schloss Moyland Berufung vor dem OLG
Düsseldorf ein
Mit Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 wurde der
Stiftung Museum Schloss Moyland von der VG Bild-Kunst untersagt, 19
bisher unveröffentlichte Fotos des Fotografen Manfred Tischer von einem
Beuys-Happening aus dem Jahr 1964 auszustellen. Die
streitgegenständlichen Fotos des Fotografen Manfred Tischer zeigen
Joseph Beuys bei einer gemeinsamen Aktion mit den Künstlern Bazon Brock
und Wolf Vostell, die im Jahr 1964 live in der ZDF-Sendung "Die
Drehscheibe" ausgestrahlt wurde. Die Fotos sind das einzige
Dokumentationsmaterial zum Happening, da die Sendung seinerzeit nicht
aufgezeichnet wurde. Die VG Bild-Kunst, die die Rechte für die
Beuys-Erbin Eva Beuys geltend macht, sieht in der Ausstellung dieser 19
Fotos eine unzulässige Bearbeitung der ursprünglichen Aktion von Beuys
und begründet dies insbesondere damit, dass durch die Fotografien eine
Transformation der dynamischen Aktion ins Statische erfolge. Dieser
Auffassung ist das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz des
Hauptsacheverfahrens gefolgt. Aus Sicht des Museums ist diese
Rechtsauffassung nicht haltbar, weshalb nunmehr Berufung vor dem OLG
Düsseldorf eingereicht wurde. Die Beantwortung der
streitgegenständlichen Rechtsfragen hat für viele Bereiche der
Fotodokumentation entscheidende Bedeutung. Würde sich die Auffassung der
VG Bild-Kunst durchsetzen, könnten Fotodokumentationen von
Theaterstücken, Musikaufführung, Performances, Happenings, etc. stets
vom Urheber mit dem Argument der unzulässigen Bearbeitung untersagt
werden. Der Fall wird in nationalen wie auch in internationalen Medien
besprochen, bspw. im "Art
Newspaper".
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02.11.2010 |
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Landgericht Berlin: Die namentliche Nennung von Beschuldigten in
einem Ermittlungsverfahren in einer Presseberichterstattung ist
unzulässig
Das Landgericht Berlin hat jüngst in zwei Urteilen vom 02.11.2010
die identifizierende Berichterstattung im Zusammenhang mit einem von der
Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren gegen zwei
GmbH-Geschäftsführer als unzulässig gewertet. Das Gericht folgte dabei
der Argumentation der Kanzlei Schertz Bergmann, die die
GmbH-Geschäftsführer gegen eine Tageszeitung vertrat. Die Tatsache, dass
die GmbH- Geschäftsführer nur in Branchenkreisen und somit nicht einer
breiten Öffentlichkeit bekannt sind und sich zudem der Tatverdacht nicht
weiter erhärtet habe, mache eine Namensnennung in diesem
Verfahrensstadium unzulässig, da dadurch eine unheilbare Rufschädigung
drohe, so das Gericht. Insbesondere seien auch die Grundsätze der
Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten worden. Die vollständige
Entscheidung sehen sie
hier.
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01.11.2010 |
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Neuauflage von Brendel/Brendel/Schertz/Schreiber "Richtig
recherchieren" erscheint bei Frankfurter Allgemeine Buch
Bei Frankfurter Allgemeine Buch erscheint die komplett überarbeitete
und aktualisierte Auflage des Standardwerkes "Richtig recherchieren -
Wie Profis Informationen suchen und besorgen Ein Handbuch für
Journalisten und Öffentlichkeitsarbeiter" der Autoren Matthias Brendel,
Frank Brendel, Henrik Schreiber und Christian Schertz. Christian Schertz
steuert in dem Buch das ebenso vollständig überarbeitete Kapitel
"Rechtliche Aspekte der Recherche" bei. Das Buch finden Sie
hier.
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01.11.2010 |
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Kammergericht zur Erstattung der Kosten für eine Schutzschrift
Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 01.11.2010, Az.: 2 W 131/10,
entschieden, dass die Kosten einer Schutzschrift der Antragsteller zu
tragen hat, unabhängig davon, ob das Gericht ihren Inhalt bei seiner
Entscheidung berücksichtigt hat. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte für
ihre Mandantin, die Verlag Der Tagesspiegel GmbH, in einem zu
erwartenden Verfügungsverfahren eine Schutzschrift hinterlegt.
Entscheidend sei vielmehr, so das Kammergericht, ob die durch die
Einreichung der Schutzschrift ausgelösten Kosten zum Zeitpunkt der
Vornahme der Handlung zur Rechtsverteidigung objektiv erforderlich
erschienen. Die vollständige Entscheidung sehen Sie
hier.
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01.11.2010 |
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OLG Hamburg: Die außergerichtliche Geltendmachung von
presserechtlichen Unterlassungsansprüchen rechtfertigt eine 1,5
Geschäftsgebühr
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich jüngst in einem Urteil
vom 6.7.2010 (7 U 6/10) zur der häufig diskutierten Frage geäußert, in
welcher Höhe eine Geschäftsgebühr für eine vorgerichtliche
Unterlassungsaufforderung in presserechtlichen Angelegenheiten
gerechtfertigt ist. Der für Pressesachen zuständige 7. Zivilsenat des
Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg weist in der Entscheidung
darauf hin, dass es sich bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 der
Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 RVG um einen Rahmengebühr im Sinne von § 14 RVG
handelt, wobei der bestehende Rahmen dahingehend konkretisiert wird,
dass eine mehr als 1,3 Geschäftsgebühr nur verlangt werden kann, wenn
die Tätigkeit umfangreich und schwierig war. Dies sieht der Senat
nunmehr grundsätzlich bei presserechtlichen Ansprüchen als gegeben an.
Das Gericht begründet dies damit, dass eine Tätigkeit jedenfalls dann
als schwierig anzusehen ist, wenn ihre Bearbeitung Spezialkenntnisse
erfordert, die bei dem durchschnittlichen Rechtsanwalt nicht
vorauszusetzen sind. So verhält es sich bei der Geltendmachung von
presserechtlichen Unterlassungsansprüchen, da diese eine Abwägung
zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit voraussetzen, die
Ansprüche weitgehend nicht gesetzlich festgelegt sind und ihre
Geltendmachung in formeller und rechtlicher Hinsicht spezieller
Kenntnisse bedarf. Das vollständige Urteil finden Sie
hier.
Die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte war an dem Verfahren nicht
beteiligt.
