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09.06.2010 |
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"Promis am Pranger"
Die taz berichtet über die Diskussion zwischen Generalstaatsanwalt
Pflieger und Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz im
Bundesverfassungsgericht zum Thema Pressearbeit der
Staatsanwaltschaften. Den Artikel finden Sie
hier.
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22.05.2010 |
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Interview mit Christian Schertz auf dem neuen juristischen
Online-Portal "Legal Tribune Online"
Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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05.05.2010 |
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Schertz Bergmann nimmt für Claudia Pechstein
erfolgreich BKA und Staatsanwaltschaft München auf Unterlassung in
Anspruch
Am 04. und 05.03.2010 wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag
der Staatsanwaltschaft (StA) München I insgesamt 21 Hausdurchsuchungen,
u. a. auf der Geschäftsstelle der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft
DESG, durchgeführt. Die Hausdurchsuchungen gingen auf Strafanzeigen
gegen unbekannt zurück, die von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA
und der DESG nach Erlass des CAS-Urteils gegen Claudia Pechstein wegen
des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet
worden waren. Mit einer Presseerklärung vom 05.03.2010 kommentierten das
BKA und die StA München I die Hausdurchsuchungen in einer gemeinsamen
Presseerklärung. Dort hieß es u. a.
„Die Anzeigen stehen im Zusammenhang mit dem Urteil des
Internationalen Sportgerichtshofs CAS (Court of Arbitration for Sport)
vom 25.11.2009 gegen eine prominente Eisschnellläuferin. In der
Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach
Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen
Umfeld möglich sei.“
Per einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom
22.04.2010 und per einstweiliger Anordnung des Bayerischen
Verwaltungsgerichts München vom 29.04.2010 wurde der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freistaat Bayern untersagt, die Presseerklärung in
der ursprünglich veröffentlichten Form weiter zu verbreiten. Die
Verwaltungsgerichte sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der
Formulierung „In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping
vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem
professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei“ um eine falsche
Tatsachenbehauptung handele. In den Gründen des CAS-Urteils vom
25.11.2009 finde sich eine solche Einschätzung nicht wieder. Die falsche
Tatsachenbehauptung sei in hohem Maße ehrverletzend und geeignet, Frau
Pechstein in ihrer Wertschätzung durch die Öffentlichkeit herabzumindern
und Vorverurteilungen zu provozieren, führt das Verwaltungsgericht
Wiesbaden aus. Die Öffentlichkeit - so das Gericht weiter -
schlussfolgere aus der fälschlich suggerierten Einschaltung von Ärzten
eine vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise, was wiederum
alternative Ursachen für die festgestellten Blutwerte aus Sicht der
Öffentlichkeit ausschließe.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Lesen Sie zu diesem Thema auch einen Artikel im Nachrichtenmagazin
Focus.
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13.04.2010 |
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Presserechtliche Information zur Trennung von Janine und Jack White
Aus Anlass von heutigen Zeitungsberichten teilen wir Ihnen im Namen
unserer Mandantin Janine White folgendes mit:
Tatsächlich haben sich Janine und Jack White getrennt. Unsere Mandantin
wird sich aber auch aus Gründen des Schutzes der gemeinsamen Kinder zu
weiteren Details ihrer Trennung nicht äußern. Allerdings weisen wir
darauf hin, dass die heutige Berichterstattung einer Tageszeitung über
eine angedeutete neue Beziehung unserer Mandantin jeglicher Grundlage
entbehrt.
Wir bitten den Privatsphärenschutz unserer Mandantin vollumfänglich zu
respektieren.
Wir sind beauftragt gegen jede Form rechtswidriger Wort- und/oder
Bildberichterstattung presserechtliche Schritte einzuleiten.
Diese Meldung finden Sie auch im Presseportal
newsaktuell.
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12.04.2010 |
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Presseerklärung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte zum Urteil des
Landgerichts Augsburg im Verfahren Amerell gegen Zwanziger:
Anwälte Zwanzigers kündigen Berufung an - Entscheidung des Landgerichts
Augsburg Angriff auf die Meinungsfreiheit
Als Rechtsanwälte vom Präsidenten des DFB Dr. Theo Zwanziger im
Verfahren vor dem Landgericht Augsburg kündigen wir bereits jetzt nach
Anhörung der Urteilsgründe Berufung gegen die Entscheidung an. Das
Landgericht verkennt nach unserer Auffassung den Umstand, dass es sich
bei der Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Die
Meinungsäußerungsfreiheit muss auch für Herrn Dr. Zwanziger gelten, der
im Rahmen seiner Funktion Bewertungen vornehmen darf und muss. Herr Dr.
