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30.11.2011 |
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Sendung Markus Lanz aus Anlass des Buches "Privat war gestern"

Christian Schertz war Gast in der Sendung Markus Lanz zum Thema
Privatsphärenschutz aus Anlass des von Dominik Höch und ihm verfassten
und bei Ullstein erschienenen Buches "Privat war gestern - Wie Medien
und Internet unsere Werte zerstören". Sie Sendung finden Sie
hier.
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17.11.2011 |
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Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit: Veranstaltung
'Pressefreiheit in der Internetkultur des 21. Jahrhunderts'
Konferenzsaal der Universität Greifswald
Christian Schertz ist Teilnehmer und Referent der Tagung der Friedrich
Naumann Stiftung zum Thema "Pressefreiheit in der Internetkultur des 21.
Jahrhunderts". Die Programmankündigung finden Sie
hier, den Flyer
hier.
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16.11.2011 |
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"Privatsphäre wird zur Disposition gestellt" - Interview mit
Christian Schertz auf Bayern 1
Aus Anlass des aktuellen Buches "Privat war gestern" gab Christian
Schertz ein Interview auf Bayern 1. Bayern 1 schreibt auf der Webseite
hierzu:
"'Der Einzige, der Euch helfen kann, seid ihr selbst'. Mit dieser
Aussage stellt der Medienanwalt Christian Schertz klar, dass wir im
Internet selbst für unsere Daten verantwortlich sind. Im Gespräch mit
Bayern 1-Moderator Christian Deumling spricht er über die Gefahren, wenn
wir im Netz zu offenherzig sind."
Das Interview finden Sie
hier.
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09.11.2011 |
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte gewinnen für Tagesspiegel gegen
Bezirksbürgermeister Buschkowsky
Heinz Buschkowsky hatte als Bürgermeister des Bezirksamts Neukölln für
das Land Berlin Gegendarstellungsansprüche gegen die durch Schertz
Bergmann Rechtsanwälte vertretene Verlag der Tagesspiegel GmbH geltend
gemacht. Das Landgericht Berlin hatte die Ansprüche mit Beschluss vom
13.09.2011 (27 O 546/11) zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde durch
das Kammergericht mit Beschluss vom 21.10.2011 (10 W 138/11) bestätigt.
Das Kammergericht stellt mit Verweis auf eine Entscheidung des Berliner
Verfassungsgerichtshofes (NJW 2008, 3491) fest, dass die Voraussetzungen
eines Gegendarstellungsanspruches einer Behörde nicht erfüllt sind. Des
Weiteren wurde in einer Folgeberichterstattung bereits eine
Stellungsnahme des Bezirksbürgermeisters veröffentlicht. Die
Entscheidung des Kammergerichts finden Sie
hier.
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07.11.2011 |
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Schauspielerin erwirkt Urteil gegen Springer wegen Übernahme von
Teilen eines Interviews in der BILD
Die Klägerin gab für die Fernseh-Programm-Beilage eines bekannten
Wochenmagazins ein Interview. Die BILD veröffentlichte daraufhin einen
Artikel, in dem dieses Interview in Teilen wiedergegeben wurde. Die
Klägerin sah sich hierdurch in ihrem Urheber- und
Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt. Das Landgericht Berlin schloss
sich dieser Auffassung an und untersagte dem Verlag die
streitgegenständlichen Interviewpassagen weiterhin zu vervielfältigen
und zu verbreiten (Urteil vom 20.09.2011, Az.: 16 O 134/11). Der von der BILD übernommene Teil des Interviews sei
als ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk anzusehen. Springer
argumentierte unter anderem damit, die Klägerin sei nicht klagebefugt
gewesen, weil sie nach Auffassung des Springer Verlags dem betreffenden
Wochenmagazin ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem Interview
eingeräumt habe. Das Landgericht führte hierzu aus, dass es hierauf
nicht ankäme, denn auch ein ausschließliches Nutzungsrecht schließe die
Klagebefugnis der Klägerin jedenfalls dann nicht aus, wenn die Klägerin
ein eigenes schutzwürdiges Interesse ideeller Natur hat. Ein solches
ideelles Interesse sah das Landgericht Berlin in der Verletzung des
Urheberpersönlichkeitsrechts der Klägerin. Denn durch die Verwendung nur
einzelner Passagen des Interviews sei entstellend der Eindruck erweckt
worden, bei dem Interview sei es überwiegend um Nacktszenen sowie die
Brüste der Klägerin gegangen. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin
konnte sich Springer auch nicht auf das Zitatrecht aus § 51 UrhG
berufen. Denn BILD habe die streitgegenständlichen Passagen nicht als
Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen
genutzt. Zudem habe es sich bei dem Artikel um eine bloße
Zusammenstellung einzelner Zitate ohne erkennbare eigene Leistung
gehandelt, welche nicht die für das Zitatrecht erforderliche
Unabhängigkeit des zitierenden Werkes von den Zitatstellen aufweise. Das
vollständige Urteil finden Sie hier.
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19.10.2011 |
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Christian Schertz zu Gast bei Anne Will am 19. Oktober 2011, 21:45
Uhr, Das Erste, zum Thema 'Wir machen Dich fertig - Mobbing im Internet'

Christian Schertz war Gast in der Sendung Anne Will, die im Anschluss an
den Fernsehfilm 'Homevideo' lief, der sich mit Schülermobbing
beschäftigte und dieses auch zum Thema hatte. Weitere Gäste im Studio
waren der Jugendpsychiater und Autor Michael Winterhoff, der Lehrer und
Mobbingexperte Wolfgang Kindler, die Internetaktivistin Anke
Domscheit-Berg sowie Lisa Loch als ehemaliges Mobbingopfer. Zu Gast war
weiterhin die Mutter eines Mobbingopfers. Mehr zur Sendung und den
Gästen finden Sie
hier. Die ganze Sendung als Video finden Sie
hier.
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06.10.2011 |
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Schertz Bergmann erwirkt einstweilige Verfügung gegen RTL wegen der
Verbreitung heimlich aufgenommener Bilder in der Sendung "Extra"
Die RTL-Sendung "Extra" befasste sich mit angeblichen Missständen eines
Lebensmittelherstellers. Im Laufe des Beitrages wurden Bilder gezeigt,
die in den Betriebsräumen des Lebensmittelherstellers mittels
"versteckter Kamera" aufgenommen worden waren. Mit Beschluss des
Kammergerichts vom 22.09.2011 wurde dem Sender RTL nicht nur die
Weiterverbreitung diverser falscher Tatsachenbehauptungen untersagt,
sondern zudem auch die Verbreitung der heimlich aufgenommenen Bilder.
Das Kammergericht führt in seinen Entscheidungsgründen aus, dass
heimliche Aufnahmen aus den Betriebsräumen eines Unternehmens
grundsätzlich nur dann gezeigt werden dürfen, wenn die Bedeutung der
Aufnahmen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die
öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiege, welche
der Hausrechtsbruch für den Betroffenen und die Geltung der
Rechtsordnung nach sich ziehe. Dies werde in der Regel dann nicht der
Fall sein, wenn die widerrechtlich beschafften Informationen Zustände
oder Verhaltensweisen offenbarten, die Ihrerseits nicht rechtswidrig
seien. Denn dies deute darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von
erheblichem Gewicht handele, an deren Aufdeckung ein überragendes
öffentliches Interesse bestehe. Im konkreten Fall sah das Kammergericht
die Anforderungen an eine Veröffentlichung der Bilder als nicht gegeben
an. Den Beschluss des Kammergerichts finden Sie
hier.
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06.10.2011 |
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DeuschlandRadio Wissen: "Amanda Knox Erst Freispruch, dann Millionen
– Ein Gespräch mit Medienanwalt Professor Christian Schertz"
Christian Schertz nahm heute in einem längeren Interview zu den
persönlichkeitsrechtlichen Fragen des Falles Amanda Knox Stellung und
insbesondere zur Frage, was üblicherweise nach derartigen spektakulären
Fällen medial an Vermarktungsangeboten zu erwarten ist. Das Interview
finden Sie
hier. Die Zusammenfassung des Interviews auf der
Website von DeutschlandRadio Wissen finden Sie
hier.
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30.09.2011 |
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HR-Info 19.35 Uhr "Im Gespräch Medienanwalt Christian Schertz: Vom
Ausverkauf des Privaten"
Auf HR-Info wird heute ein ca. halbstündiges Interview mit Christian
Schertz zum Thema Verlust der Privatsphäre ausgestrahlt. Die Ankündigung
des Interviews finden Sie
hier. Das Interview selbst finden Sie
hier.
Wiederholt wird die Ausstrahlung des Gesprächs am 1.10. um 14.05 Uhr und
18.05 Uhr auf HR-Info.
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22.09.2011 |
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Schertz Bergmann setzt Titelgegendarstellung gegen Berliner Kurier
für Claudia Pechstein durch
Der Berliner Kurier wurde durch die Rechtsanwälte Schertz Bergmann für
Claudia Pechstein verpflichtet, heute eine Titelgegendarstellung zu
drucken, die nahezu zwei Drittel der Seite ausmacht. Das Landgericht
hatte den Berliner Kurier hierzu im Wege der einstweiligen Verfügung
verpflichtet. Hiergegen hatte der Berliner Kurier Widerspruch eingelegt.
Dieser Widerspruch wurde vom Landgericht Berlin (Az. 27 O 418/11) durch
Urteil zurückgewiesen. In der Begründung führte das Landgericht aus,
dass die Berichterstattung des Berliner Kurier einen zwingenden Eindruck
erweckt hatte, wogegen sich eine Gegendarstellung richten kann. Wörtlich
heißt es in der Entscheidung:
'Es ist weiter zulässig, sich gegen einen Eindruck zu wenden, wenn
die Auslegung ergibt, dass dieser beim Leser erweckt wird. [...]
Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es [...], den auch sonst bei
verdeckten Äußerungen angewandten Maßstab zu Grunde zu legen, ob sich
eine im Zusammenhang der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene
Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängen muss (BVerfG
NJW 2008, 1654, 1655 ff.)'
In einem Hinweisbeschluss hat das Kammergericht (Az. 10 U 129/11) diese
Rechtsauffassung des Landgerichts bestätigt. Ergänzend erklärte das
Kammergericht, dass auch die Abdruckanordnung richtig ist. Es erklärt:
'Insbesondere die vom Landgericht zuerkannte Größe des Wortes
'Gegendarstellung' ist erforderlich, um der Gegendarstellung den
gleichen Aufmerksamkeitswert zu verschaffen, den die Ausgangsmeldung
hatte.'
Den Hinweisbeschluss des Kammergerichts finden Sie
hier.
Die Gegendarstellung auf der Titelseite des Berliner Kurier finden Sie
hier ,
sowie einen Bericht auf meedia.de "Berliner Kurier druckt
Riesen-Gegendarstellung"
hier.
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16.09.2011 |
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Simon Bergmann hält Referat auf der Herbsttagung der Deutschen
Vereinigung für Sportrecht
Am 16. und 17.09.2011 hält Simon Bergmann anlässlich der Herbsttagung
der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. (DVSR) ein Referat mit dem
Thema "Rechtliche Problemstellungen um die Athleten-Vereinbarung aus
Athletensicht". Weitere Referenten sind Herr Dr. Franz Steinle
(Präsident des Landgerichts Stuttgart und Vizepräsident des Deutschen
Skiverbandes) sowie Frau Dr. Anne Jakob-Milicia (ehemalige Justitiarin
des Deutschen Leichtathletikverbandes) zum Thema "Rechtliche
Problemstellungen um die Athleten-Vereinbarungen aus Sicht der
Sportverbände" sowie Frau Dr. Isolde Hannermann (wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof) zum Thema "Athleten-Vereinbarungen
aus kartellrechtlicher Sicht".