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21.10.2010 |
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Landgericht Berlin ändert seine Rechtsprechung und folgt dem BGH im
Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren bei der
Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und
Richtigstellungsansprüchen
Mit Urteil vom 03.08.2010 hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung
festgestellt, dass es sich bei der Geltendmachung von Unterlassungs-,
Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen gebührenrechtlich um
unterschiedliche Angelegenheiten im Sinne des § 15 RVG handele. Würden
diese Ansprüche vom Betroffenen einer Presseberichterstattung anwaltlich
geltend gemacht, sei der Verletzer verpflichtet, die drei
Rechtsanwaltsgebühren getrennt nach den unterschiedlichen
Angelegenheiten zu erstatten. Dieser Rechtsprechung hat sich nun die
Pressekammer des Landgerichts Berlin angeschlossen. Mit
zweitinstanzlichem Urteil vom 19.10.2010 (Az.: 27 S 4/10) wurden der von der Kanzlei
Schertz Bergmann vertretenen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein
gegenüber der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (als
Verantwortliche der Internetseiten fr-online.de) die entsprechenden
Gebührenerstattungsansprüche zugesprochen.
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18.10.2010 |
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Daimler setzt gegen "FOCUS" durch Schertz Bergmann erfolgreich
halbseitige Korrektur einer Berichterstattung vom 23.08.2010 durch
Der "FOCUS" veröffentlichte am 18.10.2010 eine halbseitige Korrektur
zu einer Berichterstattung über Daimler vom 23.08.2010, in welchem er
erhebliche Teile der Ursprungsberichterstattung richtigstellen musste.
Daimler wurde hier von Schertz Bergmann vertreten. Die Korrektur finden
Sie hier.
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13.10.2010 |
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Klage des Heinrich Bauer Verlages auf Erstattung von
Rechtsanwaltskosten für Verzichtsaufforderungsschreiben abgewiesen
Das Amtsgericht Potsdam hat eine Klage auf Erstattung von
Rechtsanwaltskosten für ein Verzichtsaufforderungsschreiben wegen
gleichzeitig bestehender Titel aus einem Verfügungs- und einem
Hauptsacheverfahren entgegen früherer Rechtsprechung abgewiesen (AG
Potsdam, Az.: 20 C 46/10 vom 13.10.2010). Geklagt hatte ein Verlag, der
den durch die Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Beklagten
aufgefordert hatte, auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung zu
verzichten. Das Amtsgericht hält in der Entscheidung fest, dass dem
Kläger kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus
Geschäftsführung ohne Auftrag zustehe. Das Schreiben sei nicht im
Interesse des Beklagten gewesen. So hätte die Klägerin auch Widerspruch
einlegen können, ohne dass eine weitere Gebühr entstanden wäre. Das
vollständige Urteil finden Sie
hier.
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11.10.2010 |
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SPIEGEL-Blattkritik
Auf Einladung der Chefredaktion des SPIEGEL nahm Christian Schertz
heute als Gast an der Redaktionskonferenz des SPIEGEL teil und machte
die Blattkritik zum aktuellen Heft.
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06.10.2010 |
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Schertz Bergmann gewinnt für den bekannten Eisschnelllauftrainer
Joachim Franke gegen das ZDF - Kein Agenturprivileg bei Meldungen über
Berichte anderer Medien
Mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.09.2010 (Az.: 27 O 442/10) wurde dem ZDF
untersagt, die nachstehende Meldung im Internet zu veröffentlichen
und/oder zu verbreiten
"Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen BKA-Ermittler auch bei
Pechsteins langjährigem Trainer Joachim Franke gewesen sein, der die
Olympiasiegerin von 1991-2007 betreute."
Vorstehende Meldung ging auf eine Agenturmeldung der dpa zurück. Die
aufgestellte Behauptung war falsch, da tatsächlich bei Joachim Franke
nie BKA-Ermittler erschienen waren. Das ZDF berief sich jedoch im
Hinblick auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf das sog.
Agenturprivileg und argumentierte damit, ohne eigene Nachrecherchen auf
die Richtigkeit der von der Nachrichtenagentur dpa herausgegebenen
Meldung habe vertrauen dürfen. Dieser Auffassung ist das Landgericht
Berlin mit seinem Urteil entgegengetreten. Zwar könnten sich die Medien
im Rahmen des journalistischen Tagesgeschäfts auf das sog.
Agenturprivileg berufen und die Meldungen der als seriös anerkannten
Nachrichtenagenturen in der Regel ohne weitere Nachrecherche verwerten;
diese Privilegierung finde jedoch ihre Grenzen dort, wo für den
übernehmenden Journalisten Veranlassung zu konkreten Zweifeln an der
inhaltlichen Richtigkeit der Meldung bestehe. Letzteres sei insbesondere
dann der Fall, wenn wie in der streitgegenständlichen Meldung als
einzige Quelle eine andere Zeitung genannt werde, hier die Süddeutsche
Zeitung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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04.10.2010 |
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ARD-Sendung "Beckmann"
In der Sendung "Beckmann" sprechen Nadja Benaissa und als ihr Anwalt
Christian Schertz u.a. über die Berichterstattung zu ihrem Fall. Mehr Informationen
zur Sendung finden Sie
hier.
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29.09.2010 |
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Prominente müssen Berichterstattungen über private nachbarschaftliche
Auseinandersetzungen nicht hinnehmen
Das Landgericht Berlin hat in einem nunmehr rechtskräftigen Urteil
entschieden, dass auch prominente Persönlichkeiten Berichterstattungen
über private nachbarschaftliche Auseinandersetzungen nicht hinnehmen
müssen (LG Berlin, Urteil vom 12.8.10, 27 O 320/10). Der dortige
Beklagte hatte über ein Bauvorhaben eines Prominenten berichtet. Im Zuge
von Umbaumaßnahmen an einem erworbenen Haus des Klägers hatte dessen
Nachbar baurechtliche Verfahren gegen den Prominenten eingeleitet.
Hierüber berichtete der Beklagte in einer großen Deutschen Tageszeitung.
Die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte hat den Prominenten sodann
erfolgreich gegen den Verfasser vertreten. Das Landgericht stellte dabei
zutreffend fest, dass die Baupläne des Klägers und die damit
einhergehenden nachbarschaftlichen Streitigkeiten der Privatsphäre
zuzuordnen sind. Solle kritisch über Handeln von Behörden berichtet
werden, so rechtfertigt auch dies keine Identifizierung des Klägers. Es
liegt auch keine Öffnung der Privatsphäre vor, wenn der Kläger sich in
vorangegangenen Interviews ganz allgemein und substanzlos hinsichtlich
seines Lebensstils eingelassen haben sollte. Der durch den Nachbarn
angestoßene Verwaltungsrechtstreit rechtfertigt ebenso wenig eine
Berichterstattung. Die Thematik greift trotz dessen in die Privatsphäre
des Klägers ein, da seine privaten Wohnbedingungen betroffen sind. Daran
ändert auch ein wegen des Bauvorhabens geführter Prozess vor dem
Verwaltungsgericht nichts, zumal der Kläger nur reflexartig als
Beigeladener des Verwaltungsrechtstreits beteiligt war.