Zwanziger hatte regelmäßig im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit
darauf hingewiesen, dass er mit seiner Äußerung keinen direkten
Vergleich zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Katholischen
Kirche und denen, die gegenüber Herrn Amerell erhoben werden, vornehmen
wollte. Vielmehr hatte Herr Dr. Zwanziger mit seiner Äußerung allein den
Mut von Herrn Kempter bewertet, ein System aufzudecken, was nicht
gewollte Abhängigkeiten im bisherigen Schiedsrichtersystem aufwies. Nur
in diesem Zusammenhang erklärte er, dass es in anderen Organisationen
längere Zeit dauere, bis Beteiligte den Mut finden, Missstände
aufzudecken, egal welchen Inhalt sie haben.
Wir haben daher auch Herrn Dr. Zwanziger definitiv empfohlen, einen
Vergleich abzulehnen, der zur Folge gehabt hätte, die Äußerung, die für
uns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht mehr zu verbreiten. Wir
sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens daher auch insoweit
optimistisch entgegen, als wir davon ausgehen, dass das zuständige
Oberlandesgericht die allein richtige rechtliche Bewertung der in Streit
stehenden Aussage vornehmen wird und das Urteil aufhebt. In dieser Form
ist das Urteil ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und darf keinen
Bestand haben.
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Dr. Christian Schertz
Diese Meldung finden Sie auch in den
News auf dfb.de und im Presseportal
newsaktuell.
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27.03.2010 |
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Interview mit dem radio eins Medienmagazin
In einem Interview mit dem
radioeins Medienmagazin des rbb nahm Christian Schertz zur medialen
Seite des Falles Kachelmann Stellung. Das Interview finden Sie
hier, als Podcast
hier.
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09.03.2010 |
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Forschungsstelle Neue Medien der TU-Dresden veröffentlicht
Tagungsband mit Beiträgen von Schertz und Reich
Tagungsband zum Symposium zum Persönlichkeitsrecht vom 25.4.2008 der
Forschungsstelle Neue Medien der Juristischen Fakultät Dresden erscheint
mit Beitrag von Christian Schertz und Helge Reich. Mehr dazu
hier, den Flyer finden Sie hier.
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03.03.2010 |
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Interview Christian Schertz mit NDR-Medienmagazin ZAPP zum Thema
"Versteckte Kamera"
Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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01.03.2010 |
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Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage erscheint bei C.H.
Beck
Anfang März erschien die 2. Auflage des von Prof. Loewenheim
herausgegebenen Handbuchs des Urheberrechts. Dr. Bernhard von Becker
steuerte hier die Kapitel "Rückruf wegen Nichtausübung", "Vergütung von
Nutzungsrechten" und "Vertragliche Ansprüche" bei, Dr. Schertz die Kapitel
"Recht am eigenen Bild" und "Merchandisingverträge". Die Bewerbung des
Buches finden Sie
hier.
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26.02.2010 |
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"Neue Qualität von Verrohung"
Medienanwalt Schertz zur "BUNTE"-Recherche im Privatleben von
Politikern -
Interview mit dem Tagesspiegel. Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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01.09.2009 |
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Simon Bergmann vertritt Claudia Pechstein im Dopingverfahren gegen
die ISU
Die bekannte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wurde von einem
Schiedsgericht der International Skating Union (ISU) wegen angeblichen
Dopings für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre erfolgte ohne positive
Doping-Probe und allein aufgrund angeblich auffälliger Blutwerte. Das
Verfahren ist ein sportrechtlicher Präzedenzfall, da erstmals seit
Überarbeitung des WADA-Codes vom 01.01.2009 die Werte aus einem
Langzeit-Blutprofil zur Grundlage des Anklagevorwurfs gemacht wurden.
Gegen das Urteil des Sportschiedsgerichts der ISU wurde Berufung vor dem
Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) eingelegt. Mit einer
Entscheidung des CAS ist gegen Ende November 2009 zu rechnen. Im
Verfahren lässt sich Claudia Pechstein von Rechtsanwalt Simon Bergmann
vertreten.
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29.05.2009 |
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Artikel in der Süddeutschen Zeitung „Intimsphäre vs. Pressefreiheit
Ab in die Notaufnahme“ von Hans-Jürgen Jakobs
Hans-Jürgen Jakobs schreibt in der Süddeutschen Zeitung zum Thema
„Private Schicksale beherrschen die Schlagzeilen – doch das kann teuer
werden. Über die unheimliche Nähe von Medienanwälten, Presse und
Prominenz.“ und berichtet hier auch über die Tätigkeit der Kanzlei
Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie
hier.