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16.09.2011 |
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Buch "Privat
war gestern - Wie Medien und Internet unsere Werte zerstören" von
Christian Schertz und Dominik Höch erscheint bei Ullstein
Am
16.9.2011 erscheint im Verlag Ullstein das von den Autoren Dominik Höch
und Christian Schertz verfasste Sachbuch "Privat war gestern - Wie
Medien und Internet unsere Werte zerstören". Das Buch beschäftigt sich
umfassend und kritisch mit dem Phänomen des Verlustes der Privatsphäre
der so genannten Post-Privacy-Gesellschaft. Es wird untersucht, wie es
dazu kommt, dass Menschen freiwillig ihre gesamten privaten Daten ins
Netz stellen, obwohl noch in den Achtzigern die Gesellschaft gegen die
Volkszählung gekämpft hat, um ein Mindestmaß an Datenschutz zu
gewährleisten. Aufgezeigt wird weiterhin, wie neben dem Internet auch
die Presse und das Fernsehen zum Verlust der Privatsphäre beigetragen
haben und beitragen. Die Bewerbung des Buches durch den Verlag finden
Sie
hier, bei Amazon ist das Buch
ab sofort bestellbar.
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15.09.2011 |
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Interview
Christian Schertz mit Bayern 2-Sendung "Kulturwelt" zum Thema
"Privatsphäre im Internetzeitalter"
In der Sendung "Kulturwelt" strahlte Bayern 2 heute ein längeres
Gespräch von Joana Ortmann und Christian Schertz zum Thema "Privatsphäre
im Internetzeitalter" aus. Die Audio-Datei finden Sie
hier.
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14.09.2011 |
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Interview mit
Christian Schertz in Deutschlandradio Kultur: "Überlegt einfach genau,
was ihr selber von euch preisgebt"
Aus Anlass des Erscheinens des Buches "Privat war gestern" von Dominik
Höch und Christian Schertz interviewte Deutschlandradio Kultur Christian
Schertz zum Thema Privatsphäre. Das Interview finden Sie
hier, einen Mitschnitt
hier.
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26.08.2011 |
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Interview mit
Christian Schertz auf Meedia.de zum Fall Strauss-Kahn: 'Rehabilitierung
des Image fast unmöglich'
Meedia.de veröffentlicht ein Interview mit Christian Schertz zum Fall
Strauss-Kahn. Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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18.08.2011 |
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Schertz
Bergmann erstreitet für Mandanten wichtige
Entscheidung zum presserechtlichen Agenturprivileg
Das ZDF hatte über seine Homepage im Zusammenhang mit
Hausdurchsuchungen bei mehreren Eisschnellläuferinnen wie folgt
berichtet:
"Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen BKA-Ermittler auch bei
[...] gewesen sein [...]."
Die vorgenannte Meldung war falsch, da eine Hausdurchsuchung bei dem
Mandanten nicht stattgefunden hatte. Das ZDF lehnte die Abgabe der
geforderten Unterlassungserklärung mit der Argumentation ab, die
Berichterstattung gehe auf eine Agenturmeldung der dpa zurück. Für das
ZDF sei nicht erkennbar gewesen, dass die Meldung falsch ist, weshalb
man sich auf das sogenannte presserechtliche Agenturprivileg berufen
könne. Das Landgericht Berlin gab der Unterlassungsklage des Mandanten statt. Die hierauf gerichtete Berufung wurde vom Kammergericht
Berlin nunmehr mit Beschluss vom 28.7.2011 nach § 522 Abs. 2 ZPO
zurückgewiesen. Das Kammergericht teilte die Auffassung des Landgerichts
Berlin, dass das Agenturprivileg im vorgenannten Fall als
Rechtfertigungsgrund ausscheide. Zwar gehöre die dpa zu den
privilegierten Quellen, die es den Journalisten ermöglichen, die
entsprechenden Meldungen ohne weitere Nachrecherche zu verwerten. Dies
gelte jedoch dann nicht, wenn Veranlassung zu konkreten Zweifeln an der
inhaltlichen Richtigkeit der Meldung bestünde, was insbesondere dann der
Fall sei, wenn sich die Agenturmeldung - und wie im hier zu
entscheidenden Fall - nur auf eine andere Zeitungsmeldung als Quelle
berufe. Denn dann habe die verbreitende Agentur nicht etwa selbst
recherchiert, sondern lediglich die Meldung eines anderen Presseorgans
ungeprüft übernommen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.9.2010,
Aktenzeichen 27 O 442/10; Beschluss des Kammergerichts vom 28.7.2011,
Aktenzeichen 10 U 179/10). Die Entscheidungen finden Sie
hier.
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08.08.2011 |
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Schertz
Bergmann Rechtsanwälte gewinnen für den Tagesspiegel gegen die Stiftung
Naturschutz Berlin
Der Tagesspiegel hatte über das Finanzgebaren der Stiftung Naturschutz
Berlin berichtet. Gegen diese Berichterstattung machte die Stiftung
Naturschutz Berlin Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüche
geltend. Die Stiftung sah u. a. in dem Beitrag einen unzulässigen
Eindruck als erweckt an. Darüber hinaus forderte die Stiftung eine
ergänzende Mitteilung im Rahmen ihres Gegendarstellungsbegehrens. Nach
dem Landgericht Berlin hat nun auch das Kammergericht mit zutreffenden
Gründen sowohl das Gegendarstellungsbegehren als auch den
Unterlassungsantrag vollumfänglich zurückgewiesen (Beschluss vom 18.
Juli 2011, 10 W 89/11; Beschluss vom 29. Juli 2011, 10 W 87/11). Die
Entscheidungen finden Sie hier.
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05.08.2011 |
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Interview auf
HR Info mit Christian Schertz zum Thema "20 Jahre World Wide Web - Wer
hat die Macht im Netz?"
Der Hessische Rundfunk interviewt Christian Schertz über
Persönlichkeitsschutz im Netz. Das Interview finden Sie
hier.
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03.08.2011 |
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LG Offenburg
und OLG Karlsruhe: Die Zeitschrift "Viel Spaß" muss
Titelgegendarstellung von Günther Jauch abdrucken.
Mit Urteil vom 20. Mai 2011 (Az.: 2 O 159/11) verurteilte das LG
Offenburg die im Verlag M.I.G. erscheinende Zeitschrift "Viel Spaß" zum
Abdruck einer Titelgegendarstellung von Günther Jauch. Der von der
Kanzlei Schertz Bergmann vertretende Moderator konnte sich damit
erfolgreich gegen eine Titelschlagzeile zur Wehr setzen, die in
Frageform gehalten war. Das LG Offenburg sprach dieser Schlagzeile einen
gegendarstellungsfähigen Tatsachenkern zu.
Der Verlag legte gegen das Urteil Berufung ein und beantragte die
vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Mit Beschluss vom 24.
Juni 2011, Az: 14 U 49/11, wies das OLG Karlsruhe den Antrag auf
vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zurück. Den Beschluss des
OLG Karlsruhe finden Sie
hier.
Das Gericht verneinte eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine notwendige
Abänderung des angefochtenen Urteils. Insbesondere wies der Senat die
Bedenken des Verlags in Bezug auf die Abdruckanordnung zurück. Das LG
Offenburg sei mit der Abdruckanordnung sogar noch unter dem vom Senat
für Gegendarstellungen auf der Titelseite zu Grunde gelegten Maße von
150 % der Fläche der Erstmitteilung geblieben. Nach Verhängung eines
Zwangsgelds durch das LG Offenburg druckte der Verlag die
Gegendarstellung am 03.08.2011 auf der Titelseite der Zeitschrift "Viel
Spass". Die Titelseite finden Sie
hier.
Mit Beschluss vom 1. August 2011 wies das OLG Karlsruhe darauf hin, dass
es beabsichtigt, mangels Aussicht auf Erfolg die Berufung des Verlages
durch Beschluss zurückzuweisen.
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22.07.2011 |
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte setzen für ehemalige Politikerin
Geldentschädigung gegen Dresdner Morgenpost durch
Der Verlag der Dresdner Morgenpost muss an eine ehemalige Politikerin eine
hohe vierstellige Summe als Entschädigung für eine rechtswidrige
Berichterstattung zahlen. Die Dresdner Morgenpost hatte die Klägerin zum
Gegenstand einer Berichterstattung gemacht, die einen privaten
Schicksalsschlag thematisierte. Schertz Bergmann Rechtsanwälte setzten
daraufhin Unterlassungsansprüche durch und klagten für die Mandantin auf
Zahlung einer immateriellen Geldentschädigung wegen schwerwiegender
rechtswidriger Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Landgericht Dresden
lehnte einen solchen Anspruch noch mit unzutreffenden Gründen ab. Das OLG
Dresden hat der diesbezüglichen Berufung, welche Schertz Bergmann
Rechtsanwälte für ihre Mandantin führten, dem Grunde nach stattgegeben (OLG
Dresden, Urteil vom 12.7.2011, 4 U 188/11). Danach muss der Verlag einen
hohen vierstelligen Betrag als immaterielle Geldentschädigung leisten.
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14.07.2011 |
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Interview mit Christian Schertz in der ZEIT "Das Leben wird
ungemütlicher"
Im Ressort Politik veröffentlicht die ZEIT unter der Überschrift "'Das Leben
wird ungemütlicher' Muss man es hinnehmen, im Internet durchleuchtet und
bloßgestellt zu werden? Ein Gespräch mit dem Medienanwalt Christian Schertz"
ein Interview mit Christian Schertz. In dem Gespräch geht es um die
aktuellen Fälle von Schüler-Mobbing, aber auch die Unwägbarkeiten bei
Bewertungsportalen. Das Interview finden Sie in der Printfassung
hier.
In der Onlinefassung
hier.
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23.06.2011 |
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Feierliche Übergabe der Festschrift an Prof. Dr. Dieter Stauder
Am 23. Juni wird die von Prof. Dr. Horst-Peter Götting und Claudia Schlüter
herausgegebene Festschrift "Nourriture de l'esprit" an Prof. Dr. Dieter
Stauder übergeben. Kerstin Schmitt hat für die Festschrift den Beitrag
"Esprit créateur ou esprit commercial? - Satirische Werbung mit Prominenten
in Deutschland und den USA" verfasst. Die Festschrift erscheint beim
Nomos-Verlag in der Schriftenreihe zum geistigen Eigentum und zum
Wettbewerbsrecht.
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06.06.2011 |
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Interview mit der Frankfurter Rundschau: "Wir sind doch nicht im
Circus Maximus"
In der Frankfurter Rundschau diskutiert Christian Schertz mit der "Frau
TV"-Moderatorin Lisa Ortgies über den Fall Kachelmann. Das Interview finden
Sie
hier.
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30.05.2011 |
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SWR Fernsehsendung "2+Leif" - "Promis am Pranger – Erst das Urteil,
dann der Prozess?"
Christian Schertz diskutiert mit dem Chefredakteur des SWR Thomas Leif und
der amerikanischen Journalistin Heather De Lisle im SWR-Fernsehen um 23 Uhr
über mediale Vorverurteilung prominenter Beschuldigter. Die Ankündigung zur
Sendung finden Sie
hier. Die Ankündigung von Rechtsanwalt Schertz in der Sendung finden Sie
hier.
Die Sendung finden Sie
hier.