Damit wird der Argumentation eine Absage erteilt, dass eine
Berichterstattung alsbald dann zulässig werden kann, wenn dies zum
Gegenstand öffentlicher Gerichtsverfahren wird. Vielmehr sind Prominente
auch dann vor Berichterstattung aus dem Privaten geschützt, wenn
Privates – zumal ohne eigene Veranlassung – zum Gegenstand von
Gerichtsverfahren wird. Das vollständige Urteil finden Sie
hier.
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02.09.2010 |
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rbb-Fernsehsendung "Im Palais" mit Dieter Moor
In der Fernsehsendung "Im Palais" wird zu der Frage "Hochgejubelt oder
platt gemacht - Der Preis der Prominenz?" über das Verhältnis von Medien
und Prominenten diskutiert. Teilnehmer der von Dieter Moor moderierten
Diskussion sind u.a. Jakob Augstein und Christian Schertz. Mehr Informationen und
die Sendung finden Sie
hier.
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01.09.2010 |
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"Die Casting-Gesellschaft"
Das Buch ‚Die Casting-Gesellschaft - Die Sucht nach Aufmerksamkeit
und das Tribunal der Medien’ von Pörksen/Krischke erscheint im Verlag
Herbert von Halem, Köln mit dem Beitrag: ‚Christian Schertz Eine Frage
der Ehre’, Interview mit Antje Hartwig und Philipp Jauch. Näheres finden
Sie
hier.
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27.08.2010 |
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SWR-Fernsehsendung "Nachtcafé" zum Thema "Prominente Paare"
Als Gast in der Talksendung "Nachtcafé" diskutiert Christian Schertz mit
Wieland Backes und dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Stefan Mappus über prominente Paare in der Öffentlichkeit. Mehr
Informationen finden Sie
hier, die Sendungen sehen Sie
hier.
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01.08.2010 |
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Christian Schertz zu Gast bei Anne Will (ARD)
Bei Anne Will diskutiert Christian Schertz u.a. mit Alice Schwarzer und
Gisela Friedrichsen zum Thema "Der Fall Kachelmann – Justiz-Alltag oder
Promi-Pranger?" über die Rolle der Staatsanwaltschaft und der Medien bei
der öffentlichen Meinungsbildung sowie über die Preisgabe des
Privatlebens Prominenter in der Berichterstattung über einen öffentlich
gewordenen Kriminalfall. Mehr zur Sendung finden Sie
hier.
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22.07.2010 |
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Interview mir Deutschlandradio Kultur
In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur kritisiert Christian
Schertz die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in den Fällen Dominik
Brunner und Jörg Kachelmann und beschreibt diese als reine PR-Politik.
Mehr Informationen finden Sie
hier.
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25.06.2010 |
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SWR-Fernsehsendung "Nachtcafé" zum Thema "Gesellschaftsspiel Klatsch"
(Wiederholung vom 30.01.2009)
Christian Schertz war am 30.01.2009 Gast in der Fernsehsendung
"Nachtcafé" des SWR-Fernsehens zum Thema "Gesellschaftsspiel Klatsch"
und diskutierte u.a. mit dem Moderator Wieland Backes und Peter
Lewandowsky, Chefredakteur der GALA, über die gewollte und ungewollte
Darstellung des Privatlebens Prominenter in der Öffentlichkeit. Der SWR
strahlte diese Sendung erneut am 25.06.2010 aus. Mehr Informationen zur Sendung finden Sie
hier, die Sendung sehen Sie
hier.
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10.06.2010 |
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Diskussionsrunde auf SWR 2 zwischen Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt,
Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung und Christian Schertz zum Thema der
Pressearbeit von Staatsanwaltschaften "Wie Staatsanwälte mit Prominenten
umgehen"
In einer Diskussionsrunde des SWR 2 zum Thema "Abgeführt und vorgeführt?
Wie Staatsanwälte mit Prominenten umgehen" diskutiert Christian Schertz
mit Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt des Landes Baden-Württemberg und
Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung zu der Problematik der
medialen Vorverurteilung durch zu frühes an die Öffentlichkeit treten
der Staatsanwaltschaft. Artikel und Sendung finden Sie
hier.
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09.06.2010 |
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"Promis am Pranger"
Die taz berichtet über die Diskussion zwischen Generalstaatsanwalt
Pflieger und Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz im
Bundesverfassungsgericht zum Thema Pressearbeit der
Staatsanwaltschaften. Den Artikel finden Sie
hier.
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03.06.2010 |
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Interview des WDR mit Christian Schertz zum Thema "Hobbyreporter im
Gerichtssaal?"
Christian Schertz über Laien als Prozessberichterstatter. Lesen Sie
das Interview
hier.
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22.05.2010 |
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Interview mit Christian Schertz auf dem neuen juristischen
Online-Portal "Legal Tribune Online"
Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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08.05.2010 |
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Schertz Bergmann setzt Titel-Gegendarstellung für Günther Jauch gegen
"die aktuelle" durch
Die Kanzlei Schertz Bergmann setzte erfolgreich eine
Titelgegendarstellung gegen die Zeitschrift "die aktuelle" durch. Die
Gegendarstellung finden Sie hier.
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05.05.2010 |
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Schertz Bergmann nimmt für Claudia Pechstein
erfolgreich BKA und Staatsanwaltschaft München auf Unterlassung in
Anspruch
Am 04. und 05.03.2010 wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag
der Staatsanwaltschaft (StA) München I insgesamt 21 Hausdurchsuchungen,
u. a. auf der Geschäftsstelle der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft
DESG, durchgeführt. Die Hausdurchsuchungen gingen auf Strafanzeigen
gegen unbekannt zurück, die von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA
und der DESG nach Erlass des CAS-Urteils gegen Claudia Pechstein wegen
des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet
worden waren. Mit einer Presseerklärung vom 05.03.2010 kommentierten das
BKA und die StA München I die Hausdurchsuchungen in einer gemeinsamen
Presseerklärung. Dort hieß es u. a.
"Die Anzeigen stehen im Zusammenhang mit dem Urteil des
Internationalen Sportgerichtshofs CAS (Court of Arbitration for Sport)
vom 25.11.2009 gegen eine prominente Eisschnellläuferin. In der
Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach
Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen
Umfeld möglich sei."