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12.05.2009 |
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Interview mit ‚Anwaltsblatt Karriere’
In einem Interview im aktuellen Heft ‚Anwaltsblatt Karriere’
äußert sich Christian Schertz über die Tätigkeit und die Ausrichtung der
Kanzlei Schertz Bergmann.
Das Interview finden Sie
hier.
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11.03.2009 |
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BGH fällt Grundsatzentscheidung zur Nutzung von Bildnissen Prominenter
auf Titelseiten von Zeitschriften
Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2009 in einem Urteil
festgestellt, dass die Nutzung des Bildnisses von Günther Jauch auf der
Titelseite eines Rätselheftes, welches keinen entsprechenden
redaktionellen Beitrag über Herrn Jauch enthielt, rechtswidrig ist. Auch
die Bildunterschrift „Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?’ wie
spannend Quiz sein kann“ genüge nicht. Der Informationsgehalt der
Bildunterschrift sei im vorliegenden Fall derart gering, dass sie sich
darauf beschränke, einen Anlass für die Abbildung des Klägers zu
schaffen, um dessen Werbe- und Imagewert für das Rätselheft des
beklagten Verlages auszunutzen.
Diese Entscheidung kann sicherlich als Grundsatzentscheidung des
Bundesgerichtshofs zur Frage der Abgrenzung von werblicher und
redaktioneller Nutzung von Bildnissen von Personen der Zeitgeschichte
angesehen werden. Erstmals erkannte der BGH in einer Entscheidung, dass
die Nutzung eines Fotos von Prominenten auf der Titelseite einer
Zeitschrift aufgrund des vorrangig werblichen Charakters rechtswidrig sein kann. Dieses Verfahren wurde auf Seiten
des Klägers durch die Kanzlei Schertz Bergmann betreut. Die
entsprechende Pressemeldung des BGH finden Sie
hier.
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05.03.2009 |
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Bundesverfassungsgericht deutet Schutz der vermögensrechtlichen
Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1
GG an
In einem Beschluss vom 5. März 2009 (Az.: 1 BvR 127/09) hatte das
Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden,
die von der Kanzlei Schertz Bergmann eingelegt wurde. Es ging um eine
Lizenzgebühr wegen unerlaubter Werbung mit dem Bildnis einer
Prominenten. In seiner Entscheidung deutete das Bundesverfassungsgericht
erstmals in seiner Rechtssprechung einen Schutz der vermögensrechtlichen
Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1
GG an. Wörtlich heißt es in der Entscheidung:
‚… erörtert die Beschwerdeführerin mit beachtlichen Argumenten eine
Eröffnung des Schutzbereiches der Eigentumsgarantie. Unter deren Schutz
fallen im Bereich des Privatrechts alle vermögenswerten Rechte, die dem
Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er
die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung
zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (…) Zu diesen vermögenswerten
Rechten könnten auch die vermögensrechtlichen Bestandteile des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…) zählen, dessen ideelle
Bestandteile durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
geschützt werden (…)’
Diese Aussage kann als Grundsatzentscheidung bewertet werden, da ein
grundrechtlicher Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des
Persönlichkeitsrechts bisher von der Rechtsprechung, insbesondere vom
BGH, abgelehnt wurde. So entschied der BGH noch in der Entscheidung „War
das Ernst? Oder August?“ dass die vermögensrechtlichen Bestandteile des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie auch des Namensrechts, nur
einfach rechtlich geschützt sind, demgegenüber die Meinungsfreiheit aber
Grundrechtsschutz genieße. Diese Auffassung des BGH dürfte durch die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt sein.
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17.02.2009 |
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Weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Schutz der
Privatsphäre in von der Kanzlei Schertz Bergmann betreuten Verfahren
Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 Fotos der
Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen mit ihrem Lebensgefährten in
Paris für rechtswidrig erachtet. Dieses Verfahren wurde von der Kanzlei
Schertz Bergmann in den ersten beiden Instanzen für die Klägerin
betrieben. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass private
Lebensvorgänge auch dann Teil der geschützten Privatsphäre sind, wenn
sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer
breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Die Pressemeldung des
Bundesgerichtshofs finden sie
hier.