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27.05.2011 |
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Landgericht Hamburg untersagt Titelseite der Zeitschrift "Frau im
Spiegel" (WAZ Women Group) wegen typverändernder Nachkolorierung
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 27.05.2011 (Az. 324 O 648/10) die
Verbreitung eines Titelfotos der Ehefrau eines Prominenten, vertreten durch
die Kanzlei Schertz Bergmann, untersagt, auf dem durch farbliche
Veränderungen der falsche Eindruck erweckt wurde, die Abgebildete sei stark
geschminkt. Tatsächlich aber hatte sie nur einen leichten Lidschatten
aufgetragen. Diese Farbkorrektur sei nicht allein reproduktionstechnisch
bedingt und verändere zudem das Erscheinungsbild der Klägerin, so das
Landgericht Hamburg. Daher fehle es an einer Einwilligung in diese konkrete
Bildberichterstattung. Außerdem würden durch die veränderte Darstellung
berechtigte Interessen der Klägerin gemäß § 23 Abs. 2 KUG verletzt. Der
Einwand, eine optische Aufhellung des Bildes mit anschließender
Nachkolorierung sei erforderlich gewesen, damit es als Titelbild einer
Illustrierten verwendet werden könne, überzeugte das Gericht nicht. Das
Gericht führt dazu aus:
"Jedenfalls eine Farbkorrektur, bei der ein Lidschatten deutlich stärker
hervorgehoben wird, als auf dem ursprünglichen Bildnis, ist nicht mehr
allein reproduktionstechnisch bedingt."
Nicht entscheidend sei, ob beabsichtigt gewesen sei, das vorhandene Make-up
stärker herauszustellen. Es komme allein auf den objektiv festzustellenden
Effekt der farblichen Veränderung an. Die Entscheidung finden Sie
hier.
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27.05.2011 |
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Kammergericht bestätigt Verbot gegen die TAZ über Alice Schwarzer
unwahre Tatsachenbehauptung zu verbreiten
Im Juli 2007 veröffentlichte die TAZ einen Beitrag, in dem behauptet wurde,
Frau Schwarzer habe vor der Bundestagswahl 2005 per Emma-Editorial zur Wahl
von Angela Merkel aufgerufen. Dies entsprach nicht den Tatsachen, so dass
Schertz Bergmann Rechtsanwälte für Frau Schwarzer zunächst vor dem
Landgericht Berlin Unterlassungsansprüche per einstweiliger Verfügung
durchsetzten (27 O 763/07). Im anschließenden Hauptsacheverfahren bestätigte
das Landgericht Berlin diese Entscheidung und untersagte die unwahre
Äußerung (Urteil vom 14.9.2010, 27 O 371/10). Die hiergegen gerichtete
Berufung der TAZ blieb ohne Erfolg. Mit Beschluss vom 23.5.2011 hat das
Kammergericht die Berufung der TAZ zurück gewiesen (10 U 160/10). Im zuvor
ergangenen richterlichen Hinweis stellte das Kammergericht am 11.4.2011
fest, dass es sich bei der angegriffenen Äußerung um eine
Tatsachenbehauptung handelt und führt aus:
"Die Äußerung ist auch als unwahr anzusehen. Denn einen Aufruf, Frau
Merkel zur Bundeskanzlerin zu wählen, enthalten die streitgegenständlichen
Editorials an keiner Stelle (…) Die somit als unwahr anzusehende Behauptung,
die Klägerin habe per Editorial ihre Leser zur Wahl von Angela Merkel
aufgerufen, verletzt diese in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht."
Den vollständigen richterlichen Hinweis finden Sie
hier.
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24.05.2011 |
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Schertz Bergmann gewinnt für Alice Schwarzer Urheberrechtsstreit
gegen die TAZ
Schertz Bergmann Rechtsanwälte setzten im Juli 2007 für Frau Schwarzer eine
Gegendarstellung in einer Ausgabe der TAZ durch, welche mit einem
umfassenden sogenannten Redaktionsschwanz versehen wurde. Dieser enthielt
umfassende Auszüge aus Editorials, welche Frau Schwarzer verfasst hatte und
die zuvor in der Zeitschrift "Emma" erschienen waren.
Gegen diese Übernahme aus den Editorials setzten Schertz Bergmann
Rechtsanwälte für Frau Schwarzer zunächst im Verfügungsverfahren vor dem
Landgericht Berlin (15 O 686/07) und sodann im Hauptsacheverfahren (LG
Berlin, Urteil vom 30.11.2010, 15 O 147/10) urheberrechtliche
Unterlassungsansprüche durch. Das Kammergericht hat diese Entscheidung
nunmehr endgültig bestätigt und mit Beschluss vom 17.5.2011 (24 U 1/11) die
Berufung der TAZ zurückgewiesen. Im zuvor ergangenen Hinweisbeschluss des
Kammergerichts vom 6.4.2011 führte dieses u. a. aus, dass die auszugsweise
Wiedergabe der Editorials auch nicht nach den Zitatrechten aus §§ 49 ff.
Urhebergesetz gerechtfertigt sind. Die ausführlichen rechtlichen Erwägungen
in dem Hinweisbeschluss finden Sie hier.
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19.05.2011 |
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ZDF-Sendung "Maybrit Illner" – "Sex, Macht und Öffentlichkeit – Im
Zweifel gegen den Angeklagten?"

Christian Schertz war zu Gast in der Sendung "Maybrit Illner" und
diskutierte mit Gisela Friedrichsen (Der Spiegel), dem Politiker Wolfgang
Kubicki, der Schauspielerin Maren Kroymann und der amerikanischen Journalistin Heather
De Lisle über mediale Vorverurteilung aus Anlass des Falls Strauss-Kahn.
Mehr Informationen zur Sendung finden Sie
hier. Die Ankündigung finden Sie
hier. Die Sendung finden Sie
hier.
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02.05.2011 |
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Landgericht Berlin: Örtliche Zuständigkeit für
Internetveröffentlichungen besteht fort
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 7.4.2011 (Az.: 27 S 20/10)
festgestellt, dass die örtliche Zuständigkeit für Internetveröffentlichungen
nach wie vor nach § 32 ZPO gegeben ist. Die örtliche Zuständigkeit für
Klagen wegen Internetveröffentlichungen ist also nicht auf den Wohnort der
Parteien beschränkt. Das Landgericht Berlin führt hierzu aus, dass ein
örtlicher Bezug bereits aufgrund der überregionalen Bekanntheit der Parteien
oder Zielrichtung der Internetseite gegeben sein kann. Die
Gerichtsstandswahl ist auch nicht rechtsmissbräuchlich. Einem Kläger kann
nicht zum Vorwurf gemacht werden, aus zahlreichen zuständigen Gerichten, das
Gericht auszuwählen, dass er wegen der Erfolgschancen oder der Nähe zu
seinem Prozessbevollmächtigten für besonders geeignet hält. Die Entscheidung
des Landgerichts Berlin steht damit im Einklang mit den jüngsten
BGH-Rechtssprechungen zur internationalen Zuständigkeit, nach der lediglich
ein örtlicher Bezug notwendig ist. Das Landgericht Berlin schließt sich
damit den jüngsten Entscheidungen anderer Landgerichte an, so dass
inzwischen von einer weit herrschenden Meinung gesprochen werden kann. Die
Entscheidung sorgt damit für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Frage
örtlicher Zuständigkeit bei Internetveröffentlichungen. Die Entscheidung
finden Sie hier.
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30.04.2011 |
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OLG München: Thomas Gottschalk setzt Gegendarstellung gegen FOCUS durch
Das Oberlandesgericht München (Az.: 18 W 487/11) verpflichtete die Focus Magazin Verlag GmbH
durch Beschluss vom 18.04.2011 auf Antrag von Gottschalks Rechtsanwalt Prof.
Dr. Christian Schertz zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Die
Gegendarstellung betraf eine Vorabmeldung vom FOCUS-Magazin vom 6.2.2011 über einen
angeblichen Streit mit seinem Bruder. Das Oberlandesgericht München führte
insbesondere aus, dass es der Auffassung des Landgerichts München nicht
folgt, wonach die Aussage, dass es einen Streit zwischen den Beteiligten gegeben habe, ersichtlich eine Meinung von FOCUS sei und
keine Tatsachenbehauptung. Vielmehr handele es sich nach Auffassung des
Senats des Oberlandesgerichts um eine Äußerung, die dem Beweis zugänglich
sei. Der Streit werde in der Überschrift als Faktum dargestellt.
Dieses ist
eine wichtige Feststellung des Oberlandesgerichts für die Frage, welche
Aussagen im Gegendarstellungsrecht als Tatsachenbehauptungen oder als eben
nicht gegendarstellungsfähige Meinungen zu bewerten sind. Die
Veröffentlichung der Gegendarstellung finden Sie
hier. Die Berichterstattung hierzu finden Sie
hier und
hier.
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14.04.2011 |
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OLG Hamm sieht in der Parteizustellung einer
Gegendarstellungsverfügung den Vollzug
Der presserechtliche Gegendarstellungsanspruch ist im einstweiligen
Verfügungsverfahren durchzusetzen. Dieses zivilprozessuale Eilverfahren ist
von einer Vielzahl von Besonderheiten gekennzeichnet. So erlangen
einstweilige Verfügungen nur Wirkung, wenn diese unmittelbar im
Parteibetrieb zugestellt werden. Der Erlass durch ein Gericht allein ist
also nicht ausreichend. Bei einstweiligen Verfügungen stellt sich generell
weiter die Frage, inwieweit neben dieser sogenannten Parteizustellung der
einstweiligen Verfügung weitere Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung innerhalb
von bestimmten Fristen notwendig sind. Konkret beim
Gegendarstellungsanspruch stellt sich die Frage, inwieweit neben der
Parteizustellung der einstweiligen Verfügung innerhalb der Monatsfrist auch
Zwangsmittelanträge gestellt werden müssen.
Nach absolut herrschender Meinung in der Literatur und Rechtsprechung ist
dies bei dem speziellen Rechtsinstitut der Gegendarstellungsverfügung nicht
notwendig. Lediglich das OLG Rostock und das OLG Koblenz waren hier in der
Vergangenheit in zwei Entscheidungen anderer Auffassung. Nunmehr hatte das
OLG Hamm vom 30. 3. 2011 (I-3 U 49/11) über einen Fall zu entscheiden, in
welchem eine Gegendarstellungsverfügung gegen eine Monatszeitschrift
durchgesetzt und innerhalb der Fristen im Parteibetrieb zugestellt wurde.
Das OLG Hamm hat sich hier der herrschenden Meinung angeschlossen und die
Parteizustellung für den sogenannten Vollzug einer einstweiligen Verfügung
als ausreichend erachtet. Der Anspruchinhaber hat damit seinen
„Durchsetzungswillen“ hinsichtlich der einstweiligen Verfügung ausreichend
zum Ausdruck gebracht. Bereits das Landgericht Essen hatte zu recht
festgestellt, dass insbesondere bei einer Monatszeitschrift von einem
Anspruchinhaber nicht verlangt werden kann, „ins Blaue hinein“
Zwangsgeldanträge zu stellen, ohne dass überhaupt konkrete Kenntnis darüber
vorliegt, dass der verurteilte Verlag sich nicht an die gerichtliche
Verpflichtung hält.
Die Entscheidung des OLG Hamm in einem Hinweisbeschluss zur Berufung (die
Berufung wurde sodann durch die Gegenseite zurück genommen) finden Sie
hier.
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14.04.2011 |
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Artikel im ZEITmagazin "Wer sticht wen - Sind Prominente dem
Boulevard noch auf Gedeih und Verderb ausgeliefert - oder ist es heute eher
umgekehrt?"
Im aktuellen ZEITmagazin findet sich ein längerer Artikel über das
Verhältnis von Prominenten zur Boulevardberichterstattung. Der Artikel
beschäftigt sich auch umfassend und detailliert mit der Arbeit der Kanzlei
Schertz Bergmann in diesem Zusammenhang. Den Artikel finden Sie
hier.
