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09.06.2010

 

"Promis am Pranger"

Die taz berichtet über die Diskussion zwischen Generalstaatsanwalt Pflieger und Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz im Bundesverfassungsgericht zum Thema Pressearbeit der Staatsanwaltschaften. Den Artikel finden Sie hier.


 

22.05.2010

 

Interview mit Christian Schertz auf dem neuen juristischen Online-Portal "Legal Tribune Online"

Das vollständige Interview finden Sie hier.


 

05.05.2010

 

Schertz Bergmann nimmt für Claudia Pechstein erfolgreich BKA und Staatsanwaltschaft München auf Unterlassung in Anspruch

Am 04. und 05.03.2010 wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) München I insgesamt 21 Hausdurchsuchungen, u. a. auf der Geschäftsstelle der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG, durchgeführt. Die Hausdurchsuchungen gingen auf Strafanzeigen gegen unbekannt zurück, die von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA und der DESG nach Erlass des CAS-Urteils gegen Claudia Pechstein wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet worden waren. Mit einer Presseerklärung vom 05.03.2010 kommentierten das BKA und die StA München I die Hausdurchsuchungen in einer gemeinsamen Presseerklärung. Dort hieß es u. a.

„Die Anzeigen stehen im Zusammenhang mit dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS (Court of Arbitration for Sport) vom 25.11.2009 gegen eine prominente Eisschnellläuferin. In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei.“

Per einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 22.04.2010 und per einstweiliger Anordnung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29.04.2010 wurde der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern untersagt, die Presseerklärung in der ursprünglich veröffentlichten Form weiter zu verbreiten. Die Verwaltungsgerichte sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der Formulierung „In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei“ um eine falsche Tatsachenbehauptung handele. In den Gründen des CAS-Urteils vom 25.11.2009 finde sich eine solche Einschätzung nicht wieder. Die falsche Tatsachenbehauptung sei in hohem Maße ehrverletzend und geeignet, Frau Pechstein in ihrer Wertschätzung durch die Öffentlichkeit herabzumindern und Vorverurteilungen zu provozieren, führt das Verwaltungsgericht Wiesbaden aus. Die Öffentlichkeit - so das Gericht weiter - schlussfolgere aus der fälschlich suggerierten Einschaltung von Ärzten eine vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise, was wiederum alternative Ursachen für die festgestellten Blutwerte aus Sicht der Öffentlichkeit ausschließe.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie zu diesem Thema auch einen Artikel im Nachrichtenmagazin Focus.


 

13.04.2010

 

Presserechtliche Information zur Trennung von Janine und Jack White

Aus Anlass von heutigen Zeitungsberichten teilen wir Ihnen im Namen unserer Mandantin Janine White folgendes mit:

Tatsächlich haben sich Janine und Jack White getrennt. Unsere Mandantin wird sich aber auch aus Gründen des Schutzes der gemeinsamen Kinder zu weiteren Details ihrer Trennung nicht äußern. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die heutige Berichterstattung einer Tageszeitung über eine angedeutete neue Beziehung unserer Mandantin jeglicher Grundlage entbehrt.

Wir bitten den Privatsphärenschutz unserer Mandantin vollumfänglich zu respektieren.

Wir sind beauftragt gegen jede Form rechtswidriger Wort- und/oder Bildberichterstattung presserechtliche Schritte einzuleiten.

Diese Meldung finden Sie auch im Presseportal newsaktuell.


 

12.04.2010

 

Presseerklärung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte zum Urteil des Landgerichts Augsburg im Verfahren Amerell gegen Zwanziger:

Anwälte Zwanzigers kündigen Berufung an - Entscheidung des Landgerichts Augsburg Angriff auf die Meinungsfreiheit