Bereits am 1. Juli 2008 konnte die Kanzlei Schertz Bergmann ebenfalls
für die Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen eine Entscheidung beim
Bundesgerichtshof erwirken, die Fotos der Moderatorin beim Einkaufen auf
einem Wochenmarkt auf Mallorca untersagte. Der Bundesgerichtshof stellt
hier fest, dass das beanstandete Bild die Klägerin in einer völlig
belanglosen Situation zeige. Der Nachrichtenwert dieser
Berichterstattung habe keinerlei Orientierungswirkung im Hinblick auf
eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. Die diesbezügliche
Pressemeldung des Bundesgerichtshofs finden Sie
hier.
Damit liegen zwei weitere Entscheidungen des BGH vor, die die geänderte
Rechtslage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte berücksichtigen.
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06.10.2008 |
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Der
Götting/Schertz/Seitz "Handbuch des Persönlichkeitsrechts" erscheint bei C.H. Beck
Am heutigen Tag erscheint das von Prof. Dr. Götting, Dr. Schertz und
Prof. Dr. Seitz herausgegebene Werk. Zahlreiche renommierte Autoren
haben die Beiträge zu dem als Standardwerk gedachten Buch geliefert. Die
weiteren Informationen sowie die offizielle Bewerbung des Beck Verlages
finden sie hier. Die Bestellung kann
hier erfolgen.
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12.07.2008 |
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Caroline und kein Ende - Gastbeitrag im Tagesspiegel
"Caroline und kein Ende - Die jüngsten Urteile zu Paparazzifotos machen
die Arbeit von Journalisten und Juristen keineswegs einfacher"
Gastbeitrag von Christian Schertz für die Medienseite des Sonntags-Tagesspiegels. Den Artikel finden Sie
hier.
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26.06.2008 |
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Berliner Medien-Kanzlei Schertz Bergmann baut ihr Anwaltsteam erheblich
aus.
Bereits im August stößt als Partner Rechtsanwalt Torsten Reinprecht
dazu, der auf Medienarbeitsrecht spezialisiert ist. Rechtsanwalt
Reinprecht (43) war zuletzt Partner in der Kanzlei Rosenthal &
Reinprecht und betreute zahlreiche arbeitsrechtliche Medienmandate,
insbesondere Fernseh- und Rundfunksender und mehrere Verlage. Durch das
Eintreten von Torsten Reinprecht in die Kanzlei Schertz Bergmann soll
der full-service-Gedanke im Medienbereich ausgebaut werden, so dass auch
sämtliche medienarbeitsrechtlichen Fragen mit abgedeckt sind, und zwar
sowohl bei der Beratung von Verlagen und Rundfunkunternehmen als auch
bei der Verhandlung umfangreicher Künstlerverträge.
Zum September wird weiterhin Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke
das presserechtliche Team verstärken. Rechtsanwältin Kleinke (40)
arbeitet seit 1996 in den Schwerpunkten Presse-, Urheber-, Verlags- und
Wettbewerbsrecht für die Medienkanzlei Prof. Dr. Johannes Weberling. Mit Dr. Yvonne Kleinke soll zunehmender Beratungs- und Vertretungsbedarf insbesondere
im Presse- und Äußerungsrecht weiter auf hohem Niveau bedient werden.
Weiterhin konnte die Kanzlei Schertz Bergmann den Rechtsanwalt Dr.
Bernhard von Becker (44), der als Justitiar für den Verlag C. H.
Beck tätig ist und Autor mannigfaltiger Veröffentlichungen im Bereich
des Presse-, Verlags- und Urheberrechts für das Team gewinnen. Herr Dr.
von Becker wird in Zukunft ein Münchener Büro für die Kanzlei Schertz
Bergmann betreiben, aber weiterhin auch als Justitiar für den Verlag C.
H. Beck tätig sein. Er wird der Kanzlei in Zukunft in den genannten
Rechtsgebieten beratend zur Verfügung stehen.
Ab 1. August 2008 wird Frau Kerstin Schmitt (33), die bisher
wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Horst-Peter Götting am
Institut für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht an der
technischen Universität Dresden war, als direkte Assistentin von Herrn
Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz und Anwältin das Team verstärken.
Frau Schmitt steht unmittelbar vor dem Abschluss ihrer Promotion im
Persönlichkeitsrecht und betreute als wissenschaftliche Assistentin den
LL.M.-Studiengang bei der Universität Dresden "International Studies and
Intellectual Property Law".