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07.04.2011 |
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Landgericht Berlin: Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung von
Paparazzifotos aus dem Urlaub in 'die aktuelle' und 'Frau im Spiegel'
Das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 11/12) hat den Verlage WAZ Woman Group
wegen der Veröffentlichung von Paparazzifotos von einer Prominenten,
vertreten durch die Kanzlei Schertz Bergmann, zur Zahlung einer
Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 7.500 Euro verurteilt. Der Verlag
hatte das Foto in "die aktuelle" und "Frau im Spiegel" veröffentlicht. Auf
dem Foto war die Frau in Begleitung ihres neuen Lebensgefährten im Urlaub
zu sehen, mit dem sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufnahmen noch
nicht öffentlich aufgetreten war. Das Landgericht führt zur Begründung der
schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung unter anderem aus: "Hier befand sich
die Klägerin im Urlaub in einer erkennbar privaten Situation, nämlich einem
Restaurantbesuch. Auch wenn in dem Restaurant häufig Prominente verkehren
sollten, befand sich die Klägerin in einem vor der Öffentlichkeit
geschützten Rückzugsbereich, in dem sie gerade im Urlaub Anspruch auf ein
von Fotografen ungestörtes Alltags- und Familienleben hat. Es beeinträchtigt
sie erheblich, wenn selbst in einer solchen Situation heimlich Bilder von
ihr gefertigt werden. [...] Die Aufnahmen und der Bericht dienen somit
allein der Befriedigung der Neugier der Leser im Hinblick auf eine mögliche
neue Beziehung der Klägerin, tragen aber nicht zu einer Debatte mit
Sachgehalt bei."
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07.04.2011 |
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DFB-Präsident gewinnt erneut mit Schertz Bergmann vor
Oberlandesgericht
DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger hat auch den zweiten Rechtsstreit mit
Manfred Amerell vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Nachdem das OLG
bereits die Äußerung von Dr. Theo Zwanziger als sachlich gerechtfertigt
bewertet hatte, dass Amerell "über Jahre seine Amtspflichten verletzt" habe,
wurde dem DFB-Präsidenten jetzt auch in einem weiteren Verfahren Recht
gegeben, das Amerell gegen ihn initiiert hatte.
Das ehemalige Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses hatte versucht,
eine Äußerung Dr. Zwanzigers zu den Vorkommnissen im Schiedsrichterbereich
als unzulässigen Vergleich mit den Missbrauchsfällen in der katholischen
Kirche verbieten zu lassen. Die Richter des OLG stellten nun fest, dass das
Landgericht Augsburg dem DFB-Präsidenten zu Unrecht unter Verkennung der
Meinungs- und Äußerungsfreiheit seine Aussagen per Einstweiliger Verfügung
untersagt hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt Manfred Amerell.
Das OLG gelangte zu dem Ergebnis, dass mit der Äußerung kein direkter
Vergleich zu Vorwürfen im Zusammenhang mit der katholischen Kirche
vorgenommen werden sollte. Vielmehr habe Dr. Zwanziger allein den Mut eines
Einzelnen bewertet, ein System aufzudecken. Der Vorsitzende Richter Dr.
Gleich begründete, dass Dr. Zwanziger als DFB-Präsident bei seiner Erklärung
in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe und zudem seine
Aussagen in vorsichtiger Art unter Verwendung zurückhaltender Formulierungen
vorgenommen habe, ohne ein abschließendes Urteil bereits vorzunehmen.
Prof. Dr. Christian Schertz, der den DFB-Präsidenten vor Gericht vertreten
hat, sagt: "Damit wurden nunmehr beide Versuche von Herrn Amerell zu Recht
zurückgewiesen, dem DFB-Präsidenten Aussagen und Bewertungen zum Fall
Amerell zu untersagen. Insbesondere erkannte das Oberlandesgericht, dass
auch die Aussage bezüglich eines 'Systems' richtigerweise zulässig ist. Es
steht für den DFB fest, dass jedenfalls ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen
Herrn Amerell und jüngeren Schiedsrichtern bestanden hat."
Diese Meldung finden Sie ebenfalls auf
dfb.de.
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28.03.2011 |
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Schertz Bergmann untersagt für Random House der NPD die Nutzung des Titels
"Deutschland schafft sich ab"
Die Kanzlei Schertz Bergmann vertrat die
Verlagsgruppe Random House erfolgreich gegen die NPD. Diese hatte für
Wahlkampfzwecke den Titel des im Verlag DVA - der zur Random House-Gruppe gehört
-
erschienenen Buches von Thilo Sarrazin "Deutschland schafft sich ab"
genutzt. Gegen diese Titelnutzung ging Schertz Bergmann Rechtsanwälte
erfolgreich gegen die NPD vor und setzte eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung der NPD durch, wonach diese sich unter
Meidung einer Vertragsstrafe verpflichtete, den Titel nicht mehr zu nutzen.
Die SPIEGEL-Vorabmeldung hierzu finden Sie
hier, den SPIEGEL-Bericht
hier.
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11.03.2011 |
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Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt die Zeitschrift "Neue Woche"
zum Abdruck einer Gegendarstellung von Günther Jauch
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 14 U 185/10) hat in einem Urteil vom 11.03.2011 die im
Verlag M.I.G. erscheinende Zeitschrift "Neue Woche" zum Abdruck einer
Gegendarstellung verurteilt und damit die anderslautende Entscheidung des
Landgerichts Offenburg vom 30.11.2010 aufgehoben. Der von der Kanzlei
Schertz Bergmann vertretene Moderator setzte sich damit erfolgreich gegen
die Aussage zur Wehr, dass er in einem bestimmten Sachzusammenhang
"sicherlich" auch zu Tränen gerührt gewesen sei. Während das Landgericht in
dieser Formulierung noch eine Meinungsäußerung sah, stellte das
Oberlandesgericht Karlsruhe fest, dass es sich um eine
gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung handele. Bei der Aussage, dass
jemand zu Tränen gerührt sei, handele es sich um Vorgänge, die nicht im
Innern des Menschen verbleiben, sondern ohne Weiteres im Wege einer
Beweisaufnahme einer Feststellung zugeführt werden könnten. Schon diese
Erwägung spreche eindeutig für eine Einordnung der beanstandeten Passage als
Behauptung einer äußerlich wahrnehmbaren Tatsache.
Der Umstand, dass die strittige Äußerung der Berichterstattung mit dem Wort
"sicherlich" eingeleitet worden sei, stehe der Annahme, es handele sich um
die Behauptung einer Tatsache nicht entgegen. Einschränkende Zusätze dieser
Art reichten grundsätzlich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe
nicht aus, von einer Tatsachenbehauptung zu einer Meinungsäußerung
überwechseln zu können.
Hiermit hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eindeutig festgestellt, dass
Füllwörter, wie "sicherlich" oder "gerüchteweise" oder "möglicherweise"
nicht geeignet sind, der Haftung auf Gegendarstellung zu entgehen, wenn es
sich bei dem Text im Übrigen um eine Tatsachenbehauptung handelt. Aus diesem
Grunde muss die Entscheidung als Grundsatz-Urteil angesehen werden. Die
dpa-Meldung finden Sie
hier, meedia.de berichtet
hier, beck-aktuell
hier.
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08.03.2011 |
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Landgericht Berlin: Einstweilige Verfügung gegen Passagen des Buches
"Ein Traum von einem Schiff" von Christoph Maria Herbst durch Urteil
bestätigt
Das Landgericht Berlin hat am 08.03.2011 den Widerspruch des S. Fischer
Verlages (Scherz-Verlag) gegen die einstweilige Verfügung betreffend
bestimmte Passagen in dem Buch "Ein Traum von einem Schiff" von Christoph
Maria Herbst zurückgewiesen und die Verfügung durch Urteil (Az.: 27 O 69/11)
bestätigt. Damit konnte sich die Betroffene, die von der Kanzlei Schertz
Bergmann vertreten wurde, erfolgreich gegen die weitere Verbreitung
rechtswidriger Passagen zur Wehr setzen. Das Gericht bestätigte auch,
"angesichts des schweren Eingriffs" den Rückruf des Buches durch die
einstweilige Verfügung.
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01.03.2011 |
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Technische Universität Dresden bestellt Dr. Christian Schertz zum
Honorarprofessor für Persönlichkeits-, Presse- und Medienrecht
Mit Wirkung vom 1.3.2011 hat die Technische Universität Dresden Herrn Dr.
Christian Schertz zum Honorarprofessor für Persönlichkeits-, Presse- und
Medienrecht an der Juristischen Fakultät bestellt. Seit 2008 bekleidete Dr.
Schertz dort einen Lehrauftrag für Medienrecht. Die Pressemeldung
hierzu finden Sie
hier.
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31.01.2011 |
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Oberlandesgericht München: Aussagen von Dr. Theo Zwanziger zur
jahrelangen Amtspflichtverletzung durch Manfred Amerell rechtmäßig
Das Oberlandesgericht München (Az. 24 W 296/10) wies durch Beschluss vom 31.
Januar 2011 die sofortige Beschwerde der Anwälte Manfred Amerells gegen die
Entscheidung des Landgerichts Augsburg zurück, die es die Aussage des
Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes, ‚Manfred Amerell habe über Jahre
seine Amtspflichten verletzt’, für rechtmäßig erachtete. Auch das
Oberlandesgericht München führt in seiner Begründung aus:
‚Der angefochtene Beschluss erweist sich nach Überprüfung durch den Senat
als sachlich richtig. Wie dort zutreffend dargelegt, hat sich der
Antragsteller (Manfred Amerell) in seiner Funktion als Mitglied des
Schiedsrichterausschusses mehrere Pflichtverletzungen zu Schulden kommen
lassen.’
In der Begründung des Oberlandesgerichts heißt es weiter:
‚Der vom Antragsgegner geäußerte Vorwurf, der Antragsteller habe über
Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt, erscheint sachlich
gerechtfertigt.’
Manfred Amerell hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beschwerdewert
wurde auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
Rechtsanwalt Christian Schertz, der den DFB und den Präsidenten Theo
Zwanziger in dem Verfahren beraten und vertreten hatte, erklärte hierzu in
der Presseerklärung des DFB:
‚Herr Amerell und sein Rechtsbeistand haben es durch ihre groß
angekündigten einstweiligen Verfügungsanträge und Verfahrensandrohungen
immer wieder in die Medien geschafft. Das Oberlandesgericht kam jedoch zu
einem anderen, eindeutigen Ergebnis, nämlich dass die für den DFB relevante
Frage der Amtspflichtverletzung in letzter Instanz bestätigt wurde.’
Die Pressemeldung des DFB finden Sie
hier.
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31.01.2011 |
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Kammergericht: Kein Gegendarstellungsanspruch gegen satirische
Äußerung
Das Kammergericht hat ein Gegendarstellungsbegehren eines Modedesigners
abgewiesen. Jenes richtete sich gegen die Äußerung, er solle „Modedesigner
sein, hat es mit seinen pompösen Wallawalla-Kreationen aber nur zu
Abverkäufen beim Einkaufsender gebracht“. Diese wurde in einer von Schertz
Bergmann Rechtsanwälte vertretenen Tageszeitung im Rahmen eines satirischen
Beitrages über die RTL-Sendung „Das Dschungelcamp“ über einen – nach der
Meinung der Redaktion – potentiellen Kandidaten veröffentlicht.
Das Kammergericht folgte, ebenso wie zuvor bereits das Landgericht, der
Argumentation, dass es sich dabei im Gesamtkontext des Artikels um eine
satirisch überzeichnete Äußerung handelt, die nicht gegendarstellungsfähig
ist (10 W 172/10). Den Beschluss finden Sie
hier.