Per einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom
22.04.2010 und per einstweiliger Anordnung des Bayerischen
Verwaltungsgerichts München vom 29.04.2010 wurde der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freistaat Bayern untersagt, die Presseerklärung in
der ursprünglich veröffentlichten Form weiter zu verbreiten. Die
Verwaltungsgerichte sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der
Formulierung "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping
vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem
professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei" um eine falsche
Tatsachenbehauptung handele. In den Gründen des CAS-Urteils vom
25.11.2009 finde sich eine solche Einschätzung nicht wieder. Die falsche
Tatsachenbehauptung sei in hohem Maße ehrverletzend und geeignet, Frau
Pechstein in ihrer Wertschätzung durch die Öffentlichkeit herabzumindern
und Vorverurteilungen zu provozieren, führt das Verwaltungsgericht
Wiesbaden aus. Die Öffentlichkeit - so das Gericht weiter -
schlussfolgere aus der fälschlich suggerierten Einschaltung von Ärzten
eine vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise, was wiederum
alternative Ursachen für die festgestellten Blutwerte aus Sicht der
Öffentlichkeit ausschließe.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Lesen Sie zu diesem Thema auch einen Artikel im Nachrichtenmagazin
Focus.
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13.04.2010 |
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Presserechtliche Information zur Trennung von Janine und Jack White
Aus Anlass von heutigen Zeitungsberichten teilen wir Ihnen im Namen
unserer Mandantin Janine White folgendes mit:
Tatsächlich haben sich Janine und Jack White getrennt. Unsere Mandantin
wird sich aber auch aus Gründen des Schutzes der gemeinsamen Kinder zu
weiteren Details ihrer Trennung nicht äußern. Allerdings weisen wir
darauf hin, dass die heutige Berichterstattung einer Tageszeitung über
eine angedeutete neue Beziehung unserer Mandantin jeglicher Grundlage
entbehrt.
Wir bitten den Privatsphärenschutz unserer Mandantin vollumfänglich zu
respektieren.
Wir sind beauftragt gegen jede Form rechtswidriger Wort- und/oder
Bildberichterstattung presserechtliche Schritte einzuleiten.
Diese Meldung finden Sie auch im Presseportal
newsaktuell.
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12.04.2010 |
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Presseerklärung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte zum Urteil des
Landgerichts Augsburg im Verfahren Amerell gegen Zwanziger:
Anwälte Zwanzigers kündigen Berufung an - Entscheidung des Landgerichts
Augsburg Angriff auf die Meinungsfreiheit
Als Rechtsanwälte vom Präsidenten des DFB Dr. Theo Zwanziger im
Verfahren vor dem Landgericht Augsburg kündigen wir bereits jetzt nach
Anhörung der Urteilsgründe Berufung gegen die Entscheidung an. Das
Landgericht verkennt nach unserer Auffassung den Umstand, dass es sich
bei der Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Die
Meinungsäußerungsfreiheit muss auch für Herrn Dr. Zwanziger gelten, der
im Rahmen seiner Funktion Bewertungen vornehmen darf und muss. Herr Dr.
Zwanziger hatte regelmäßig im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit
darauf hingewiesen, dass er mit seiner Äußerung keinen direkten
Vergleich zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Katholischen
Kirche und denen, die gegenüber Herrn Amerell erhoben werden, vornehmen
wollte. Vielmehr hatte Herr Dr. Zwanziger mit seiner Äußerung allein den
Mut von Herrn Kempter bewertet, ein System aufzudecken, was nicht
gewollte Abhängigkeiten im bisherigen Schiedsrichtersystem aufwies. Nur
in diesem Zusammenhang erklärte er, dass es in anderen Organisationen
längere Zeit dauere, bis Beteiligte den Mut finden, Missstände
aufzudecken, egal welchen Inhalt sie haben.
Wir haben daher auch Herrn Dr. Zwanziger definitiv empfohlen, einen
Vergleich abzulehnen, der zur Folge gehabt hätte, die Äußerung, die für
uns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht mehr zu verbreiten. Wir
sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens daher auch insoweit
optimistisch entgegen, als wir davon ausgehen, dass das zuständige
Oberlandesgericht die allein richtige rechtliche Bewertung der in Streit
stehenden Aussage vornehmen wird und das Urteil aufhebt. In dieser Form
ist das Urteil ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und darf keinen
Bestand haben.
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Dr. Christian Schertz
Diese Meldung finden Sie auch in den
News auf dfb.de und im Presseportal
newsaktuell.
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27.03.2010 |
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Interview mit dem radio eins Medienmagazin
In einem Interview mit dem
radioeins Medienmagazin des rbb nahm Christian Schertz zur medialen
Seite des Falles Kachelmann Stellung.
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09.03.2010 |
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Forschungsstelle Neue Medien der TU-Dresden veröffentlicht
Tagungsband mit Beiträgen von Schertz und Reich
Tagungsband zum Symposium zum Persönlichkeitsrecht vom 25.4.2008 der
Forschungsstelle Neue Medien der Juristischen Fakultät Dresden erscheint
mit Beitrag von Christian Schertz und Helge Reich. Mehr dazu
hier, den Flyer finden Sie hier.
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03.03.2010 |
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Interview Christian Schertz mit NDR-Medienmagazin ZAPP zum Thema
"Versteckte Kamera"
Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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01.03.2010 |
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Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage erscheint bei C.H.
Beck
Anfang März erschien die 2. Auflage des von Prof. Loewenheim
herausgegebenen Handbuchs des Urheberrechts. Dr. Bernhard von Becker
steuerte hier die Kapitel "Rückruf wegen Nichtausübung", "Vergütung von
Nutzungsrechten" und "Vertragliche Ansprüche" bei, Dr. Schertz die Kapitel
"Recht am eigenen Bild" und "Merchandisingverträge". Die Bewerbung des
Buches finden Sie
hier.
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26.02.2010 |
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Schertz Bergmann setzt erfolgreich für den Nationalspieler Lukas
Podolski Titel-Gegendarstellung sowie ganzseitige Gegendarstellung im
"EXPRESS" vom 26.02.2010 durch
Die beiden Gegendarstellungen finden Sie
hier.
Hierüber berichtete auch die
Süddeutsche Zeitung.
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26.02.2010 |
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"Neue Qualität von Verrohung"
Medienanwalt Schertz zur "BUNTE"-Recherche im Privatleben von
Politikern -
Interview mit dem Tagesspiegel. Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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01.09.2009 |
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Simon Bergmann vertritt Claudia Pechstein im Dopingverfahren gegen
die ISU
Die bekannte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wurde von einem
Schiedsgericht der International Skating Union (ISU) wegen angeblichen
Dopings für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre erfolgte ohne positive
Doping-Probe und allein aufgrund angeblich auffälliger Blutwerte. Das
Verfahren ist ein sportrechtlicher Präzedenzfall, da erstmals seit
Überarbeitung des WADA-Codes vom 01.01.2009 die Werte aus einem
Langzeit-Blutprofil zur Grundlage des Anklagevorwurfs gemacht wurden.
Gegen das Urteil des Sportschiedsgerichts der ISU wurde Berufung vor dem
Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) eingelegt. Mit einer
Entscheidung des CAS ist gegen Ende November 2009 zu rechnen. Im
Verfahren lässt sich Claudia Pechstein von Rechtsanwalt Simon Bergmann
vertreten.