Weiterhin wurde bereits im Mai 2008 Herr Rechtsanwalt Kai Oliver Thon
(35) als Associate verpflichtet, der direkt das Dezernat von
Rechtsanwalt Bergmann in den Bereichen Wettbewerbs-, Marken- und
Urheberrecht verstärkt.
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26.06.2008 |
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JUVE meldet Kanzleierweiterung Schertz Bergmann
"Medienrecht: Schertz erweitert in Berlin und startet in München".
Lesen Sie die komplette Meldung
hier.
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12.06.2008 |
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Interview mit ZEIT LEBEN
Interview mit Dr. Christian Schertz ‚Die öffentlichen Opfer - Warum
werden Opfer in den Medien häufig zu Medienopfern? Der Anwalt Christian
Schertz über die Gratwanderung zwischen Anteilnahme und Ausbeutung.’ Den
Text des Interviews finden Sie
hier.
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16.04.2008 |
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Einigung mit Droemer Knaur im Fall ‚Feuerherz’
Der Buchverlag Droemer Knaur gab im Rahmen eines geschlossenen
Vergleichs eine Presseerklärung ab, in welcher er sich bei einer von der
Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Betroffenen wegen einer Darstellung
im Buch entschuldigte und bestimmte Aussagen widerrief. Mehr zum Thema finden Sie beim Medienmagazin
ZAPP, die Presserklärung von Droemer Knaur finden Sie
hier.
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07.02.2008 |
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Zeitschrift "Werben & Verkaufen": Post vom Anwalt
Die Zeitschrift "Werben & Verkaufen" Nr. 6 berichtet auf den Seiten
82/83 über presserechtliche Vertretung durch Anwälte, u.a. auch über die
Kanzlei Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie
hier.
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14.12.2007 |
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Interview mit Internetmedienmagazin ViSdP
Das über das Internet abrufbare Medienmagazin V.i.S.d.P. (www.visdp.de)
berichtet in seiner neuen Ausgabe über das von Rechtsanwalt Dr.
Christian Schertz mit herausgegebene neue Buch "Rufmord und Medienopfer"
und veröffentlicht dazu ein Interview mit Christian Schertz. Den Link
zum pdf-Dokument finden Sie
hier.
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11.12.2007 |
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Beitrag von Christian Schertz auf bildblog.de
Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz war am 11.12.2007 "BILDblogger
für einen Tag" bei der Internetseite www.bildblog.de. Seine Blattkritik
zu der aktuellen Ausgabe der BILD-Zeitung finden Sie zum Nachlesen
hier. Die Seite BILDblog hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit ihren
"Notizen über eine große deutsche Boulevardzeitung" die Inhalte der BILD
kritisch zu hinterfragen.
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11.12.2007 |
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Perlentaucher gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung auch in II. Instanz
erfolgreich
Das Online-Magazin Perlentaucher hat sich im Rechtsstreit mit der
FAZ und der Süddeutschen Zeitung über die Zulässigkeit der
Zusammenfassung von Feuilleton-Artikeln auch in II. Instanz
durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies nunmehr die
Berufungen der Zeitungen gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt
zurück. Die Kanzlei Schertz Bergmann hat den Perlentaucher sowohl in I.
als auch in II. Instanz vertreten. Bei den im Streit stehenden
"Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen
verschiedener Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen
Tageszeitungen. Die Zeitungen hatten gegen die lizensierte Verbreitung
der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung
ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht berufen. Dem folgten die Richter des OLG Frankfurt
nicht. Sie ließen aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die
Pressemitteilung des Gerichts zu dem Verfahren finden Sie
hier. Mehr Informationen über das Urteil I. Instanz finden Sie
zusätzlich
hier.
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28.11.2007 |
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Bundesverwaltungsgericht verurteilt Geheimdienst zur Auskunft gegenüber
Journalisten
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. November 2007 in einer
Grundsatzentscheidung den Bundesnachrichtendienst (BND) verurteilt,
einem Journalisten Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten
über ihn beim BND vorhanden sind. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte das
nun erfolgreich abgeschlossene Verfahren für den Journalisten der
Berliner Zeitung betreut. Der Journalist war vom BND über Jahre
überwacht worden, ohne dass er erfahren hatte, welche Daten dabei über
ihn gewonnen wurden. Daher hatte er auf Auskunft gegenüber der Behörde
geklagt. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Das
Urteil stärkt nicht nur die Pressefreiheit, sondern insgesamt die Rechte
der Bürger gegenüber den Geheimdiensten.
Lesen Sie hier die
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Entscheidung.