Als Rechtsanwälte vom Präsidenten des DFB Dr. Theo Zwanziger im Verfahren vor dem Landgericht Augsburg kündigen wir bereits jetzt nach Anhörung der Urteilsgründe Berufung gegen die Entscheidung an. Das Landgericht verkennt nach unserer Auffassung den Umstand, dass es sich bei der Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Die Meinungsäußerungsfreiheit muss auch für Herrn Dr. Zwanziger gelten, der im Rahmen seiner Funktion Bewertungen vornehmen darf und muss. Herr Dr. Zwanziger hatte regelmäßig im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit darauf hingewiesen, dass er mit seiner Äußerung keinen direkten Vergleich zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Katholischen Kirche und denen, die gegenüber Herrn Amerell erhoben werden, vornehmen wollte. Vielmehr hatte Herr Dr. Zwanziger mit seiner Äußerung allein den Mut von Herrn Kempter bewertet, ein System aufzudecken, was nicht gewollte Abhängigkeiten im bisherigen Schiedsrichtersystem aufwies. Nur in diesem Zusammenhang erklärte er, dass es in anderen Organisationen längere Zeit dauere, bis Beteiligte den Mut finden, Missstände aufzudecken, egal welchen Inhalt sie haben.

Wir haben daher auch Herrn Dr. Zwanziger definitiv empfohlen, einen Vergleich abzulehnen, der zur Folge gehabt hätte, die Äußerung, die für uns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht mehr zu verbreiten. Wir sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens daher auch insoweit optimistisch entgegen, als wir davon ausgehen, dass das zuständige Oberlandesgericht die allein richtige rechtliche Bewertung der in Streit stehenden Aussage vornehmen wird und das Urteil aufhebt. In dieser Form ist das Urteil ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und darf keinen Bestand haben.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Dr. Christian Schertz

Diese Meldung finden Sie auch in den News auf dfb.de und im Presseportal newsaktuell.


 

27.03.2010

 

Interview mit dem radio eins Medienmagazin

In einem Interview mit dem radioeins Medienmagazin des rbb nahm Christian Schertz zur medialen Seite des Falles Kachelmann Stellung. Das Interview finden Sie hier, als Podcast hier.


 

09.03.2010

 

Forschungsstelle Neue Medien der TU-Dresden veröffentlicht Tagungsband mit Beiträgen von Schertz und Reich

Tagungsband zum Symposium zum Persönlichkeitsrecht vom 25.4.2008 der Forschungsstelle Neue Medien der Juristischen Fakultät Dresden erscheint mit Beitrag von Christian Schertz und Helge Reich. Mehr dazu hier, den Flyer finden Sie hier.


 

03.03.2010

 

Interview Christian Schertz mit NDR-Medienmagazin ZAPP zum Thema "Versteckte Kamera"

Das vollständige Interview finden Sie hier.


 

01.03.2010

 

Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage erscheint bei C.H. Beck

Anfang März erschien die 2. Auflage des von Prof. Loewenheim herausgegebenen Handbuchs des Urheberrechts. Dr. Bernhard von Becker steuerte hier die Kapitel "Rückruf wegen Nichtausübung", "Vergütung von Nutzungsrechten" und "Vertragliche Ansprüche" bei, Dr. Schertz die Kapitel "Recht am eigenen Bild" und "Merchandisingverträge". Die Bewerbung des Buches finden Sie hier.


 

26.02.2010

 

"Neue Qualität von Verrohung"

Medienanwalt Schertz zur "BUNTE"-Recherche im Privatleben von Politikern - Interview mit dem Tagesspiegel. Das vollständige Interview finden Sie hier.


 

01.09.2009

 

Simon Bergmann vertritt Claudia Pechstein im Dopingverfahren gegen die ISU

Die bekannte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wurde von einem Schiedsgericht der International Skating Union (ISU) wegen angeblichen Dopings für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre erfolgte ohne positive Doping-Probe und allein aufgrund angeblich auffälliger Blutwerte. Das Verfahren ist ein sportrechtlicher Präzedenzfall, da erstmals seit Überarbeitung des WADA-Codes vom 01.01.2009 die Werte aus einem Langzeit-Blutprofil zur Grundlage des Anklagevorwurfs gemacht wurden. Gegen das Urteil des Sportschiedsgerichts der ISU wurde Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) eingelegt. Mit einer Entscheidung des CAS ist gegen Ende November 2009 zu rechnen. Im Verfahren lässt sich Claudia Pechstein von Rechtsanwalt Simon Bergmann vertreten.