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29.05.2009 |
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Artikel in der Süddeutschen Zeitung "Intimsphäre vs. Pressefreiheit
Ab in die Notaufnahme" von Hans-Jürgen Jakobs
Hans-Jürgen Jakobs schreibt in der Süddeutschen Zeitung zum Thema
"Private Schicksale beherrschen die Schlagzeilen – doch das kann teuer
werden. Über die unheimliche Nähe von Medienanwälten, Presse und
Prominenz." und berichtet hier auch über die Tätigkeit der Kanzlei
Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie
hier.
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12.05.2009 |
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Interview mit ‚Anwaltsblatt Karriere’
In einem Interview im aktuellen Heft ‚Anwaltsblatt Karriere’
äußert sich Christian Schertz über die Tätigkeit und die Ausrichtung der
Kanzlei Schertz Bergmann.
Das Interview finden Sie
hier.
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11.03.2009 |
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BGH fällt Grundsatzentscheidung zur Nutzung von Bildnissen Prominenter
auf Titelseiten von Zeitschriften
Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2009 in einem Urteil
festgestellt, dass die Nutzung des Bildnisses von Günther Jauch auf der
Titelseite eines Rätselheftes, welches keinen entsprechenden
redaktionellen Beitrag über Herrn Jauch enthielt, rechtswidrig ist. Auch
die Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?’ wie
spannend Quiz sein kann" genüge nicht. Der Informationsgehalt der
Bildunterschrift sei im vorliegenden Fall derart gering, dass sie sich
darauf beschränke, einen Anlass für die Abbildung des Klägers zu
schaffen, um dessen Werbe- und Imagewert für das Rätselheft des
beklagten Verlages auszunutzen.
Diese Entscheidung kann sicherlich als Grundsatzentscheidung des
Bundesgerichtshofs zur Frage der Abgrenzung von werblicher und
redaktioneller Nutzung von Bildnissen von Personen der Zeitgeschichte
angesehen werden. Erstmals erkannte der BGH in einer Entscheidung, dass
die Nutzung eines Fotos von Prominenten auf der Titelseite einer
Zeitschrift aufgrund des vorrangig werblichen Charakters rechtswidrig sein kann. Dieses Verfahren wurde auf Seiten
des Klägers durch die Kanzlei Schertz Bergmann betreut. Die
entsprechende Pressemeldung des BGH finden Sie
hier.
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05.03.2009 |
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Bundesverfassungsgericht deutet Schutz der vermögensrechtlichen
Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1
GG an
In einem Beschluss vom 5. März 2009 (Az.: 1 BvR 127/09) hatte das
Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden,
die von der Kanzlei Schertz Bergmann eingelegt wurde. Es ging um eine
Lizenzgebühr wegen unerlaubter Werbung mit dem Bildnis einer
Prominenten. In seiner Entscheidung deutete das Bundesverfassungsgericht
erstmals in seiner Rechtssprechung einen Schutz der vermögensrechtlichen
Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1
GG an. Wörtlich heißt es in der Entscheidung:
‚… erörtert die Beschwerdeführerin mit beachtlichen Argumenten eine
Eröffnung des Schutzbereiches der Eigentumsgarantie. Unter deren Schutz
fallen im Bereich des Privatrechts alle vermögenswerten Rechte, die dem
Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er
die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung
zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (…) Zu diesen vermögenswerten
Rechten könnten auch die vermögensrechtlichen Bestandteile des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…) zählen, dessen ideelle
Bestandteile durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
geschützt werden (…)’
Diese Aussage kann als Grundsatzentscheidung bewertet werden, da ein
grundrechtlicher Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des
Persönlichkeitsrechts bisher von der Rechtsprechung, insbesondere vom
BGH, abgelehnt wurde. So entschied der BGH noch in der Entscheidung "War
das Ernst? Oder August?" dass die vermögensrechtlichen Bestandteile des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie auch des Namensrechts, nur
einfach rechtlich geschützt sind, demgegenüber die Meinungsfreiheit aber
Grundrechtsschutz genieße. Diese Auffassung des BGH dürfte durch die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt sein.
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17.02.2009 |
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Weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Schutz der
Privatsphäre in von der Kanzlei Schertz Bergmann betreuten Verfahren
Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 Fotos der
Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen mit ihrem Lebensgefährten in
Paris für rechtswidrig erachtet. Dieses Verfahren wurde von der Kanzlei
Schertz Bergmann in den ersten beiden Instanzen für die Klägerin
betrieben. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass private
Lebensvorgänge auch dann Teil der geschützten Privatsphäre sind, wenn
sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer
breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Die Pressemeldung des
Bundesgerichtshofs finden sie
hier.
Bereits am 1. Juli 2008 konnte die Kanzlei Schertz Bergmann ebenfalls
für die Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen eine Entscheidung beim
Bundesgerichtshof erwirken, die Fotos der Moderatorin beim Einkaufen auf
einem Wochenmarkt auf Mallorca untersagte. Der Bundesgerichtshof stellt
hier fest, dass das beanstandete Bild die Klägerin in einer völlig
belanglosen Situation zeige. Der Nachrichtenwert dieser
Berichterstattung habe keinerlei Orientierungswirkung im Hinblick auf
eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. Die diesbezügliche
Pressemeldung des Bundesgerichtshofs finden Sie
hier.
Damit liegen zwei weitere Entscheidungen des BGH vor, die die geänderte
Rechtslage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte berücksichtigen.
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06.10.2008 |
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Der
Götting/Schertz/Seitz "Handbuch des Persönlichkeitsrechts" erscheint bei C.H. Beck
Am heutigen Tag erscheint das von Prof. Dr. Götting, Dr. Schertz und
Prof. Dr. Seitz herausgegebene Werk. Zahlreiche renommierte Autoren
haben die Beiträge zu dem als Standardwerk gedachten Buch geliefert. Die
weiteren Informationen sowie die offizielle Bewerbung des Beck Verlages
finden sie hier. Die Bestellung kann
hier erfolgen.
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12.07.2008 |
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Caroline und kein Ende - Gastbeitrag im Tagesspiegel
"Caroline und kein Ende - Die jüngsten Urteile zu Paparazzifotos machen
die Arbeit von Journalisten und Juristen keineswegs einfacher"
Gastbeitrag von Christian Schertz für die Medienseite des Sonntags-Tagesspiegels. Den Artikel finden Sie
hier.
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26.06.2008 |
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Berliner Medien-Kanzlei Schertz Bergmann baut ihr Anwaltsteam erheblich
aus.