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22.06.2007 |
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Kanzler-Fotograf
Konrad Rufus Müller gewinnt Prozess wegen Entstellung eines Portraits
von Gerhard Schröder
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein von der Kanzlei Schertz
Bergmann für den Fotografen Konrad Rufus Müller betriebenes Verfahren.
Es geht um die Frage der Entstellung von Portraitfotografie. Hintergrund
war eine Veränderung einer Kanzlerfotografie für ein Werbeplakat im
Bundestagswahlkampf. Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg sprach
Konrad Rufus Müller hier eine immaterielle Geldentschädigung in Höhe von
25.000 Euro zu.
Zum Artikel der Süddeutschen
Zeitung.
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19.06.2007 |
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Bundesgerichtshof stärkt den Schutz der Privatsphäre und verbietet Fotos
in "erkennbar privaten Situationen"
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2007
festgestellt, dass die Lebensgefährtin eines bundesweit bekannten
Künstlers es nicht dulden muss, dass Fotos von ihr in Begleitung ihres
Lebensgefährten bei einem privaten Spaziergang in Rom verbreitet werden.
Damit konnte die Kanzlei Schertz Bergmann, die bereits die I. und II. Instanz
des Verfahrens erfolgreich für die Betroffene betreut hatte, ein weiteres
Grundsatzurteil nach der sog. Caroline-Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland durchsetzen. Der
Bundesgerichtshof hob ausweislich der Pressemitteilung des BGH darauf
ab, dass sich die abgebildete Person in einer "erkennbar privaten
Situation" befunden habe und die Veröffentlichung der Fotos unzulässig
sei, weil weder ein "Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem
Interesse noch eine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis"
zu entnehmen sei.
Lesen Sie die BGH-Entscheidung
hier.
Auch der "Titelschutzanzeiger" berichtet in seiner Ausgabe vom 26. Juni
2007 über den Fall. Sie können den Bericht hier
nachlesen.
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10.04.2007 |
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Interview in
der Berliner Zeitung
Interview mit Dr. Christian Schertz in der Berliner Zeitung auf der
Medienseite "Stars im Jogginganzug – Medienanwalt Christian
Schertz über
Promis, Paparazzi und Pressefreiheit".
Zum Interview.
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23.11.2006 |
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Perlentaucher
gewinnt gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung
Mit Urteil vom 23.11.2006 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts
Frankfurt am Main die Klage der Frankfurter Allgemeine Zeitung und der
Süddeutschen Zeitung gegen „Perlentaucher“, der von der Kanzlei
Schertz
Bergmann vertreten wurde, vollumfänglich zurückgewiesen.
Zur Meldung.
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26.10.2006 |
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Artikel in der
"Zeit"
In der "Zeit" Nr. 44 erschien ein Artikel mit dem Titel „Die Beute
wehrt sich“ über Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die
Boulevardpresse und neuen Berechnungsmethoden des Schadensersatzes für
die Betroffenen.
Lesen
Sie den Artikel hier.
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23.-25.08.2006 |
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Sommerlehrgang
Medienrecht intensiv -
Forum Institut für Management
In der Zeit vom 23. bis 25. August 2006 führt Forum Institut für
Management mit den Referenten Professor Dr. Oliver Castendyk vom Erich
Pommer Institut, Professor Dr. Thomas Hoeren von der Westfälischen
Wilhelms-Universität München und Dr. Christian
Schertz von den
Rechtsanwälten Schertz
Bergmann den oben bezeichneten
3-Tages-Intensivlehrgang zum aktuellen Medienrecht durch.
Weiter
Informationen hier.
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13.09.2006 |
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Interview in
"Der Tagesspiegel"
Interview mit Dr. Christian Schertz in "Der Tagesspiegel" auf der
Medienseite: "Jeder beobachtet jeden". Lesen Sie das Interview
hier.
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13.08.2006 |
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Gespräch mit
Dr. Christian Schertz in "International Herald Tribune" über die
faktische und rechtliche Situation zu Paparazzifotos in Deutschland.
International Herald Tribune veröffentlichte am 13. August 2006
den Artikel "Readers
are the new paparazzi" über ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dr.
Christian Schertz zur aktuellen Entwicklung im deutschen Pressemarkt,
Fotos von "Leserreportern" zu veröffentlichen und beleuchtet die
Rechtslage in Deutschland.