 

29.05.2009

 

Artikel in der Süddeutschen Zeitung „Intimsphäre vs. Pressefreiheit Ab in die Notaufnahme“ von Hans-Jürgen Jakobs

Hans-Jürgen Jakobs schreibt in der Süddeutschen Zeitung zum Thema „Private Schicksale beherrschen die Schlagzeilen – doch das kann teuer werden. Über die unheimliche Nähe von Medienanwälten, Presse und Prominenz.“ und berichtet hier auch über die Tätigkeit der Kanzlei Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie hier.



 

12.05.2009

 

Interview mit ‚Anwaltsblatt Karriere’

In einem Interview im aktuellen Heft ‚Anwaltsblatt Karriere’ äußert sich Christian Schertz über die Tätigkeit und die Ausrichtung der Kanzlei Schertz Bergmann.

Das Interview finden Sie hier.


 

11.03.2009

 

BGH fällt Grundsatzentscheidung zur Nutzung von Bildnissen Prominenter auf Titelseiten von Zeitschriften

Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2009 in einem Urteil festgestellt, dass die Nutzung des Bildnisses von Günther Jauch auf der Titelseite eines Rätselheftes, welches keinen entsprechenden redaktionellen Beitrag über Herrn Jauch enthielt, rechtswidrig ist. Auch die Bildunterschrift „Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?’ wie spannend Quiz sein kann“ genüge nicht. Der Informationsgehalt der Bildunterschrift sei im vorliegenden Fall derart gering, dass sie sich darauf beschränke, einen Anlass für die Abbildung des Klägers zu schaffen, um dessen Werbe- und Imagewert für das Rätselheft des beklagten Verlages auszunutzen.

Diese Entscheidung kann sicherlich als Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Abgrenzung von werblicher und redaktioneller Nutzung von Bildnissen von Personen der Zeitgeschichte angesehen werden. Erstmals erkannte der BGH in einer Entscheidung, dass die Nutzung eines Fotos von Prominenten auf der Titelseite einer Zeitschrift aufgrund des vorrangig werblichen Charakters rechtswidrig sein kann. Dieses Verfahren wurde auf Seiten des Klägers durch die Kanzlei Schertz Bergmann betreut. Die entsprechende Pressemeldung des BGH finden Sie hier.



 

05.03.2009

 

Bundesverfassungsgericht deutet Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1 GG an

In einem Beschluss vom 5. März 2009 (Az.: 1 BvR 127/09) hatte das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, die von der Kanzlei Schertz Bergmann eingelegt wurde. Es ging um eine Lizenzgebühr wegen unerlaubter Werbung mit dem Bildnis einer Prominenten. In seiner Entscheidung deutete das Bundesverfassungsgericht erstmals in seiner Rechtssprechung einen Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1 GG an. Wörtlich heißt es in der Entscheidung:

‚… erörtert die Beschwerdeführerin mit beachtlichen Argumenten eine Eröffnung des Schutzbereiches der Eigentumsgarantie. Unter deren Schutz fallen im Bereich des Privatrechts alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (…) Zu diesen vermögenswerten Rechten könnten auch die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…) zählen, dessen ideelle Bestandteile durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt werden (…)’

Diese Aussage kann als Grundsatzentscheidung bewertet werden, da ein grundrechtlicher Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts bisher von der Rechtsprechung, insbesondere vom BGH, abgelehnt wurde. So entschied der BGH noch in der Entscheidung „War das Ernst? Oder August?“ dass die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie auch des Namensrechts, nur einfach rechtlich geschützt sind, demgegenüber die Meinungsfreiheit aber Grundrechtsschutz genieße. Diese Auffassung des BGH dürfte durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt sein.



 

17.02.2009

 

Weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Schutz der Privatsphäre in von der Kanzlei Schertz Bergmann betreuten Verfahren

Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 Fotos der Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen mit ihrem Lebensgefährten in Paris für rechtswidrig erachtet. Dieses Verfahren wurde von der Kanzlei Schertz Bergmann in den ersten beiden Instanzen für die Klägerin betrieben. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass private Lebensvorgänge auch dann Teil der geschützten Privatsphäre sind, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs finden sie hier.

Bereits am 1. Juli 2008 konnte die Kanzlei Schertz Bergmann ebenfalls für die Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen eine Entscheidung beim Bundesgerichtshof erwirken, die Fotos der Moderatorin beim Einkaufen auf einem Wochenmarkt auf Mallorca untersagte. Der Bundesgerichtshof stellt hier fest, dass das beanstandete Bild die Klägerin in einer völlig belanglosen Situation zeige. Der Nachrichtenwert dieser Berichterstattung habe keinerlei Orientierungswirkung im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. Die diesbezügliche Pressemeldung des Bundesgerichtshofs finden Sie hier.