Bereits im August stößt als Partner Rechtsanwalt Torsten Reinprecht
dazu, der auf Medienarbeitsrecht spezialisiert ist. Rechtsanwalt
Reinprecht (43) war zuletzt Partner in der Kanzlei Rosenthal &
Reinprecht und betreute zahlreiche arbeitsrechtliche Medienmandate,
insbesondere Fernseh- und Rundfunksender und mehrere Verlage. Durch das
Eintreten von Torsten Reinprecht in die Kanzlei Schertz Bergmann soll
der full-service-Gedanke im Medienbereich ausgebaut werden, so dass auch
sämtliche medienarbeitsrechtlichen Fragen mit abgedeckt sind, und zwar
sowohl bei der Beratung von Verlagen und Rundfunkunternehmen als auch
bei der Verhandlung umfangreicher Künstlerverträge.
Zum September wird weiterhin Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke
das presserechtliche Team verstärken. Rechtsanwältin Kleinke (40)
arbeitet seit 1996 in den Schwerpunkten Presse-, Urheber-, Verlags- und
Wettbewerbsrecht für die Medienkanzlei Prof. Dr. Johannes Weberling. Mit Dr. Yvonne Kleinke soll zunehmender Beratungs- und Vertretungsbedarf insbesondere
im Presse- und Äußerungsrecht weiter auf hohem Niveau bedient werden.
Weiterhin konnte die Kanzlei Schertz Bergmann den Rechtsanwalt Dr.
Bernhard von Becker (44), der als Justitiar für den Verlag C. H.
Beck tätig ist und Autor mannigfaltiger Veröffentlichungen im Bereich
des Presse-, Verlags- und Urheberrechts für das Team gewinnen. Herr Dr.
von Becker wird in Zukunft ein Münchener Büro für die Kanzlei Schertz
Bergmann betreiben, aber weiterhin auch als Justitiar für den Verlag C.
H. Beck tätig sein. Er wird der Kanzlei in Zukunft in den genannten
Rechtsgebieten beratend zur Verfügung stehen.
Ab 1. August 2008 wird Frau Kerstin Schmitt (33), die bisher
wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Horst-Peter Götting am
Institut für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht an der
technischen Universität Dresden war, als direkte Assistentin von Herrn
Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz und Anwältin das Team verstärken.
Frau Schmitt steht unmittelbar vor dem Abschluss ihrer Promotion im
Persönlichkeitsrecht und betreute als wissenschaftliche Assistentin den
LL.M.-Studiengang bei der Universität Dresden "International Studies and
Intellectual Property Law".
Weiterhin wurde bereits im Mai 2008 Herr Rechtsanwalt Kai Oliver Thon
(35) als Associate verpflichtet, der direkt das Dezernat von
Rechtsanwalt Bergmann in den Bereichen Wettbewerbs-, Marken- und
Urheberrecht verstärkt.
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26.06.2008 |
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JUVE meldet Kanzleierweiterung Schertz Bergmann
"Medienrecht: Schertz erweitert in Berlin und startet in München".
Lesen Sie die komplette Meldung
hier.
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12.06.2008 |
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Interview mit ZEIT LEBEN
Interview mit Dr. Christian Schertz ‚Die öffentlichen Opfer - Warum
werden Opfer in den Medien häufig zu Medienopfern? Der Anwalt Christian
Schertz über die Gratwanderung zwischen Anteilnahme und Ausbeutung.’ Den
Text des Interviews finden Sie
hier.
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16.04.2008 |
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Einigung mit Droemer Knaur im Fall ‚Feuerherz’
Der Buchverlag Droemer Knaur gab im Rahmen eines geschlossenen
Vergleichs eine Presseerklärung ab, in welcher er sich bei einer von der
Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Betroffenen wegen einer Darstellung
im Buch entschuldigte und bestimmte Aussagen widerrief. Mehr zum Thema finden Sie beim Medienmagazin
ZAPP, die Presserklärung von Droemer Knaur finden Sie
hier.
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07.02.2008 |
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Zeitschrift "Werben & Verkaufen": Post vom Anwalt
Die Zeitschrift "Werben & Verkaufen" Nr. 6 berichtet auf den Seiten
82/83 über presserechtliche Vertretung durch Anwälte, u.a. auch über die
Kanzlei Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie
hier.
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14.01.2008 |
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Kritik zu „Rufmord und Medienopfer“ im Deutschlandfunk
Im Deutschlandfunk rezensiert Brigitte Baetz den Sammelband „Rufmord
und Medienopfer“ von Christian Schertz und Thomas Schuler. Die Rezension
finden Sie
hier.
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14.12.2007 |
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Interview mit Internetmedienmagazin ViSdP
Das über das Internet abrufbare Medienmagazin
V.i.S.d.P. berichtet in seiner Ausgabe
Nr. 60 über das von Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz mit
herausgegebene neue Buch "Rufmord und Medienopfer" und veröffentlicht
dazu ein Interview mit Christian Schertz.
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11.12.2007 |
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Beitrag von Christian Schertz auf bildblog.de
Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz war am 11.12.2007 "BILDblogger
für einen Tag" bei der Internetseite www.bildblog.de. Seine Blattkritik
zu der aktuellen Ausgabe der BILD-Zeitung finden Sie zum Nachlesen
hier. Die Seite BILDblog hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit ihren
"Notizen über eine große deutsche Boulevardzeitung" die Inhalte der BILD
kritisch zu hinterfragen.
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11.12.2007 |
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Perlentaucher gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung auch in II. Instanz
erfolgreich
Das Online-Magazin Perlentaucher hat sich im Rechtsstreit mit der
FAZ und der Süddeutschen Zeitung über die Zulässigkeit der
Zusammenfassung von Feuilleton-Artikeln auch in II. Instanz
durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies nunmehr die
Berufungen der Zeitungen gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt
zurück. Die Kanzlei Schertz Bergmann hat den Perlentaucher sowohl in I.
als auch in II. Instanz vertreten. Bei den im Streit stehenden
"Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen
verschiedener Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen
Tageszeitungen. Die Zeitungen hatten gegen die lizensierte Verbreitung
der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung
ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht berufen. Dem folgten die Richter des OLG Frankfurt
nicht. Sie ließen aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die
Pressemitteilung des Gerichts zu dem Verfahren finden Sie
hier. Mehr Informationen über das Urteil I. Instanz finden Sie
zusätzlich
hier.
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28.11.2007 |
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Bundesverwaltungsgericht verurteilt Geheimdienst zur Auskunft gegenüber
Journalisten
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. November 2007 in einer
Grundsatzentscheidung den Bundesnachrichtendienst (BND) verurteilt,
einem Journalisten Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten
über ihn beim BND vorhanden sind. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte das
nun erfolgreich abgeschlossene Verfahren für den Journalisten der
Berliner Zeitung betreut. Der Journalist war vom BND über Jahre
überwacht worden, ohne dass er erfahren hatte, welche Daten dabei über
ihn gewonnen wurden. Daher hatte er auf Auskunft gegenüber der Behörde
geklagt. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Das
Urteil stärkt nicht nur die Pressefreiheit, sondern insgesamt die Rechte
der Bürger gegenüber den Geheimdiensten.