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11.07.2006 |
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Erfolg für
Kanzlei Schertz Bergmann beim OLG Karlsruhe
Die Berliner Kanzlei Schertz
Bergmann hat für den bekannten
Schauspieler Heiner Lauterbach und dessen Ehefrau beim Oberlandesgericht
Karlsruhe erfolgreich mehrere Verfahren auf Abdruck von
Gegendarstellungen abgeschlossen. Dabei konnte u. a. eine umfangreiche
Gegendarstellung auf der Titelseite durchgesetzt werden.
Die komplette Meldung finden Sie
hier.
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01.07.2006 |
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Bericht über Kanzlei Schertz
Bergmann im JUVE Rechtsmarkt
Das
Branchen-Magazin JUVE Rechtsmarkt berichtet in der aktuellen Ausgabe
Juli 2006 über die Kanzlei Schertz
Bergmann. Den vollständigen Artikel finden
Sie
hier.
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02.05.2006 |
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Neue
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2006 zum Schutz
der Privatsphäre
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 2. Mai 2006
festgestellt, dass die Verbreitung von Luftaufnahmen von Anwesen
Prominenter unzulässig ist. Damit konnte die Kanzlei
Schertz Bergmann
für die von ihr in diesem Verfahren vertretene Prominente ein
Grundsatzurteil vom höchsten deutschen Gericht durchsetzen.
Das
Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass die bloße
Abbildung von privaten Angelegenheiten auch bei einem bestehenden
starken Informationsinteresse der Öffentlichkeit allein zur Befriedigung
der Neugier in Zukunft Eingriffe in die Privatsphäre nicht mehr
rechtfertigt und von der Pressefreiheit nicht gedeckt ist. Lesen Sie
dazu Artikel von
fairpress.biz und
Tagesspiegel.
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21.04.2006 |
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Seminar
"Ausgewählte Probleme des Medienrechts"
Am 21. April 2006 begann das von Dr. Christian
Schertz an der Freien
Universität Berlin veranstaltete Hauptseminar "Ausgewählte Probleme des
Medienrechts (Probleme des Rechts der Wort- und Bildberichterstattung)".
Weitere Informationen hier.
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15.04.2006 |
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Interview in
der taz (Literataz): "Gefahr für kritische Biografien?"
Rechtsanwalt Christian Schertz zum Klageboom bei Sachbüchern und den
juristischen Spielräumen der Prominenten. Lesen Sie das Gespräch auf
taz.de nach.
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12.01.2006 |
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Institut für Medienpolitik gegründet:
Unter der Leitung von Dr. Lutz Hachmeister wurde in Berlin das
Institut für Medien- und Kommunikationspolitik gegründet. Es soll
ein hochrangiges Forum für die Medienbranche, die Kommunikationsbranche
und die handelnde Politik sein. Dr. Christian
Schertz wurde in das
Kuratorium des Institutes für Medien- und Kommunikationspolitik
berufen. Weitere Mitglieder sind unter anderem Giovanni di Lorenzo,
Martin Hoffmann, Wolf Bauer und Stefan Aust.
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13.12.2005 |
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Rechtsanwalt Bergmann verhandelt erfolgreich Vertragsverlängerung von Sebastian Deisler
mit dem FC Bayern München
Am 13.12.2005 konnten in München die seit einigen Wochen geführten
Verhandlungen über die Verlängerung des zum Ende der Saison 2005 / 2006
auslaufenden Profi-Vertrages von Sebastian Deisler mit dem FC Bayern
München erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Rechtsanwalt Simon
Bergmann, der die Verhandlungen für Sebastian Deisler führte, vermeldete
eine Vertragsverlängerung für drei Spielzeiten, also bis zum Ende der
Saison 2008 / 2009. Ausschlaggebend für die Entscheidung Deislers waren
die hervorragenden sportlichen Perspektiven und das professionelle
Management des FC Bayern. Lesen Sie mehr bei
Spiegel Online.
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30.11.2005 |
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Die ARD stellt auf der ARD-Sitzung das neue ARD-Jahrbuch unter dem Stichwort "Daseinsvorsorge für die Demokratie / ARD-Jahrbuch 05 dokumentiert Leistungen des öffentlich-rechtlichen Senderverbunds" vor.
Gemeinsam mit dem Referenten im ARD-Büro Dr. Philipp Beyer erstellte Dr. Christian
Schertz hierzu den Beitrag "Im Konkurrenzkampf die Würde des Einzelnen achten
- Der Schutz der Persönlichkeit und die Medien".
Die Presseerklärung der ARD zum neuen Jahrbuch finden Sie
hier,
den kompletten Artikel können Sie
hier als
PDF lesen.