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27.01.2011 |
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Workshop Event der UFA brand communication und HMR International GmbH
& Co. KG
‘Markenkommunikation in neuen Medienwelten - Branded Entertainment’
Am 27. Januar 2011 hält Dr. Christian Schertz im Rahmen der
Veranstaltung 'Markenkommunikation in neuen Medienwelten - Branded
Entertainment', der von der UFA brand communication veranstaltet wird,
einen Vortrag mit dem Titel 'Der Mensch als Marke - Die
Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts' und nimmt sodann an der
anschließenden Diskussion teil. Das Programm finden Sie
hier.
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18.01.2011 |
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Landgericht Berlin: Vorname des Kindes von Moderatorin darf nicht
genannt werden
Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Sohnes einer Moderatorin,
vertreten durch Schertz Bergmann Rechtsanwälte, gegen den Heinrich Bauer
Zeitschriften Verlag stattgegeben (27 O 726/10). In einem Artikel war der
Vorname des im Jahre 2010 geborenen Kindes genannt worden. Der Kläger hatte
auf Unterlassung geklagt, da die Eltern den Namen des Kindes zu keinem
Zeitpunkt öffentlich gemacht haben und dies auch nicht wollen. Das
Landgericht ist der Auffassung des Klägers gefolgt und hat dabei unter
anderem auf den besonderen Schutz Minderjähriger, der auch für Kinder
prominenter Eltern gilt, hingewiesen.
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17.01.2011 |
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WDR Talksendung ‚west.art Talk’
Christian Schertz ist Teilnehmer der Sendung ‚west.art Talk’ zum Thema
‚Mitgelesen, mitgesehen, mitgehört Das Ende der Privatheit’. Unter anderem
diskutieren weiter der Journalist Ranga Yogeshwar sowie der Blogger und
Internetaktivist Michael Seemann. Mehr zu der Sendung finden Sie
hier.
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29.12.2010 |
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Schertz Bergmann setzt erneut Titel-Gegendarstellung für Günther
Jauch durch
Die Kanzlei Schertz Bergmann setzte erfolgreich eine Titel-Gegendarstellung
gegen die Zeitschrift 'WOCHE HEUTE' durch. Die Zeitschrift, die im zum Bauer
Verlag gehörenden Pabel-Moewig Verlag erscheint, druckte in ihrer aktuellen
Ausgabe zudem einen richtigstellenden Zusatz 'Herr Jauch hat Recht', mit dem
ergänzend durch den Verlag die Unwahrheit der Berichterstattung eingeräumt
wird.
Lesen Sie hierzu einen Bericht im Internetdienst
Meedia. Die Gegendarstellung finden Sie
hier.
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27.12.2010 |
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Kammergericht: Die Veröffentlichung eines gepixelten Fotos eines
Angeklagten ist auch dann zulässig, wenn diese nicht dem Wortlaut einer
Verpixelungsanordnung des Strafrichters entspricht
Aus Anlass einer Berichterstattung über den sogenannten "Koma-Wirt"-Prozess
wurde in einer Zeitung eine verpixelte Aufnahme des Angeklagten im
Gerichtssaal gezeigt. Der Betroffene setzte in erster Instanz vor dem
Landgericht Berlin Unterlassungsansprüche durch mit der Begründung, eine
zuvor erlassene Verpixelungsanordnung des Vorsitzenden Richters der
Strafkammer sei nicht eingehalten worden. Eine hinreichende Anonymisierung
sei daher nicht gewährleistet. Gegen diese Entscheidung führte die Kanzlei
Schertz Bergmann Rechtsanwälte für den Berliner Verlag das
Berufungsverfahren. Das Kammergericht folgte der Berufung. Der zuständige
Senat stellte mit Urteil vom 17.09.2010 (9 U 178/09) fest, dass die vorzunehmende Abwägung zwischen dem
Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des
Antragstellers, anonym zu bleiben und nicht abgebildet zu werden, zu Gunsten
des Berliner Verlages ausfalle. Die umfassenden Entscheidungsgründe finden
Sie hier.
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27.12.2010 |
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte gewinnen für den rbb:
Prominenten-Anwalt und Strafverteidiger darf im Bild gezeigt werden
In einem Fernsehbeitrag zum sogenannten "Koma-Wirt"-Prozess veröffentlichte
der rbb u. a. auch Bildnisse des Strafverteidigers des Angeklagten, die im
Verlaufe des Strafverfahrens im Gerichtsflur angefertigt wurden. Der Anwalt
machte gegen die Veröffentlichung Unterlassungsansprüche geltend, u. a. mit
der Begründung, die Aufnahmen seien unter Verstoß gegen
Akkreditierungsauflagen des Hausrechtsinhabers entstanden. Das Landgericht
Berlin folgte dem Unterlassungsbegehren. Schertz Bergmann Rechtsanwälte
führten hiergegen das Berufungsverfahren für den rbb. Das Kammergericht hob
sodann mit Urteil vom 14.10.2010 (10 U 79/09) das Verbot auf und stellte fest, dass der Antragstellers sich nicht
darauf berufen könne, anonym zu bleiben und in den Medien überhaupt nicht
abgebildet zu werden. Er sei ein prominenter Anwalt, der aufgrund seiner
beruflichen Tätigkeit immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit und in
Verbindung mit Ereignissen der Zeitgeschichte stehe. Dies beträfe, so das
Kammergericht, insbesondere die Vertretung in Aufsehen erregenden
Strafprozessen sowie in Pressesachen. Vor diesem Hintergrund war die konkret
angegriffene Veröffentlichung der Bildnisse rechtmäßig. Die Urteilsgründe
des Kammergerichts finden Sie hier.
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14.12.2010 |
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Vergleich vor dem Oberlandesgericht Köln: Sido zahlt wegen
Beleidigung von Alessandra Meyer-Wölden 10.000 Euro an gemeinnützige
Organisation
In dem Verfahren von Alessandra Pocher, vertreten durch die Kanzlei
Schertz Bergmann, gegen den Sänger Paul Würdig (Sido) wegen der auf der
Comet-Verleihung 2009 gegenüber Frau Pocher erfolgten Beleidigung, haben
sich die Parteien auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln (Az. 15 U 132/)
geeinigt: Sido zahlt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, an eine von Frau
Pocher zu bestimmende gemeinnützige Organisation einen Betrag von 10.000
Euro. Das Gericht sprach von einer "erheblichen Beleidigung", die einen
"immateriellen Schadensersatzanspruch begründen könnte". Damit widersetzte
sich das Oberlandesgericht den Ausführungen des Landgerichts Köln (28 O
857/09), das den Geldentschädigungsanspruch noch abgelehnt hatte.
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07.12.2010 |
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Presserechtliche Information
Collien Fernandes / Christian Ulmen
Wir vertreten Collien Fernandes und Christian Ulmen in ihren
presserechtlichen Angelegenheiten.
Der Kölner Express zitiert Christian Ulmen am 4. Dezember 2010 wie
folgt:
"Christian Ulmen: So glücklich macht mich Collien"
sowie weiterhin
"Ich war lange nicht mehr so glücklich, noch nie"
sowie
"Wir genießen es, frisch verliebt zu sein. Mal sehen, wie lange das
anhält."
Hierzu ist festzustellen, dass unser Mandant diese Äußerung weder
gegenüber dem Express noch sonst wie getätigt hat.
Weiterhin behauptet der Express, Collien Fernandes habe sich wie folgt
geäußert:
"Seit ich mit ihm zusammen bin, lache ich nur noch. Das ist wichtig
in unserer Beziehung."
Diese Äußerungen hat Frau Fernandes nicht getätigt.
Schließlich zitiert der Express aus der Rede von Christian Ulmen aus
Anlass der Verleihung der 1LIVE Krone für seine Darstellung als Uwe
Wöllner:
"Mit meiner Freundin fühlt sich das gut an, als hätte ich meine
eigene Prostituierte…"
Hierzu ist festzustellen, dass Herr Ulmen diese Rede in der Kostümierung
und als Kunstfigur Uwe Wöllner gehalten hat und sich diese Aussage
offensichtlich allein auf die fiktive Lebensgefährtin von Uwe Wöllner
bezieht, die auch Gegenstand des gleichnamigen Buches ist.
Wir bitten daher von einer Übernahme dieser Zitate bzw. einer
Falschberichterstattung in Bezug auf die Zitate Abstand zu nehmen.
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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01.12.2010 |
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Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann zur BGH-Entscheidung im
Fall Perlentaucher:
Perlentaucher sieht sein Geschäftsmodell durch das BGH-Urteil vom
01.12.2010 nicht gefährdet
Als Rechtsanwälte des Online-Magazins "Perlentaucher" geben wir
Folgendes bekannt:
Mit gleichlautenden Urteilen vom 01.12.2010 (I ZR 12/08 sowie I ZR
13/08) hat der Bundesgerichtshof
zwei Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und zur
weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück
verwiesen.
In den parallel geführten Rechtsstreitigkeiten ging es um die Frage, ob
die Lizenzierung der sogenannten "Perlentaucher-Notizen" an
Internet-Book-Shops wie "buecher.de" zulässig ist. Bei den
"Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen ("abstracts")
verschiedener Feuilleton-Artikel der wichtigsten deutschsprachigen
Tageszeitungen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die
"Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese Form der Verbreitung der
"Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer
Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht berufen. Das Landgericht Frankfurt am Main sowie das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Klagen der Verlage
zurückgewiesen.
Soweit zur Begründung der gleichlautenden Urteile des BGH bislang nur
eine Pressemitteilung des BGH vorliegt, kann hieraus gefolgert werden,
dass das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" grundsätzlich nicht mehr in
Frage steht. So teilt der BGH mit, dass es urheberrechtlich zulässig
sei, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen
und diese Zusammenfassung zu verwerten. Allerdings müsse für jede
Zusammenfassung im Einzelnen konkret geprüft werden, ob der "abstract"
in sprachlicher Hinsicht ausreichend Abstand zur Originalrezension
halte, um für diesen Fall zustimmungsfrei verwertet werden zu dürfen. Ob
dieser Abstand im Hinblick auf die streitgegenständlichen abstracts
gewahrt sei, müsse nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut
und unter Zugrundelegung der bislang noch nicht näher benannten
Kriterien überprüfen. Damit steht fest, dass der Versuch der Verlage,
das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" aus rechtlichen Gründen zu Fall
zu bringen, gescheitert ist. Ob ungeachtet dessen einzelne Rezensionen
den erforderlichen Abstand im Einzelfall nicht wahren, bleibt zu
überprüfen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im
Presseportal news-aktuell, die Pressemitteilung des BGH finden Sie
hier. Außerdem berichtet
JUVE Nachrichten über den Fall.
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26.11.2010 |
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"Aus dem Leben eines Sportrechtsanwalts"
Simon Bergmann schreibt im Bonner Rechtsjournal über seine Tätigkeit
als Sportrechtsanwalt (Bergmann, "Aus dem Leben eines
Sportrechtsanwalts", Bonner Rechtsjournal, Ausgabe 02/2010). Den
vollständigen Beitrag finden Sie
hier.
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25.11.2010 |
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MainzerMedienDisput - Fritz Pleitgen und Peter Limburg im Kreuzverhör
von Dr. Christian Schertz zum Thema "Ermittlungen in eigener Sache:
Medien vor dem Kadi"
Aus Anlass des MainzerMedienDisputs im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz
moderiert Dr. Christian Schertz um 10.30 Uhr Panel 1 zum Thema
‚Ermittlungen in eigener Sache: Medien vor dem Kadi’ Das Kreuzverhör von
Fritz Pleitgen (ehemaliger Intendant des WDR) und Peter Limburg
(Pro7Sat1 Media AG Senior Vice President Nachrichten). Das Programm
finden Sie hier,
Details hier.