Lesen Sie hier die
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Entscheidung.
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22.06.2007 |
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Kanzler-Fotograf
Konrad Rufus Müller gewinnt Prozess wegen Entstellung eines Portraits
von Gerhard Schröder
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein von der Kanzlei Schertz
Bergmann für den Fotografen Konrad Rufus Müller betriebenes Verfahren.
Es geht um die Frage der Entstellung von Portraitfotografie. Hintergrund
war eine Veränderung einer Kanzlerfotografie für ein Werbeplakat im
Bundestagswahlkampf. Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg sprach
Konrad Rufus Müller hier eine immaterielle Geldentschädigung in Höhe von
25.000 Euro zu.
Zum Artikel der Süddeutschen
Zeitung.
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19.06.2007 |
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Bundesgerichtshof stärkt den Schutz der Privatsphäre und verbietet Fotos
in "erkennbar privaten Situationen"
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2007
festgestellt, dass die Lebensgefährtin eines bundesweit bekannten
Künstlers es nicht dulden muss, dass Fotos von ihr in Begleitung ihres
Lebensgefährten bei einem privaten Spaziergang in Rom verbreitet werden.
Damit konnte die Kanzlei Schertz Bergmann, die bereits die I. und II. Instanz
des Verfahrens erfolgreich für die Betroffene betreut hatte, ein weiteres
Grundsatzurteil nach der sog. Caroline-Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland durchsetzen. Der
Bundesgerichtshof hob ausweislich der Pressemitteilung des BGH darauf
ab, dass sich die abgebildete Person in einer "erkennbar privaten
Situation" befunden habe und die Veröffentlichung der Fotos unzulässig
sei, weil weder ein "Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem
Interesse noch eine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis"
zu entnehmen sei.
Lesen Sie die BGH-Entscheidung
hier.
Auch der "Titelschutzanzeiger" berichtet in seiner Ausgabe vom 26. Juni
2007 über den Fall. Sie können den Bericht hier
nachlesen.
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10.04.2007 |
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Interview in
der Berliner Zeitung
Interview mit Dr. Christian Schertz in der Berliner Zeitung auf der
Medienseite "Stars im Jogginganzug – Medienanwalt Christian
Schertz über
Promis, Paparazzi und Pressefreiheit".
Zum Interview.
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23.11.2006 |
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Perlentaucher
gewinnt gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung
Mit Urteil vom 23.11.2006 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts
Frankfurt am Main die Klage der Frankfurter Allgemeine Zeitung und der
Süddeutschen Zeitung gegen „Perlentaucher“, der von der Kanzlei
Schertz
Bergmann vertreten wurde, vollumfänglich zurückgewiesen.
Zur Meldung.
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26.10.2006 |
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Artikel in der
"Zeit"
In der "Zeit" Nr. 44 erschien ein Artikel mit dem Titel „Die Beute
wehrt sich“ über Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die
Boulevardpresse und neuen Berechnungsmethoden des Schadensersatzes für
die Betroffenen.
Lesen
Sie den Artikel hier.
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23.-25.08.2006 |
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Sommerlehrgang
Medienrecht intensiv -
Forum Institut für Management
In der Zeit vom 23. bis 25. August 2006 führt Forum Institut für
Management mit den Referenten Professor Dr. Oliver Castendyk vom Erich
Pommer Institut, Professor Dr. Thomas Hoeren von der Westfälischen
Wilhelms-Universität München und Dr. Christian
Schertz von den
Rechtsanwälten Schertz
Bergmann den oben bezeichneten
3-Tages-Intensivlehrgang zum aktuellen Medienrecht durch.
Weiter
Informationen hier.
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13.09.2006 |
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Interview in
"Der Tagesspiegel"
Interview mit Dr. Christian Schertz in "Der Tagesspiegel" auf der
Medienseite: "Jeder beobachtet jeden". Lesen Sie das Interview
hier.
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13.08.2006 |
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Gespräch mit
Dr. Christian Schertz in "International Herald Tribune" über die
faktische und rechtliche Situation zu Paparazzifotos in Deutschland.
International Herald Tribune veröffentlichte am 13. August 2006
den Artikel "Readers
are the new paparazzi" über ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dr.
Christian Schertz zur aktuellen Entwicklung im deutschen Pressemarkt,
Fotos von "Leserreportern" zu veröffentlichen und beleuchtet die
Rechtslage in Deutschland.
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11.07.2006 |
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Erfolg für
Kanzlei Schertz Bergmann beim OLG Karlsruhe
Die Berliner Kanzlei Schertz
Bergmann hat für den bekannten
Schauspieler Heiner Lauterbach und dessen Ehefrau beim Oberlandesgericht
Karlsruhe erfolgreich mehrere Verfahren auf Abdruck von
Gegendarstellungen abgeschlossen. Dabei konnte u. a. eine umfangreiche
Gegendarstellung auf der Titelseite durchgesetzt werden.
Die komplette Meldung finden Sie
hier.
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01.07.2006 |
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Bericht über Kanzlei Schertz
Bergmann im JUVE Rechtsmarkt
Das
Branchen-Magazin JUVE Rechtsmarkt berichtet in der aktuellen Ausgabe
Juli 2006 über die Kanzlei Schertz
Bergmann. Den vollständigen Artikel finden
Sie
hier.
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02.05.2006 |
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Neue
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2006 zum Schutz
der Privatsphäre
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 2. Mai 2006
festgestellt, dass die Verbreitung von Luftaufnahmen von Anwesen
Prominenter unzulässig ist. Damit konnte die Kanzlei
Schertz Bergmann
für die von ihr in diesem Verfahren vertretene Prominente ein
Grundsatzurteil vom höchsten deutschen Gericht durchsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass die bloße
Abbildung von privaten Angelegenheiten auch bei einem bestehenden
starken Informationsinteresse der Öffentlichkeit allein zur Befriedigung
der Neugier in Zukunft Eingriffe in die Privatsphäre nicht mehr
rechtfertigt und von der Pressefreiheit nicht gedeckt ist. Lesen Sie
dazu das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1 BvR 452/04.
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21.04.2006 |
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Seminar
"Ausgewählte Probleme des Medienrechts"
Am 21. April 2006 begann das von Dr. Christian
Schertz an der Freien
Universität Berlin veranstaltete Hauptseminar "Ausgewählte Probleme des
Medienrechts (Probleme des Rechts der Wort- und Bildberichterstattung)".
Weitere Informationen hier.
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15.04.2006 |
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Interview in
der taz (Literataz): "Gefahr für kritische Biografien?"
Rechtsanwalt Christian Schertz zum Klageboom bei Sachbüchern und den
juristischen Spielräumen der Prominenten. Lesen Sie das Gespräch auf
taz.de nach.