Damit liegen zwei weitere Entscheidungen des BGH vor, die die geänderte Rechtslage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigen.


 

06.10.2008

 

Der Götting/Schertz/Seitz "Handbuch des Persönlichkeitsrechts" erscheint bei C.H. Beck

Am heutigen Tag erscheint das von Prof. Dr. Götting, Dr. Schertz und Prof. Dr. Seitz herausgegebene Werk. Zahlreiche renommierte Autoren haben die Beiträge zu dem als Standardwerk gedachten Buch geliefert. Die weiteren Informationen sowie die offizielle Bewerbung des Beck Verlages finden sie hier. Die Bestellung kann hier erfolgen.


 

12.07.2008

 

Caroline und kein Ende - Gastbeitrag im Tagesspiegel

"Caroline und kein Ende - Die jüngsten Urteile zu Paparazzifotos machen die Arbeit von Journalisten und Juristen keineswegs einfacher" Gastbeitrag von Christian Schertz für die Medienseite des Sonntags-Tagesspiegels. Den Artikel finden Sie hier.


 

26.06.2008

 

Berliner Medien-Kanzlei Schertz Bergmann baut ihr Anwaltsteam erheblich aus.

Bereits im August stößt als Partner Rechtsanwalt Torsten Reinprecht dazu, der auf Medienarbeitsrecht spezialisiert ist. Rechtsanwalt Reinprecht (43) war zuletzt Partner in der Kanzlei Rosenthal & Reinprecht und betreute zahlreiche arbeitsrechtliche Medienmandate, insbesondere Fernseh- und Rundfunksender und mehrere Verlage. Durch das Eintreten von Torsten Reinprecht in die Kanzlei Schertz Bergmann soll der full-service-Gedanke im Medienbereich ausgebaut werden, so dass auch sämtliche medienarbeitsrechtlichen Fragen mit abgedeckt sind, und zwar sowohl bei der Beratung von Verlagen und Rundfunkunternehmen als auch bei der Verhandlung umfangreicher Künstlerverträge.

Zum September wird weiterhin Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke das presserechtliche Team verstärken. Rechtsanwältin Kleinke (40) arbeitet seit 1996 in den Schwerpunkten Presse-, Urheber-, Verlags- und Wettbewerbsrecht für die Medienkanzlei Prof. Dr. Johannes Weberling. Mit Dr. Yvonne Kleinke soll zunehmender Beratungs- und Vertretungsbedarf insbesondere im Presse- und Äußerungsrecht weiter auf hohem Niveau bedient werden.

Weiterhin konnte die Kanzlei Schertz Bergmann den Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Becker (44), der als Justitiar für den Verlag C. H. Beck tätig ist und Autor mannigfaltiger Veröffentlichungen im Bereich des Presse-, Verlags- und Urheberrechts für das Team gewinnen. Herr Dr. von Becker wird in Zukunft ein Münchener Büro für die Kanzlei Schertz Bergmann betreiben, aber weiterhin auch als Justitiar für den Verlag C. H. Beck tätig sein. Er wird der Kanzlei in Zukunft in den genannten Rechtsgebieten beratend zur Verfügung stehen.

Ab 1. August 2008 wird Frau Kerstin Schmitt (33), die bisher wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Horst-Peter Götting am Institut für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht an der technischen Universität Dresden war, als direkte Assistentin von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz und Anwältin das Team verstärken. Frau Schmitt steht unmittelbar vor dem Abschluss ihrer Promotion im Persönlichkeitsrecht und betreute als wissenschaftliche Assistentin den LL.M.-Studiengang bei der Universität Dresden "International Studies and Intellectual Property Law".

Weiterhin wurde bereits im Mai 2008 Herr Rechtsanwalt Kai Oliver Thon (35) als Associate verpflichtet, der direkt das Dezernat von Rechtsanwalt Bergmann in den Bereichen Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht verstärkt.