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18.11.2010 |
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"Privat war gestern - Wie Medien und Internet unsere Werte zerstören"
Ullstein-Buchverlage kündigen für Frühjahr 2011 Neuerscheinung eines
Buches von Schertz/Höch an
Die Ullstein-Buchverlage kündigen in ihrer gerade erschienen
Vorschau der Neuerscheinungen für das Frühjahr 2011das von Christian
Schertz und Dominik Höch verfasste Buch "Privat war gestern - Wie Medien
und Internet unsere Werte zerstören" an. Die Ankündigung finden Sie
hier.
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16.11.2010 |
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Landgericht Berlin: Die Wiedergabe von Kinderbildern der Tochter von
Ulrike Meinhoff auf der Homepage von Jutta Ditfurth ist unzulässig
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 16.11.2010 entschieden, dass
die Antragstellerin als Tochter von Ulrike Meinhof die Verbreitung eines
Kinderbildes von ihr im Rahmen der Wiedergabe eines Beitrages über ihren
Vater auf der Website von Jutta Ditfurth nicht hinnehmen muss, da dem
Familienfoto keine zeitgeschichtliche Bedeutung zukomme. Weder gehe es
in dem Beitrag um die Aufarbeitung des Lebens von Ulrike Meinhof, noch
habe sich die von der Kanzlei Schertz Bergmann vertretene
Antragstellerin zu den Vorwürfen gegen ihren Vater geäußert. Für das
Gericht sei daher kein Grund ersichtlich, welches öffentliche Interesse
an der Veröffentlichung des Kinderfotos befriedigt werden solle. Damit
wurde eine von der Kanzlei Schertz Bergmann für die Antragstellerin
erwirkte einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt. Das vollständige
- noch nicht rechtskräftige - Urteil finden sie
hier.
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04.11.2010 |
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Landgericht Augsburg: Aussagen Dr. Theo Zwanzigers zur
Amtspflichtverletzung Amerells rechtmäßig
Das Landgericht Augsburg wies durch Beschluss vom 4.11.2010 (Az. 021
O 3909/10) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von
Manfred Amerell zurück, der dem Präsidenten des DFB die Aussage
untersagen wollte, Manfred Amerell habe über Jahre seine Amtspflichten
verletzt. Das Landgericht Augsburg folgte den Argumenten der Kanzlei
Schertz Bergmann, die Dr. Theo Zwanziger in diesem Verfahren vertrat.
Insbesondere stelle der Antrag einen Verstoß gegen den Grundsatz von
Treu und Glauben dar, da sich der Antragsteller selbst in mehreren
Erklärungen eines pflichtwidrigen Handelns beschuldigt habe. Die
Pressemeldung des DFB finden Sie
hier.
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02.11.2010 |
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Schertz Bergmann legt für Museum Schloss Moyland Berufung vor dem OLG
Düsseldorf ein
Mit Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 wurde der
Stiftung Museum Schloss Moyland von der VG Bild-Kunst untersagt, 19
bisher unveröffentlichte Fotos des Fotografen Manfred Tischer von einem
Beuys-Happening aus dem Jahr 1964 auszustellen. Die
streitgegenständlichen Fotos des Fotografen Manfred Tischer zeigen
Joseph Beuys bei einer gemeinsamen Aktion mit den Künstlern Bazon Brock
und Wolf Vostell, die im Jahr 1964 live in der ZDF-Sendung "Die
Drehscheibe" ausgestrahlt wurde. Die Fotos sind das einzige
Dokumentationsmaterial zum Happening, da die Sendung seinerzeit nicht
aufgezeichnet wurde. Die VG Bild-Kunst, die die Rechte für die
Beuys-Erbin Eva Beuys geltend macht, sieht in der Ausstellung dieser 19
Fotos eine unzulässige Bearbeitung der ursprünglichen Aktion von Beuys
und begründet dies insbesondere damit, dass durch die Fotografien eine
Transformation der dynamischen Aktion ins Statische erfolge. Dieser
Auffassung ist das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz des
Hauptsacheverfahrens gefolgt. Aus Sicht des Museums ist diese
Rechtsauffassung nicht haltbar, weshalb nunmehr Berufung vor dem OLG
Düsseldorf eingereicht wurde. Die Beantwortung der
streitgegenständlichen Rechtsfragen hat für viele Bereiche der
Fotodokumentation entscheidende Bedeutung. Würde sich die Auffassung der
VG Bild-Kunst durchsetzen, könnten Fotodokumentationen von
Theaterstücken, Musikaufführung, Performances, Happenings, etc. stets
vom Urheber mit dem Argument der unzulässigen Bearbeitung untersagt
werden. Der Fall wird in nationalen wie auch in internationalen Medien
besprochen, bspw. im "Art
Newspaper".
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02.11.2010 |
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Landgericht Berlin: Die namentliche Nennung von Beschuldigten in
einem Ermittlungsverfahren in einer Presseberichterstattung ist
unzulässig
Das Landgericht Berlin hat jüngst in zwei Urteilen vom 02.11.2010
die identifizierende Berichterstattung im Zusammenhang mit einem von der
Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren gegen zwei
GmbH-Geschäftsführer als unzulässig gewertet. Das Gericht folgte dabei
der Argumentation der Kanzlei Schertz Bergmann, die die
GmbH-Geschäftsführer gegen eine Tageszeitung vertrat. Die Tatsache, dass
die GmbH- Geschäftsführer nur in Branchenkreisen und somit nicht einer
breiten Öffentlichkeit bekannt sind und sich zudem der Tatverdacht nicht
weiter erhärtet habe, mache eine Namensnennung in diesem
Verfahrensstadium unzulässig, da dadurch eine unheilbare Rufschädigung
drohe, so das Gericht. Insbesondere seien auch die Grundsätze der
Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten worden. Die vollständige
Entscheidung sehen sie
hier.
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01.11.2010 |
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Neuauflage von Brendel/Brendel/Schertz/Schreiber "Richtig
recherchieren" erscheint bei Frankfurter Allgemeine Buch
Bei Frankfurter Allgemeine Buch erscheint die komplett überarbeitete
und aktualisierte Auflage des Standardwerkes "Richtig recherchieren -
Wie Profis Informationen suchen und besorgen Ein Handbuch für
Journalisten und Öffentlichkeitsarbeiter" der Autoren Matthias Brendel,
Frank Brendel, Henrik Schreiber und Christian Schertz. Christian Schertz
steuert in dem Buch das ebenso vollständig überarbeitete Kapitel
"Rechtliche Aspekte der Recherche" bei. Das Buch finden Sie
hier.
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01.11.2010 |
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Kammergericht zur Erstattung der Kosten für eine Schutzschrift
Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 01.11.2010, Az.: 2 W 131/10,
entschieden, dass die Kosten einer Schutzschrift der Antragsteller zu
tragen hat, unabhängig davon, ob das Gericht ihren Inhalt bei seiner
Entscheidung berücksichtigt hat. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte für
ihre Mandantin, die Verlag Der Tagesspiegel GmbH, in einem zu
erwartenden Verfügungsverfahren eine Schutzschrift hinterlegt.
Entscheidend sei vielmehr, so das Kammergericht, ob die durch die
Einreichung der Schutzschrift ausgelösten Kosten zum Zeitpunkt der
Vornahme der Handlung zur Rechtsverteidigung objektiv erforderlich
erschienen. Die vollständige Entscheidung sehen Sie
hier.
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01.11.2010 |
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OLG Hamburg: Die außergerichtliche Geltendmachung von
presserechtlichen Unterlassungsansprüchen rechtfertigt eine 1,5
Geschäftsgebühr
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich jüngst in einem Urteil
vom 6.7.2010 (7 U 6/10) zur der häufig diskutierten Frage geäußert, in
welcher Höhe eine Geschäftsgebühr für eine vorgerichtliche
Unterlassungsaufforderung in presserechtlichen Angelegenheiten
gerechtfertigt ist. Der für Pressesachen zuständige 7. Zivilsenat des
Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg weist in der Entscheidung
darauf hin, dass es sich bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 der
Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 RVG um einen Rahmengebühr im Sinne von § 14 RVG
handelt, wobei der bestehende Rahmen dahingehend konkretisiert wird,
dass eine mehr als 1,3 Geschäftsgebühr nur verlangt werden kann, wenn
die Tätigkeit umfangreich und schwierig war. Dies sieht der Senat
nunmehr grundsätzlich bei presserechtlichen Ansprüchen als gegeben an.
Das Gericht begründet dies damit, dass eine Tätigkeit jedenfalls dann
als schwierig anzusehen ist, wenn ihre Bearbeitung Spezialkenntnisse
erfordert, die bei dem durchschnittlichen Rechtsanwalt nicht
vorauszusetzen sind. So verhält es sich bei der Geltendmachung von
presserechtlichen Unterlassungsansprüchen, da diese eine Abwägung
zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit voraussetzen, die
Ansprüche weitgehend nicht gesetzlich festgelegt sind und ihre
Geltendmachung in formeller und rechtlicher Hinsicht spezieller
Kenntnisse bedarf. Das vollständige Urteil finden Sie
hier.
Die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte war an dem Verfahren nicht
beteiligt.
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21.10.2010 |
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Landgericht Berlin ändert seine Rechtsprechung und folgt dem BGH im
Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren bei der
Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und
Richtigstellungsansprüchen
Mit Urteil vom 03.08.2010 hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung
festgestellt, dass es sich bei der Geltendmachung von Unterlassungs-,
Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen gebührenrechtlich um
unterschiedliche Angelegenheiten im Sinne des § 15 RVG handele. Würden
diese Ansprüche vom Betroffenen einer Presseberichterstattung anwaltlich
geltend gemacht, sei der Verletzer verpflichtet, die drei
Rechtsanwaltsgebühren getrennt nach den unterschiedlichen
Angelegenheiten zu erstatten. Dieser Rechtsprechung hat sich nun die
Pressekammer des Landgerichts Berlin angeschlossen. Mit
zweitinstanzlichem Urteil vom 19.10.2010 (Az.: 27 S 4/10) wurden der von der Kanzlei
Schertz Bergmann vertretenen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein
gegenüber der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (als
Verantwortliche der Internetseiten fr-online.de) die entsprechenden
Gebührenerstattungsansprüche zugesprochen.
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18.10.2010 |
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Daimler setzt gegen "FOCUS" durch Schertz Bergmann erfolgreich
halbseitige Korrektur einer Berichterstattung vom 23.08.2010 durch
Der "FOCUS" veröffentlichte am 18.10.2010 eine halbseitige Korrektur
zu einer Berichterstattung über Daimler vom 23.08.2010, in welchem er
erhebliche Teile der Ursprungsberichterstattung richtigstellen musste.
Daimler wurde hier von Schertz Bergmann vertreten. Die Korrektur finden
Sie hier.
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13.10.2010 |
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Klage des Heinrich Bauer Verlages auf Erstattung von
Rechtsanwaltskosten für Verzichtsaufforderungsschreiben abgewiesen
Das Amtsgericht Potsdam hat eine Klage auf Erstattung von
Rechtsanwaltskosten für ein Verzichtsaufforderungsschreiben wegen
gleichzeitig bestehender Titel aus einem Verfügungs- und einem
Hauptsacheverfahren entgegen früherer Rechtsprechung abgewiesen (AG
Potsdam, Az.: 20 C 46/10 vom 13.10.2010). Geklagt hatte ein Verlag, der
den durch die Kanzlei Schertz Bergmann vertretenen Beklagten
aufgefordert hatte, auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung zu
verzichten. Das Amtsgericht hält in der Entscheidung fest, dass dem
Kläger kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus
Geschäftsführung ohne Auftrag zustehe. Das Schreiben sei nicht im
Interesse des Beklagten gewesen. So hätte die Klägerin auch Widerspruch
einlegen können, ohne dass eine weitere Gebühr entstanden wäre. Das
vollständige Urteil finden Sie
hier.