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12.01.2006 |
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Institut für Medienpolitik gegründet:
Unter der Leitung von Dr. Lutz Hachmeister wurde in Berlin das
Institut für Medien- und Kommunikationspolitik gegründet. Es soll
ein hochrangiges Forum für die Medienbranche, die Kommunikationsbranche
und die handelnde Politik sein. Dr. Christian
Schertz wurde in das
Kuratorium des Institutes für Medien- und Kommunikationspolitik
berufen. Weitere Mitglieder sind unter anderem Giovanni di Lorenzo,
Martin Hoffmann, Wolf Bauer und Stefan Aust.
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13.12.2005 |
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Rechtsanwalt Bergmann verhandelt erfolgreich
Vertragsverlängerung von Sebastian Deisler mit dem FC Bayern München
Am 13.12.2005 konnten in München die seit einigen Wochen geführten
Verhandlungen über die Verlängerung des zum Ende der Saison 2005 / 2006
auslaufenden Profi-Vertrages von Sebastian Deisler mit dem FC Bayern
München erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Rechtsanwalt Simon
Bergmann, der die Verhandlungen für
Sebastian Deisler führte, vermeldete eine Vertragsverlängerung für drei
Spielzeiten, also bis zum Ende der Saison 2008 / 2009. Ausschlaggebend
für die Entscheidung Deislers waren die hervorragenden sportlichen
Perspektiven und das professionelle Management des FC Bayern. Lesen Sie
mehr bei
Spiegel Online.
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30.11.2005 |
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Die ARD stellt auf der ARD-Sitzung das neue ARD-Jahrbuch unter dem
Stichwort "Daseinsvorsorge für die Demokratie / ARD-Jahrbuch 05
dokumentiert Leistungen des öffentlich-rechtlichen Senderverbunds" vor.
Gemeinsam mit dem Referenten im ARD-Büro Dr. Philipp Beyer erstellte Dr.
Christian
Schertz hierzu den Beitrag "Im
Konkurrenzkampf die Würde des Einzelnen achten - Der Schutz der
Persönlichkeit und die Medien".
Die Presseerklärung der ARD zum neuen Jahrbuch finden Sie
hier,
den kompletten Artikel können Sie
hier als PDF lesen.
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01.11.2005 |
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Titelgeschichte
im aktuellen Heft V.i.S.d.P.- Magazin für Medienmacher, "Achtung Ärger –
Deutschlands gefährlichste Medienanwälte"
Die aktuelle Ausgabe des Magazins für Medienmacher V.i.S.d.P.
beschäftigt sich als Titelgeschichte unter der Überschrift "Achtung
Ärger – Deutschlands gefährlichste Medienanwälte" u.a. mit der Kanzlei
Schertz
Bergmann.
Lesen Sie den kompletten
Artikel hier als PDF.
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27.09.2005 |
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Festschriftverleihung an Rechtsanwältin Renate Damm in Hamburg
Aus Anlass des 70. Geburtstages wurde der Rechtsanwältin Renate Damm in
Hamburg die bei Nomos erschienene Festschrift für Renate Damm verliehen.
Rechtsanwalt Dr. Schertz hat hierzu
den Beitrag "Der neue § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" beigesteuert.
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04.07.2005 |
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"Handbuch des Persönlichkeitsrechts"
Dr. Christian Schertz wird
Mitherausgeber des im nächsten Jahr erscheinenden "Handbuch des
Persönlichkeitsrechts", das der Verlag C.H. Beck, München herausgibt.
Weitere Mitherausgeber sind Prof. Dr. Horst-Peter Götting von der TU
Dresden und Dr. Walter Seitz, Vorsitzender Richter am OLG München a.D..
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15.06.2005 |
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"Zum Abschuss freigegeben"
Stellungnahme von Dr. Christian Schertz
im aktuellen ZEIT-Dossier:
http://www.zeit.de/2005/24/Medienopfer
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10.05.2005 |
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Neuer Leitfaden "Presserecht in der Praxis"
Die Journalistenvereinigung "Netzwerk Recherche" hat einen neuen
Leitfaden zum Presserecht unter dem Titel "Presserecht in der Praxis"
herausgegeben. Das Werk basiert auf den Vorträgen einer Veranstaltung
des Netzwerks im Januar 2005. Dr. Christian
Schertz hat für dem Band den Beitrag "Informationsrechte des
Journalisten gegenüber Behörden" beigesteuert.
Hier finden Sie weitere Informationen zu der Dokumentation
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10.05.2005 |
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'Tagesspiegel'-Justiziarin
geht zu
Schertz Bergmann
Die bisherige Justiziarin der Berliner Verlagsgruppe "Der Tagesspiegel",
Caroline von Klitzing (33), wird zum 1. Juli 2005 Rechtsanwältin in der
Kanzlei Schertz
Bergmann. Über den Neuzugang finden
Sie mehr Informationen in der
JUVE Datenbank und in der Zeitschrift
"Der Titelschutzanzeiger".
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07.04.2005 |
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Dr. Christian Schertz bei den "Berliner Journalisten"
Am 7. März 2005 war Dr. Christian Schertz Teilnehmer einer Podiumsdiskussion
des Vereins "Berliner Journalisten" und des Deutschen Presserates zum Thema
"Prominentenanwälte contra Pressefreiheit?". Über diese Veranstaltung berichten
u.a. die
Rheinische Post,
das
Presse
Portal news aktuell und
NJW-aktuell.
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19.02.2005 |
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Beitrag des Deutschlandfunks
In einem Beitrag mit dem Titel "Die Selbstkontrolle der Medien" über die wachsende Macht
der Medien äußert sich Christian Schertz zur Rolle des Presserats. Eine
Abschrift des Beitrags finden Sie
hier.
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04.01.2005 |
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Neue Medienrechtskanzlei in Berlin
Der
Titelschutz Anzeiger, Nr. 702, 4. Januar 2005, Seite 1
Lesen Sie den gesamten Artikel hier
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07.10.2004 |
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Schertz verlässt Hertin
Zusammen mit Sportrechtler Bergmann setzt er auf Boutiquenkonzept
JUVE Rechtsmarkt, Nr. 11, 2004, Seite 31
Lesen Sie den gesamten Artikel hier
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02.09.2004 |
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Interview mit DIE ZEIT:
"Die haben das Urteil nicht gelesen" Dr. Christian
Schertz gab der Wochenzeitung „Die Zeit“ in deren Ausgabe Nr. 37
vom 02.09.2004 ein Interview zu den Folgen der „Caroline-von-Monaco-Entscheidung“
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
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01.04.2004 |
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26.06.2003 |
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Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR): "Eine Verrohung auf beiden
Seiten" Über das Verhältnis von Prominenten und Presse sprach Dr. Christian
Schertz mit der Frankfurter
Rundschau.
Das komplette Interview finden Sie hier
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