 

26.06.2008

 

JUVE meldet Kanzleierweiterung Schertz Bergmann

"Medienrecht: Schertz erweitert in Berlin und startet in München". Lesen Sie die komplette Meldung hier.


 

12.06.2008

 

Interview mit ZEIT LEBEN

Interview mit Dr. Christian Schertz ‚Die öffentlichen Opfer - Warum werden Opfer in den Medien häufig zu Medienopfern? Der Anwalt Christian Schertz über die Gratwanderung zwischen Anteilnahme und Ausbeutung.’ Den Text des Interviews finden Sie hier.


 

16.04.2008

 

Einigung mit Droemer Knaur im Fall ‚Feuerherz’

Der Buchverlag Droemer Knaur gab im Rahmen eines geschlossenen Vergleichs eine Presseerklärung ab, in welcher er sich bei einer von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Betroffenen wegen einer Darstellung im Buch entschuldigte und bestimmte Aussagen widerrief. Mehr zum Thema finden Sie beim Medienmagazin ZAPP, die Presserklärung von Droemer Knaur finden Sie hier.


 

07.02.2008

 

Zeitschrift "Werben & Verkaufen": Post vom Anwalt

Die Zeitschrift "Werben & Verkaufen" Nr. 6 berichtet auf den Seiten 82/83 über presserechtliche Vertretung durch Anwälte, u.a. auch über die Kanzlei Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie hier.


 

14.12.2007

 

Interview mit Internetmedienmagazin ViSdP

Das über das Internet abrufbare Medienmagazin V.i.S.d.P. (www.visdp.de) berichtet in seiner neuen Ausgabe über das von Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz mit herausgegebene neue Buch "Rufmord und Medienopfer" und veröffentlicht dazu ein Interview mit Christian Schertz. Den Link zum pdf-Dokument finden Sie hier.


 

11.12.2007

 

Beitrag von Christian Schertz auf bildblog.de

Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz war am 11.12.2007 "BILDblogger für einen Tag" bei der Internetseite www.bildblog.de. Seine Blattkritik zu der aktuellen Ausgabe der BILD-Zeitung finden Sie zum Nachlesen hier. Die Seite BILDblog hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit ihren "Notizen über eine große deutsche Boulevardzeitung" die Inhalte der BILD kritisch zu hinterfragen.


 

11.12.2007

 

Perlentaucher gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung auch in II. Instanz erfolgreich

Das Online-Magazin Perlentaucher hat sich im Rechtsstreit mit der FAZ und der Süddeutschen Zeitung über die Zulässigkeit der Zusammenfassung von Feuilleton-Artikeln auch in II. Instanz durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies nunmehr die Berufungen der Zeitungen gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt zurück. Die Kanzlei Schertz Bergmann hat den Perlentaucher sowohl in I. als auch in II. Instanz vertreten. Bei den im Streit stehenden "Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen verschiedener Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen Tageszeitungen. Die Zeitungen hatten gegen die lizensierte Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen. Dem folgten die Richter des OLG Frankfurt nicht. Sie ließen aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Pressemitteilung des Gerichts zu dem Verfahren finden Sie hier. Mehr Informationen über das Urteil I. Instanz finden Sie zusätzlich hier.


 

28.11.2007

 

Bundesverwaltungsgericht verurteilt Geheimdienst zur Auskunft gegenüber Journalisten

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. November 2007 in einer Grundsatzentscheidung den Bundesnachrichtendienst (BND) verurteilt, einem Journalisten Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten über ihn beim BND vorhanden sind. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte das nun erfolgreich abgeschlossene Verfahren für den Journalisten der Berliner Zeitung betreut. Der Journalist war vom BND über Jahre überwacht worden, ohne dass er erfahren hatte, welche Daten dabei über ihn gewonnen wurden. Daher hatte er auf Auskunft gegenüber der Behörde geklagt. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Das Urteil stärkt nicht nur die Pressefreiheit, sondern insgesamt die Rechte der Bürger gegenüber den Geheimdiensten. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Entscheidung.