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11.10.2010 |
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SPIEGEL-Blattkritik
Auf Einladung der Chefredaktion des SPIEGEL nahm Christian Schertz
heute als Gast an der Redaktionskonferenz des SPIEGEL teil und machte
die Blattkritik zum aktuellen Heft.
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06.10.2010 |
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Schertz Bergmann gewinnt für den bekannten Eisschnelllauftrainer
Joachim Franke gegen das ZDF - Kein Agenturprivileg bei Meldungen über
Berichte anderer Medien
Mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.09.2010 (Az.: 27 O 442/10) wurde dem ZDF
untersagt, die nachstehende Meldung im Internet zu veröffentlichen
und/oder zu verbreiten
"Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen BKA-Ermittler auch bei
Pechsteins langjährigem Trainer Joachim Franke gewesen sein, der die
Olympiasiegerin von 1991-2007 betreute."
Vorstehende Meldung ging auf eine Agenturmeldung der dpa zurück. Die
aufgestellte Behauptung war falsch, da tatsächlich bei Joachim Franke
nie BKA-Ermittler erschienen waren. Das ZDF berief sich jedoch im
Hinblick auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf das sog.
Agenturprivileg und argumentierte damit, ohne eigene Nachrecherchen auf
die Richtigkeit der von der Nachrichtenagentur dpa herausgegebenen
Meldung habe vertrauen dürfen. Dieser Auffassung ist das Landgericht
Berlin mit seinem Urteil entgegengetreten. Zwar könnten sich die Medien
im Rahmen des journalistischen Tagesgeschäfts auf das sog.
Agenturprivileg berufen und die Meldungen der als seriös anerkannten
Nachrichtenagenturen in der Regel ohne weitere Nachrecherche verwerten;
diese Privilegierung finde jedoch ihre Grenzen dort, wo für den
übernehmenden Journalisten Veranlassung zu konkreten Zweifeln an der
inhaltlichen Richtigkeit der Meldung bestehe. Letzteres sei insbesondere
dann der Fall, wenn wie in der streitgegenständlichen Meldung als
einzige Quelle eine andere Zeitung genannt werde, hier die Süddeutsche
Zeitung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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04.10.2010 |
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ARD-Sendung "Beckmann"
In der Sendung "Beckmann" sprechen Nadja Benaissa und als ihr Anwalt
Christian Schertz u.a. über die Berichterstattung zu ihrem Fall. Mehr Informationen
zur Sendung finden Sie
hier.
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29.09.2010 |
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Prominente müssen Berichterstattungen über private nachbarschaftliche
Auseinandersetzungen nicht hinnehmen
Das Landgericht Berlin hat in einem nunmehr rechtskräftigen Urteil
entschieden, dass auch prominente Persönlichkeiten Berichterstattungen
über private nachbarschaftliche Auseinandersetzungen nicht hinnehmen
müssen (LG Berlin, Urteil vom 12.8.10, 27 O 320/10). Der dortige
Beklagte hatte über ein Bauvorhaben eines Prominenten berichtet. Im Zuge
von Umbaumaßnahmen an einem erworbenen Haus des Klägers hatte dessen
Nachbar baurechtliche Verfahren gegen den Prominenten eingeleitet.
Hierüber berichtete der Beklagte in einer großen Deutschen Tageszeitung.
Die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte hat den Prominenten sodann
erfolgreich gegen den Verfasser vertreten. Das Landgericht stellte dabei
zutreffend fest, dass die Baupläne des Klägers und die damit
einhergehenden nachbarschaftlichen Streitigkeiten der Privatsphäre
zuzuordnen sind. Solle kritisch über Handeln von Behörden berichtet
werden, so rechtfertigt auch dies keine Identifizierung des Klägers. Es
liegt auch keine Öffnung der Privatsphäre vor, wenn der Kläger sich in
vorangegangenen Interviews ganz allgemein und substanzlos hinsichtlich
seines Lebensstils eingelassen haben sollte. Der durch den Nachbarn
angestoßene Verwaltungsrechtstreit rechtfertigt ebenso wenig eine
Berichterstattung. Die Thematik greift trotz dessen in die Privatsphäre
des Klägers ein, da seine privaten Wohnbedingungen betroffen sind. Daran
ändert auch ein wegen des Bauvorhabens geführter Prozess vor dem
Verwaltungsgericht nichts, zumal der Kläger nur reflexartig als
Beigeladener des Verwaltungsrechtstreits beteiligt war.
Damit wird der Argumentation eine Absage erteilt, dass eine
Berichterstattung alsbald dann zulässig werden kann, wenn dies zum
Gegenstand öffentlicher Gerichtsverfahren wird. Vielmehr sind Prominente
auch dann vor Berichterstattung aus dem Privaten geschützt, wenn
Privates – zumal ohne eigene Veranlassung – zum Gegenstand von
Gerichtsverfahren wird. Das vollständige Urteil finden Sie
hier.
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02.09.2010 |
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rbb-Fernsehsendung "Im Palais" mit Dieter Moor
In der Fernsehsendung "Im Palais" wird zu der Frage "Hochgejubelt oder
platt gemacht - Der Preis der Prominenz?" über das Verhältnis von Medien
und Prominenten diskutiert. Teilnehmer der von Dieter Moor moderierten
Diskussion sind u.a. Jakob Augstein und Christian Schertz. Mehr Informationen und
die Sendung finden Sie
hier.
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01.09.2010 |
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"Die Casting-Gesellschaft"
Das Buch ‚Die Casting-Gesellschaft - Die Sucht nach Aufmerksamkeit
und das Tribunal der Medien’ von Pörksen/Krischke erscheint im Verlag
Herbert von Halem, Köln mit dem Beitrag: ‚Christian Schertz Eine Frage
der Ehre’, Interview mit Antje Hartwig und Philipp Jauch. Näheres finden
Sie
hier.
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27.08.2010 |
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SWR-Fernsehsendung "Nachtcafé" zum Thema "Prominente Paare"
Als Gast in der Talksendung "Nachtcafé" diskutiert Christian Schertz mit
Wieland Backes und dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Stefan Mappus über prominente Paare in der Öffentlichkeit. Mehr
Informationen finden Sie
hier, die Sendungen sehen Sie
hier.
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01.08.2010 |
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Christian Schertz zu Gast bei Anne Will (ARD)
Bei Anne Will diskutiert Christian Schertz u.a. mit Alice Schwarzer und
Gisela Friedrichsen zum Thema "Der Fall Kachelmann – Justiz-Alltag oder
Promi-Pranger?" über die Rolle der Staatsanwaltschaft und der Medien bei
der öffentlichen Meinungsbildung sowie über die Preisgabe des
Privatlebens Prominenter in der Berichterstattung über einen öffentlich
gewordenen Kriminalfall. Mehr zur Sendung finden Sie
hier.
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22.07.2010 |
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Interview mir Deutschlandradio Kultur
In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur kritisiert Christian
Schertz die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in den Fällen Dominik
Brunner und Jörg Kachelmann und beschreibt diese als reine PR-Politik.
Mehr Informationen finden Sie
hier.
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25.06.2010 |
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SWR-Fernsehsendung "Nachtcafé" zum Thema "Gesellschaftsspiel Klatsch"
(Wiederholung vom 30.01.2009)
Christian Schertz war am 30.01.2009 Gast in der Fernsehsendung
"Nachtcafé" des SWR-Fernsehens zum Thema "Gesellschaftsspiel Klatsch"
und diskutierte u.a. mit dem Moderator Wieland Backes und Peter
Lewandowsky, Chefredakteur der GALA, über die gewollte und ungewollte
Darstellung des Privatlebens Prominenter in der Öffentlichkeit. Der SWR
strahlte diese Sendung erneut am 25.06.2010 aus. Mehr Informationen zur Sendung finden Sie
hier, die Sendung sehen Sie
hier.
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10.06.2010 |
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Diskussionsrunde auf SWR 2 zwischen Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt,
Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung und Christian Schertz zum Thema der
Pressearbeit von Staatsanwaltschaften "Wie Staatsanwälte mit Prominenten
umgehen"
In einer Diskussionsrunde des SWR 2 zum Thema "Abgeführt und vorgeführt?
Wie Staatsanwälte mit Prominenten umgehen" diskutiert Christian Schertz
mit Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt des Landes Baden-Württemberg und
Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung zu der Problematik der
medialen Vorverurteilung durch zu frühes an die Öffentlichkeit treten
der Staatsanwaltschaft. Artikel und Sendung finden Sie
hier.
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09.06.2010 |
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"Promis am Pranger"
Die taz berichtet über die Diskussion zwischen Generalstaatsanwalt
Pflieger und Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz im
Bundesverfassungsgericht zum Thema Pressearbeit der
Staatsanwaltschaften. Den Artikel finden Sie
hier.
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03.06.2010 |
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Interview des WDR mit Christian Schertz zum Thema "Hobbyreporter im
Gerichtssaal?"
Christian Schertz über Laien als Prozessberichterstatter. Lesen Sie
das Interview
hier.
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22.05.2010 |
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Interview mit Christian Schertz auf dem neuen juristischen
Online-Portal "Legal Tribune Online"
Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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08.05.2010 |
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Schertz Bergmann setzt Titel-Gegendarstellung für Günther Jauch gegen
"die aktuelle" durch
Die Kanzlei Schertz Bergmann setzte erfolgreich eine
Titelgegendarstellung gegen die Zeitschrift "die aktuelle" durch. Die
Gegendarstellung finden Sie hier.
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05.05.2010 |
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Schertz Bergmann nimmt für Claudia Pechstein
erfolgreich BKA und Staatsanwaltschaft München auf Unterlassung in
Anspruch
Am 04. und 05.03.2010 wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag
der Staatsanwaltschaft (StA) München I insgesamt 21 Hausdurchsuchungen,
u. a. auf der Geschäftsstelle der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft
DESG, durchgeführt. Die Hausdurchsuchungen gingen auf Strafanzeigen
gegen unbekannt zurück, die von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA
und der DESG nach Erlass des CAS-Urteils gegen Claudia Pechstein wegen
des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet
worden waren. Mit einer Presseerklärung vom 05.03.2010 kommentierten das
BKA und die StA München I die Hausdurchsuchungen in einer gemeinsamen
Presseerklärung. Dort hieß es u. a.
"Die Anzeigen stehen im Zusammenhang mit dem Urteil des
Internationalen Sportgerichtshofs CAS (Court of Arbitration for Sport)
vom 25.11.2009 gegen eine prominente Eisschnellläuferin. In der
Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach
Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen
Umfeld möglich sei."
Per einstweiliger Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom
22.04.2010 und per einstweiliger Anordnung des Bayerischen
Verwaltungsgerichts München vom 29.04.2010 wurde der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freistaat Bayern untersagt, die Presseerklärung in
der ursprünglich veröffentlichten Form weiter zu verbreiten. Die
Verwaltungsgerichte sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der
Formulierung "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping
vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem
professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei" um eine falsche
Tatsachenbehauptung handele. In den Gründen des CAS-Urteils vom
25.11.2009 finde sich eine solche Einschätzung nicht wieder. Die falsche
Tatsachenbehauptung sei in hohem Maße ehrverletzend und geeignet, Frau
Pechstein in ihrer Wertschätzung durch die Öffentlichkeit herabzumindern
und Vorverurteilungen zu provozieren, führt das Verwaltungsgericht
Wiesbaden aus. Die Öffentlichkeit - so das Gericht weiter -
schlussfolgere aus der fälschlich suggerierten Einschaltung von Ärzten
eine vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise, was wiederum
alternative Ursachen für die festgestellten Blutwerte aus Sicht der
Öffentlichkeit ausschließe.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Lesen Sie zu diesem Thema auch einen Artikel im Nachrichtenmagazin
Focus.