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01.11.2005 |
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Titelgeschichte
im aktuellen Heft V.i.S.d.P.- Magazin für Medienmacher, "Achtung Ärger –
Deutschlands gefährlichste Medienanwälte"
Die aktuelle Ausgabe des Magazins für Medienmacher V.i.S.d.P.
beschäftigt sich als Titelgeschichte unter der Überschrift "Achtung
Ärger – Deutschlands gefährlichste Medienanwälte" u.a. mit der Kanzlei
Schertz Bergmann.
Lesen Sie den kompletten
Artikel hier
als PDF.
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27.09.2005 |
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Festschriftverleihung an Rechtsanwältin Renate
Damm in Hamburg
Aus Anlass des 70. Geburtstages wurde der Rechtsanwältin Renate Damm in
Hamburg die bei Nomos erschienene Festschrift für Renate Damm verliehen.
Rechtsanwalt Dr. Schertz hat hierzu den Beitrag "Der neue § 201a StGB -
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen"
beigesteuert.
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04.07.2005 |
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"Handbuch des Persönlichkeitsrechts"
Dr. Christian Schertz wird Mitherausgeber des im nächsten Jahr
erscheinenden "Handbuch des Persönlichkeitsrechts", das der Verlag C.H.
Beck, München herausgibt. Weitere Mitherausgeber
sind Prof. Dr. Horst-Peter Götting von der TU Dresden und Dr. Walter
Seitz, Vorsitzender Richter am OLG München a.D..
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15.06.2005 |
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"Zum Abschuss freigegeben"
Stellungnahme von Dr. Christian Schertz im aktuellen ZEIT-Dossier:
http://www.zeit.de/2005/24/Medienopfer
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10.05.2005 |
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Neuer Leitfaden "Presserecht in der Praxis"
Die Journalistenvereinigung "Netzwerk Recherche" hat einen neuen
Leitfaden zum Presserecht unter dem Titel "Presserecht in der Praxis"
herausgegeben. Das Werk basiert auf den Vorträgen einer Veranstaltung
des Netzwerks im Januar 2005. Dr. Christian Schertz hat für dem Band den
Beitrag "Informationsrechte des Journalisten gegenüber Behörden"
beigesteuert.
Hier finden Sie weitere Informationen zu der Dokumentation
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10.05.2005 |
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'Tagesspiegel'-Justiziarin geht zu
Schertz Bergmann
Die bisherige Justiziarin der Berliner Verlagsgruppe "Der Tagesspiegel",
Caroline von Klitzing (33), wird zum 1. Juli 2005 Rechtsanwältin in der
Kanzlei Schertz
Bergmann. Über den Neuzugang finden Sie mehr Informationen
in der
JUVE Datenbank und in der Zeitschrift
"Der
Titelschutzanzeiger".
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07.04.2005 |
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Dr. Christian Schertz bei den "Berliner Journalisten"
Am 7. März 2005 war Dr. Christian Schertz Teilnehmer einer Podiumsdiskussion
des Vereins "Berliner Journalisten" und des Deutschen Presserates zum Thema
"Prominentenanwälte contra Pressefreiheit?". Über diese Veranstaltung berichten
u.a. die
Rheinische Post,
das
Presse
Portal news aktuell und
NJW-aktuell.
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04.01.2005 |
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Neue Medienrechtskanzlei in Berlin
Der
Titelschutz Anzeiger, Nr. 702, 4. Januar 2005, Seite 1
Lesen Sie den gesamten Artikel hier
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07.10.2004 |
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Schertz verlässt Hertin
Zusammen mit Sportrechtler Bergmann setzt er auf Boutiquenkonzept
JUVE Rechtsmarkt, Nr. 11, 2004, Seite 31
Lesen Sie den gesamten Artikel hier
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02.09.2004 |
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Interview mit DIE ZEIT:
"Die haben das Urteil nicht gelesen" Dr. Christian
Schertz gab der Wochenzeitung „Die Zeit“ in deren Ausgabe Nr. 37
vom 02.09.2004 ein Interview zu den Folgen der „Caroline-von-Monaco-Entscheidung“
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Den vollständigen Text
des Interviews finden Sie hier:
http://www.zeit.de/2004/37/Schertz-Interview
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01.04.2004 |
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26.06.2003 |
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Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR): "Eine Verrohung auf beiden
Seiten" Über das Verhältnis von Prominenten und Presse sprach Dr. Christian
Schertz mit der Frankfurter
Rundschau.
Das komplette Interview finden Sie hier
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