 

22.06.2007

 

Kanzler-Fotograf Konrad Rufus Müller gewinnt Prozess wegen Entstellung eines Portraits von Gerhard Schröder

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein von der Kanzlei Schertz Bergmann für den Fotografen Konrad Rufus Müller betriebenes Verfahren. Es geht um die Frage der Entstellung von Portraitfotografie. Hintergrund war eine Veränderung einer Kanzlerfotografie für ein Werbeplakat im Bundestagswahlkampf. Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg sprach Konrad Rufus Müller hier eine immaterielle Geldentschädigung in Höhe von 25.000 Euro zu. Zum Artikel der Süddeutschen Zeitung.


 

19.06.2007

 

Bundesgerichtshof stärkt den Schutz der Privatsphäre und verbietet Fotos in "erkennbar privaten Situationen"

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2007 festgestellt, dass die Lebensgefährtin eines bundesweit bekannten Künstlers es nicht dulden muss, dass Fotos von ihr in Begleitung ihres Lebensgefährten bei einem privaten Spaziergang in Rom verbreitet werden. Damit konnte die Kanzlei Schertz Bergmann, die bereits die I. und II. Instanz des Verfahrens erfolgreich für die Betroffene betreut hatte, ein weiteres Grundsatzurteil nach der sog. Caroline-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland durchsetzen. Der Bundesgerichtshof hob ausweislich der Pressemitteilung des BGH darauf ab, dass sich die abgebildete Person in einer "erkennbar privaten Situation" befunden habe und die Veröffentlichung der Fotos unzulässig sei, weil weder ein "Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse noch eine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis" zu entnehmen sei. Lesen Sie die BGH-Entscheidung hier.

Auch der "Titelschutzanzeiger" berichtet in seiner Ausgabe vom 26. Juni 2007 über den Fall. Sie können den Bericht hier nachlesen.

 

10.04.2007

 

Interview in der Berliner Zeitung

Interview mit Dr. Christian Schertz in der Berliner Zeitung auf der Medienseite "Stars im Jogginganzug – Medienanwalt Christian Schertz über Promis, Paparazzi und Pressefreiheit". Zum Interview.

 

23.11.2006

 

Perlentaucher gewinnt gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung

Mit Urteil vom 23.11.2006 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Klage der Frankfurter Allgemeine Zeitung und der Süddeutschen Zeitung gegen „Perlentaucher“, der von der Kanzlei Schertz Bergmann vertreten wurde, vollumfänglich zurückgewiesen. Zur Meldung.

 

26.10.2006

 

Artikel in der "Zeit"

In der "Zeit" Nr. 44 erschien ein Artikel mit dem Titel „Die Beute wehrt sich“ über Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Boulevardpresse und neuen Berechnungsmethoden des Schadensersatzes für die Betroffenen. Lesen Sie den Artikel hier.


 

23.-25.08.2006

 

Sommerlehrgang Medienrecht intensiv -
Forum Institut für Management

In der Zeit vom 23. bis 25. August 2006 führt Forum Institut für Management mit den Referenten Professor Dr. Oliver Castendyk vom Erich Pommer Institut, Professor Dr. Thomas Hoeren von der Westfälischen Wilhelms-Universität München und Dr. Christian Schertz von den Rechtsanwälten Schertz Bergmann den oben bezeichneten 3-Tages-Intensivlehrgang zum aktuellen Medienrecht durch. Weiter Informationen hier.


 

13.09.2006

 

Interview in "Der Tagesspiegel"

Interview mit Dr. Christian Schertz in "Der Tagesspiegel" auf der Medienseite: "Jeder beobachtet jeden". Lesen Sie das Interview hier.


 

13.08.2006

 

Gespräch mit Dr. Christian Schertz in "International Herald Tribune" über die faktische und rechtliche Situation zu Paparazzifotos in Deutschland.

International Herald Tribune veröffentlichte am 13. August 2006 den Artikel "Readers are the new paparazzi" über ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zur aktuellen Entwicklung im deutschen Pressemarkt, Fotos von "Leserreportern" zu veröffentlichen und beleuchtet die Rechtslage in Deutschland.


 

11.07.2006

 

Erfolg für Kanzlei Schertz Bergmann beim OLG Karlsruhe

Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat für den bekannten Schauspieler Heiner Lauterbach und dessen Ehefrau beim Oberlandesgericht Karlsruhe erfolgreich mehrere Verfahren auf Abdruck von Gegendarstellungen abgeschlossen. Dabei konnte u. a. eine umfangreiche Gegendarstellung auf der Titelseite durchgesetzt werden. Die komplette Meldung finden Sie hier.