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13.04.2010 |
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Presserechtliche Information zur Trennung von Janine und Jack White
Aus Anlass von heutigen Zeitungsberichten teilen wir Ihnen im Namen
unserer Mandantin Janine White folgendes mit:
Tatsächlich haben sich Janine und Jack White getrennt. Unsere Mandantin
wird sich aber auch aus Gründen des Schutzes der gemeinsamen Kinder zu
weiteren Details ihrer Trennung nicht äußern. Allerdings weisen wir
darauf hin, dass die heutige Berichterstattung einer Tageszeitung über
eine angedeutete neue Beziehung unserer Mandantin jeglicher Grundlage
entbehrt.
Wir bitten den Privatsphärenschutz unserer Mandantin vollumfänglich zu
respektieren.
Wir sind beauftragt gegen jede Form rechtswidriger Wort- und/oder
Bildberichterstattung presserechtliche Schritte einzuleiten.
Diese Meldung finden Sie auch im Presseportal
newsaktuell.
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12.04.2010 |
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Presseerklärung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte zum Urteil des
Landgerichts Augsburg im Verfahren Amerell gegen Zwanziger:
Anwälte Zwanzigers kündigen Berufung an - Entscheidung des Landgerichts
Augsburg Angriff auf die Meinungsfreiheit
Als Rechtsanwälte vom Präsidenten des DFB Dr. Theo Zwanziger im
Verfahren vor dem Landgericht Augsburg kündigen wir bereits jetzt nach
Anhörung der Urteilsgründe Berufung gegen die Entscheidung an. Das
Landgericht verkennt nach unserer Auffassung den Umstand, dass es sich
bei der Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Die
Meinungsäußerungsfreiheit muss auch für Herrn Dr. Zwanziger gelten, der
im Rahmen seiner Funktion Bewertungen vornehmen darf und muss. Herr Dr.
Zwanziger hatte regelmäßig im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit
darauf hingewiesen, dass er mit seiner Äußerung keinen direkten
Vergleich zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Katholischen
Kirche und denen, die gegenüber Herrn Amerell erhoben werden, vornehmen
wollte. Vielmehr hatte Herr Dr. Zwanziger mit seiner Äußerung allein den
Mut von Herrn Kempter bewertet, ein System aufzudecken, was nicht
gewollte Abhängigkeiten im bisherigen Schiedsrichtersystem aufwies. Nur
in diesem Zusammenhang erklärte er, dass es in anderen Organisationen
längere Zeit dauere, bis Beteiligte den Mut finden, Missstände
aufzudecken, egal welchen Inhalt sie haben.
Wir haben daher auch Herrn Dr. Zwanziger definitiv empfohlen, einen
Vergleich abzulehnen, der zur Folge gehabt hätte, die Äußerung, die für
uns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht mehr zu verbreiten. Wir
sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens daher auch insoweit
optimistisch entgegen, als wir davon ausgehen, dass das zuständige
Oberlandesgericht die allein richtige rechtliche Bewertung der in Streit
stehenden Aussage vornehmen wird und das Urteil aufhebt. In dieser Form
ist das Urteil ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und darf keinen
Bestand haben.
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Dr. Christian Schertz
Diese Meldung finden Sie auch in den
News auf dfb.de und im Presseportal
newsaktuell.
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27.03.2010 |
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Interview mit dem radio eins Medienmagazin
In einem Interview mit dem
radioeins Medienmagazin des rbb nahm Christian Schertz zur medialen
Seite des Falles Kachelmann Stellung.
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09.03.2010 |
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Forschungsstelle Neue Medien der TU-Dresden veröffentlicht
Tagungsband mit Beiträgen von Schertz und Reich
Tagungsband zum Symposium zum Persönlichkeitsrecht vom 25.4.2008 der
Forschungsstelle Neue Medien der Juristischen Fakultät Dresden erscheint
mit Beitrag von Christian Schertz und Helge Reich. Mehr dazu
hier, den Flyer finden Sie hier.
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03.03.2010 |
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Interview Christian Schertz mit NDR-Medienmagazin ZAPP zum Thema
"Versteckte Kamera"
Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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01.03.2010 |
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Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage erscheint bei C.H.
Beck
Anfang März erschien die 2. Auflage des von Prof. Loewenheim
herausgegebenen Handbuchs des Urheberrechts. Dr. Bernhard von Becker
steuerte hier die Kapitel "Rückruf wegen Nichtausübung", "Vergütung von
Nutzungsrechten" und "Vertragliche Ansprüche" bei, Dr. Schertz die Kapitel
"Recht am eigenen Bild" und "Merchandisingverträge". Die Bewerbung des
Buches finden Sie
hier.
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26.02.2010 |
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Schertz Bergmann setzt erfolgreich für den Nationalspieler Lukas
Podolski Titel-Gegendarstellung sowie ganzseitige Gegendarstellung im
"EXPRESS" vom 26.02.2010 durch
Die beiden Gegendarstellungen finden Sie
hier.
Hierüber berichtete auch die
Süddeutsche Zeitung.
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26.02.2010 |
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"Neue Qualität von Verrohung"
Medienanwalt Schertz zur "BUNTE"-Recherche im Privatleben von
Politikern -
Interview mit dem Tagesspiegel. Das vollständige Interview finden Sie
hier.
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01.09.2009 |
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Simon Bergmann vertritt Claudia Pechstein im Dopingverfahren gegen
die ISU
Die bekannte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wurde von einem
Schiedsgericht der International Skating Union (ISU) wegen angeblichen
Dopings für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre erfolgte ohne positive
Doping-Probe und allein aufgrund angeblich auffälliger Blutwerte. Das
Verfahren ist ein sportrechtlicher Präzedenzfall, da erstmals seit
Überarbeitung des WADA-Codes vom 01.01.2009 die Werte aus einem
Langzeit-Blutprofil zur Grundlage des Anklagevorwurfs gemacht wurden.
Gegen das Urteil des Sportschiedsgerichts der ISU wurde Berufung vor dem
Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) eingelegt. Mit einer
Entscheidung des CAS ist gegen Ende November 2009 zu rechnen. Im
Verfahren lässt sich Claudia Pechstein von Rechtsanwalt Simon Bergmann
vertreten.
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29.05.2009 |
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Artikel in der Süddeutschen Zeitung "Intimsphäre vs. Pressefreiheit
Ab in die Notaufnahme" von Hans-Jürgen Jakobs
Hans-Jürgen Jakobs schreibt in der Süddeutschen Zeitung zum Thema
"Private Schicksale beherrschen die Schlagzeilen – doch das kann teuer
werden. Über die unheimliche Nähe von Medienanwälten, Presse und
Prominenz." und berichtet hier auch über die Tätigkeit der Kanzlei
Schertz Bergmann. Den Artikel finden Sie
hier.
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12.05.2009 |
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Interview mit ‚Anwaltsblatt Karriere’
In einem Interview im aktuellen Heft ‚Anwaltsblatt Karriere’
äußert sich Christian Schertz über die Tätigkeit und die Ausrichtung der
Kanzlei Schertz Bergmann.
Das Interview finden Sie
hier.
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11.03.2009 |
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BGH fällt Grundsatzentscheidung zur Nutzung von Bildnissen Prominenter
auf Titelseiten von Zeitschriften
Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2009 in einem Urteil
festgestellt, dass die Nutzung des Bildnisses von Günther Jauch auf der
Titelseite eines Rätselheftes, welches keinen entsprechenden
redaktionellen Beitrag über Herrn Jauch enthielt, rechtswidrig ist. Auch
die Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?’ wie
spannend Quiz sein kann" genüge nicht. Der Informationsgehalt der
Bildunterschrift sei im vorliegenden Fall derart gering, dass sie sich
darauf beschränke, einen Anlass für die Abbildung des Klägers zu
schaffen, um dessen Werbe- und Imagewert für das Rätselheft des
beklagten Verlages auszunutzen.
Diese Entscheidung kann sicherlich als Grundsatzentscheidung des
Bundesgerichtshofs zur Frage der Abgrenzung von werblicher und
redaktioneller Nutzung von Bildnissen von Personen der Zeitgeschichte
angesehen werden. Erstmals erkannte der BGH in einer Entscheidung, dass
die Nutzung eines Fotos von Prominenten auf der Titelseite einer
Zeitschrift aufgrund des vorrangig werblichen Charakters rechtswidrig sein kann. Dieses Verfahren wurde auf Seiten
des Klägers durch die Kanzlei Schertz Bergmann betreut. Die
entsprechende Pressemeldung des BGH finden Sie
hier.
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05.03.2009 |
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Bundesverfassungsgericht deutet Schutz der vermögensrechtlichen
Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1
GG an
In einem Beschluss vom 5. März 2009 (Az.: 1 BvR 127/09) hatte das
Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden,
die von der Kanzlei Schertz Bergmann eingelegt wurde. Es ging um eine
Lizenzgebühr wegen unerlaubter Werbung mit dem Bildnis einer
Prominenten. In seiner Entscheidung deutete das Bundesverfassungsgericht
erstmals in seiner Rechtssprechung einen Schutz der vermögensrechtlichen
Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1
GG an. Wörtlich heißt es in der Entscheidung:
‚… erörtert die Beschwerdeführerin mit beachtlichen Argumenten eine
Eröffnung des Schutzbereiches der Eigentumsgarantie. Unter deren Schutz
fallen im Bereich des Privatrechts alle vermögenswerten Rechte, die dem
Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er
die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung
zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (…) Zu diesen vermögenswerten
Rechten könnten auch die vermögensrechtlichen Bestandteile des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…) zählen, dessen ideelle
Bestandteile durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
geschützt werden (…)’
Diese Aussage kann als Grundsatzentscheidung bewertet werden, da ein
grundrechtlicher Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des
Persönlichkeitsrechts bisher von der Rechtsprechung, insbesondere vom
BGH, abgelehnt wurde. So entschied der BGH noch in der Entscheidung "War
das Ernst? Oder August?" dass die vermögensrechtlichen Bestandteile des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie auch des Namensrechts, nur
einfach rechtlich geschützt sind, demgegenüber die Meinungsfreiheit aber
Grundrechtsschutz genieße. Diese Auffassung des BGH dürfte durch die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt sein.
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17.02.2009 |
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Weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Schutz der
Privatsphäre in von der Kanzlei Schertz Bergmann betreuten Verfahren
Der Bundesgerichtshof hat am 17. Februar 2009 Fotos der
Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen mit ihrem Lebensgefährten in
Paris für rechtswidrig erachtet. Dieses Verfahren wurde von der Kanzlei
Schertz Bergmann in den ersten beiden Instanzen für die Klägerin
betrieben. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass private
Lebensvorgänge auch dann Teil der geschützten Privatsphäre sind, wenn
sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer
breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Die Pressemeldung des
Bundesgerichtshofs finden sie
hier.
Bereits am 1. Juli 2008 konnte die Kanzlei Schertz Bergmann ebenfalls
für die Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen eine Entscheidung beim
Bundesgerichtshof erwirken, die Fotos der Moderatorin beim Einkaufen auf
einem Wochenmarkt auf Mallorca untersagte. Der Bundesgerichtshof stellt
hier fest, dass das beanstandete Bild die Klägerin in einer völlig
belanglosen Situation zeige. Der Nachrichtenwert dieser
Berichterstattung habe keinerlei Orientierungswirkung im Hinblick auf
eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. Die diesbezügliche
Pressemeldung des Bundesgerichtshofs finden Sie
hier.
Damit liegen zwei weitere Entscheidungen des BGH vor, die die geänderte
Rechtslage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte berücksichtigen.
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Hier finden Sie weitere Meldungen aus den Jahren 2003 bis 2008 |