 

01.07.2006

 

Bericht über Kanzlei Schertz Bergmann im JUVE Rechtsmarkt

Das Branchen-Magazin JUVE Rechtsmarkt berichtet in der aktuellen Ausgabe Juli 2006 über die Kanzlei Schertz Bergmann. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.


 

02.05.2006

 

Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2006 zum Schutz der Privatsphäre

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 2. Mai 2006 festgestellt, dass die Verbreitung von Luftaufnahmen von Anwesen Prominenter unzulässig ist. Damit konnte die Kanzlei Schertz Bergmann für die von ihr in diesem Verfahren vertretene Prominente ein Grundsatzurteil vom höchsten deutschen Gericht durchsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass die bloße Abbildung von privaten Angelegenheiten auch bei einem bestehenden starken Informationsinteresse der Öffentlichkeit allein zur Befriedigung der Neugier in Zukunft Eingriffe in die Privatsphäre nicht mehr rechtfertigt und von der Pressefreiheit nicht gedeckt ist. Lesen Sie dazu Artikel von fairpress.biz und Tagesspiegel.


 

21.04.2006

 

Seminar "Ausgewählte Probleme des Medienrechts"

Am 21. April 2006 begann das von Dr. Christian Schertz an der Freien Universität Berlin veranstaltete Hauptseminar "Ausgewählte Probleme des Medienrechts (Probleme des Rechts der Wort- und Bildberichterstattung)". Weitere Informationen hier.


 

15.04.2006

 

Interview in der taz (Literataz): "Gefahr für kritische Biografien?"

Rechtsanwalt Christian Schertz zum Klageboom bei Sachbüchern und den juristischen Spielräumen der Prominenten. Lesen Sie das Gespräch auf taz.de nach.


 

12.01.2006

 

Institut für Medienpolitik gegründet:

Unter der Leitung von Dr. Lutz Hachmeister wurde in Berlin das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik gegründet. Es soll ein hochrangiges Forum für die Medienbranche, die Kommunikationsbranche und die handelnde Politik sein. Dr. Christian Schertz wurde in das Kuratorium des Institutes für Medien- und Kommunikationspolitik berufen. Weitere Mitglieder sind unter anderem Giovanni di Lorenzo, Martin Hoffmann, Wolf Bauer und Stefan Aust.


 

13.12.2005

 

Rechtsanwalt Bergmann verhandelt erfolgreich Vertragsverlängerung von Sebastian Deisler mit dem FC Bayern München

Am 13.12.2005 konnten in München die seit einigen Wochen geführten Verhandlungen über die Verlängerung des zum Ende der Saison 2005 / 2006 auslaufenden Profi-Vertrages von Sebastian Deisler mit dem FC Bayern München erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Rechtsanwalt Simon Bergmann, der die Verhandlungen für Sebastian Deisler führte, vermeldete eine Vertragsverlängerung für drei Spielzeiten, also bis zum Ende der Saison 2008 / 2009. Ausschlaggebend für die Entscheidung Deislers waren die hervorragenden sportlichen Perspektiven und das professionelle Management des FC Bayern. Lesen Sie mehr bei Spiegel Online.


 

30.11.2005

 

Die ARD stellt auf der ARD-Sitzung das neue ARD-Jahrbuch unter dem Stichwort "Daseinsvorsorge für die Demokratie / ARD-Jahrbuch 05 dokumentiert Leistungen des öffentlich-rechtlichen Senderverbunds" vor.

Gemeinsam mit dem Referenten im ARD-Büro Dr. Philipp Beyer erstellte Dr. Christian Schertz hierzu den Beitrag "Im Konkurrenzkampf die Würde des Einzelnen achten - Der Schutz der Persönlichkeit und die Medien".

Die Presseerklärung der ARD zum neuen Jahrbuch finden Sie hier,
den kompletten Artikel können Sie hier als PDF lesen.


 

01.11.2005

 

Titelgeschichte im aktuellen Heft V.i.S.d.P.- Magazin für Medienmacher, "Achtung Ärger – Deutschlands gefährlichste Medienanwälte"

Die aktuelle Ausgabe des Magazins für Medienmacher V.i.S.d.P. beschäftigt sich als Titelgeschichte unter der Überschrift "Achtung Ärger – Deutschlands gefährlichste Medienanwälte" u.a. mit der Kanzlei Schertz Bergmann.

Lesen Sie den kompletten Artikel hier als PDF.

 

     

27.09.2005

 

Festschriftverleihung an Rechtsanwältin Renate Damm in Hamburg

Aus Anlass des 70. Geburtstages wurde der Rechtsanwältin Renate Damm in Hamburg die bei Nomos erschienene Festschrift für Renate Damm verliehen. Rechtsanwalt Dr. Schertz hat hierzu den Beitrag "Der neue § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" beigesteuert.

 

04.07.2005

 

"Handbuch des Persönlichkeitsrechts"

Dr. Christian Schertz wird Mitherausgeber des im nächsten Jahr erscheinenden "Handbuch des Persönlichkeitsrechts", das der Verlag C.H. Beck, München herausgibt. Weitere Mitherausgeber sind Prof. Dr. Horst-Peter Götting von der TU Dresden und Dr. Walter Seitz, Vorsitzender Richter am OLG München a.D..

 

15.06.2005

 

"Zum Abschuss freigegeben"

Stellungnahme von Dr. Christian Schertz im aktuellen ZEIT-Dossier:
http://www.zeit.de/2005/24/Medienopfer


 

10.05.2005

 

Neuer Leitfaden "Presserecht in der Praxis"

Die Journalistenvereinigung "Netzwerk Recherche" hat einen neuen Leitfaden zum Presserecht unter dem Titel "Presserecht in der Praxis" herausgegeben. Das Werk basiert auf den Vorträgen einer Veranstaltung des Netzwerks im Januar 2005. Dr. Christian Schertz hat für dem Band den Beitrag "Informationsrechte des Journalisten gegenüber Behörden" beigesteuert.
Hier finden Sie weitere Informationen zu der Dokumentation


 

10.05.2005

 

'Tagesspiegel'-Justiziarin geht zu Schertz Bergmann

Die bisherige Justiziarin der Berliner Verlagsgruppe "Der Tagesspiegel", Caroline von Klitzing (33), wird zum 1. Juli 2005 Rechtsanwältin in der Kanzlei Schertz Bergmann. Über den Neuzugang finden Sie mehr Informationen in der JUVE Datenbank und in der Zeitschrift "Der Titelschutzanzeiger".



 

07.04.2005  

Dr. Christian Schertz bei den "Berliner Journalisten"

Am 7. März 2005 war Dr. Christian Schertz Teilnehmer einer Podiumsdiskussion des Vereins "Berliner Journalisten" und des Deutschen Presserates zum Thema "Prominentenanwälte contra Pressefreiheit?". Über diese Veranstaltung berichten u.a. die Rheinische Post, das Presse Portal news aktuell und NJW-aktuell.

 

04.01.2005   Neue Medienrechtskanzlei in Berlin
Der Titelschutz Anzeiger, Nr. 702, 4. Januar 2005, Seite 1

Lesen Sie den gesamten Artikel hier



 
07.10.2004   Schertz verlässt Hertin
Zusammen mit Sportrechtler Bergmann setzt er auf Boutiquenkonzept
JUVE Rechtsmarkt, Nr. 11, 2004, Seite 31


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02.09.2004  

Interview mit DIE ZEIT:
"Die haben das Urteil nicht gelesen"
Dr. Christian Schertz gab der Wochenzeitung „Die Zeit“ in deren Ausgabe Nr. 37 vom 02.09.2004 ein Interview zu den Folgen der „Caroline-von-Monaco-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Den vollständigen Text des Interviews finden Sie hier:
http://www.zeit.de/2004/37/Schertz-Interview


 

01.04.2004  
"Wie Sie das Persönlichkeitsrecht für Ihre Organisation nutzen"

Dr. Christian Schertz beantwortet diese Frage für das Fachmagazin "pressesprecher".

Lesen Sie Frage und Antwort hier als PDF (2,5 MB)

 
26.06.2003   Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR):
"Eine Verrohung auf beiden Seiten"
Über das Verhältnis von Prominenten und Presse sprach Dr. Christian Schertz mit der Frankfurter Rundschau. Das komplette Interview finden Sie hier


 

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